Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 10. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 16.01.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen bezüglich des aktuellen Zustandes des muttersprachlichen Unterrichtes an Frankfurter Schulen zu beantworten:
1. Auf welche rechtliche Grundlage wird der muttersprachliche Unterricht an Schulen angeboten?
2. In welchen Sprachen und an welchen Schulen wird der muttersprachliche Unterricht angeboten?
3. Wer ist/sind Dienstherr der Lehrkräfte für den muttersprachlichen Unterricht?
4. Wie viele Schüler und Schülerinnen nehmen am muttersprachlichen Unterricht teil? (Auflistung nach Schule, Klassenstufe und Sprache/Herkunft)
5. Wie ist das Interesse der Schüler und Schülerinnen an diesem Unterricht?
Gibt es dabei Unterschiede in Bezug auf Nationen oder Sprachen?
6. Wie ist das Interesse der Erziehungsberechtigten an diesem Unterricht?
Gibt es dabei Unterschiede in Bezug auf Nationen oder Sprachen?
7. Wie steht der Magistrat zum muttersprachlichen Unterricht an Frankfurter Schulen?
8. Wie Sieht der Magistrat die Zukunft des muttersprachlichen Unterrichts an Frankfurter Schulen?
Begründung:
Die KAV – Frankfurt beobachtet seit Jahren mit großer Sorge (siehe KA vom 17.08.2010), dass das Interesse der Teilnahme am muttersprachlichen Unterricht nicht steigt sondern schwindet. Zu dieser Entwicklung trägt das hartnäckige Festhalten der falschen Politik der Landesregierung bei.
Frankfurt ist eine liberale und weltoffene Metropole, die von Mehrsprachigkeit und Multikulturalität profitiert. Hier vertreten sind 160 Gemeinden aller Weltreligionen, mit Menschen aus über 180 Nationen und einem Migrantenanteil von ca. 50%. Die KAV Frankfurt legt großen Wert darauf, dass Mehrsprachigkeit und Multikulturalität in Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen gefördert und der muttersprachliche Unterricht ausgebaut wird.
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Antragsteller/in:
1 – LA İsa Çöl
4 – EU Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu
6 – ULF Erdal Kına
16 – YEKV Abdullah Kaya
23 – TDF Bilal Can
24 – BIRLIK Mahmut Gayretli
30 – TKF e.V. Muhammet Metin
21 – A.I.V. Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker
Stellungnahme des Dez. XI Integration und Bildung vom 18.04.2017
Kenntnisnahme des Magistrats vom 12.05.2017
Herkunftssprachlicher Unterricht an Schulen wird in Verantwortung des Landes Hessen und teilweise in Verantwortung der Herkunftsländer / Konsulate in Sprachen der ehemaligen Anwerbeländer angeboten. Zuständig - auch für die Beantwortung der Fragen - ist somit das Hessische Kultusministerium. Der Herkunftssprachliche Unterricht in Verantwortung des Landes wird über das Fachberaterzentrum für Herkunftssprachen, Mehrsprachigkeit und schulische Integration im Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main koordiniert. Seit 2002 wird in Hessen der herkunftssprachliche Unterricht sukzessive aus der Verantwortung des Landes in die Verantwortung der Herkunftsländer überführt. Des weiteren bieten in Frankfurt am Main ca. 50 verschiedene Vereine herkunftssprachlichen Unterricht an als sog. "Samstagsschulen".
In Frankfurt am Main leben Menschen aus mehr als 170 Ländern. Die Förderung der Herkunftssprachen der Kinder und ihrer Familien hat eine zentrale und positive Bedeutung für die verschiedenen Bildungs- und Sozialisationsprozesse - nicht zuletzt für den Erwerb der deutschen Sprache. Gemäß Stadtverordentenbeschluss vom 25.04.2002 werden Vereine vom Amt für multikulturelle Angelegenheiten und vom Stadtschulamt unterstützt, sofern die Sprachen nicht als Sprachen der ehemaligen Anwerbeländer an den Schulen über das Land oder die Konsulate unterrichtet werden. Eine Ausweitung dieser Förderung und Kooperation ist im aktuellen Koalitionsvertrag vorgesehen.
Seit dem Schuljahr 2015/16 wurden die Aktivitäten von acht Vereinen an einer Schwerpunktschule, der Julius - Leber - Schule, zusammengeführt, Perspektivisch sollen in einem nächsten Schritt an 1-2 weiteren Schwerpunktschulen ähnliche Zentren entstehen.
gez.
Stadträtin Sylvia Weber
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 10. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 16.01.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
1. Wird, die Arbeit der Deutschen Islam Konferenz (DIK) vom Magistrat verfolgt? Wenn ja! In welcher Form?
2. Wurden, bzw. werden die Beschlusse/Empfehlungen der DIK umgesetzt? Wenn ja! Welche und in welcher Form?
3. Welche von der DIK initiierten Projekte wurden in Frankfurt realisiert? Wer bzw. welche Dezernate, bzw. städtische Einrichtungen waren dieser in Frankfurt realisierten Projekte federführend bzw. beteiligt?
4. Wenn, die Frage 3 mit ja beantwortet? In welcher Form wurden die muslimischen Organisationen einbezogen? Als Kooperationspartner auf gleicher Augenhöhe? Oder nur als Kunden dieser Projekte?
5. Wurde die KAV-Frankfurt dabei in irgendwelcher Form einbezogen?
Begründung:
Die von der Deutschen Bundesregierung im Jahr 2006 ins Leben gerufene Deutsche Islam Konferenz (DIK) war und ist das zentrale Forum für den Dialog zwischen deutschem Staat und Muslimen bzw. deren Organisationen. Als Dialogforum kann sie durch Erfahrungsaustausch und Empfehlungen für die Praxis sowie Initiierung von Projekten den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Integration unterstützen. Die praktische Umsetzung kann nicht durch die DIK als Institution selbst, sondern muss durch die jeweiligen Mitglieder oder weitere (insbesondere kommunale) Akteure erfolgen.
Die KAV legt auf eine bessere religions- und gesellschaftspolitische Integration der zu verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gehörenden Bevölkerung und auf ein gutes Miteinander aller Menschen in Frankfurt, gleich welchen Glaubens, großen Wert. Genau vor 10 Jahren wurde mit diesem Ziel die wurde die Deutsche Islamkonferenz von der Bundesregierung ins Leben gerufen.
Die KAV wünscht, dass in einer Stadt wie Frankfurt, in der ca. 15 % Muslime leben, die Arbeit der DIK ernstgenommen und Ihre Empfehlungen und von ihr initiierten Projekte in Kooperation auf gleicher Augenhöhen mit den in Frankfurt ansässigen muslimischen Organisationen umgesetzt werden.
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Antragsteller/in:
1 – LA İsa Çöl
4 – EU Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu
6 – ULF Erdal Kına
16 – YEKV Abdullah Kaya
23 – TDF Bilal Can
24 – BIRLIK Mahmut Gayretli
30 – TKF e.V. Muhammet Metin
21 – A.I.V. Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker
Stellungnahme des Dez. XI Integration und Bildung vom 03.07.2017
Kenntnisnahme des Magistrats vom 24.07.2017
Deutsche Islamkonferenz in Berlin! Was kommt in Frankfurt an?
Hintergrund:
Die Deutsche Islam Konferenz (DIK) ist ein Expertinnen und Experten Gremium zusammengesetzt aus Bundes-, Landes-, und kommunaler Politik sowie bundesweiten islamischen Spitzen- und Dachverbänden. Die kommunale Ebene ist durch den Deutschen Städtetag, Deutschen Landkreistag und Deutschen Städte- und Gemeindebund vertreten.
Die Deutsche Islam Konferenz ist ein großes Gesprächsforum mit und für den Islam in der hiesigen Gesellschaft. In jeder Legislaturperiode werden Schwerpunktthemen bearbeitet. Die geleistete Grundlagenarbeit wird regelmäßig über Newsletter, Pressemitteilungen und öffentliche Konferenzen veröffentlicht. Werden Empfehlungen der DIK ausgesprochen, richten sie sich vornehmlich an islamische Verbände, islamische Religionsgemeinschaften und politische Gremien.
Die Empfehlungen der DIK im Rahmen ihrer Handlungsfelder werden in Frankfurt in Form des Integrations- und Diversitätskonzepts weitestgehend umgesetzt. So wurde bereits in der Vergangenheit (2010) eine Imamausbildung (längst vor der schriftlichen Empfehlung der DIK) angeboten. Die Kooperation mit islamischen Religionsgemeinden in verschiedenen Bereichen wird vorangebracht, das ehrenamtliche Engagement anerkannt und gewürdigt.
Des Weiteren werden in Frankfurt auch in Kooperation mit dem Rat der Religionen Frankfurt neben den bereits erwähnten Handlungsfeldern weitere Bereiche mittels des Integrations- und Diversitätskonzepts der Stadt Frankfurt berücksichtigt und umgesetzt.
Die derzeitigen Schwerpunkte der Themen Seelsorge und Wohlfahrtspflege der Deutschen Islam Konferenz fokussieren die Etablierung dieser im öffentlichen Raum.
Projekte können von der Deutschen Islam Konferenz finanziell gefördert werden. Derzeit sind in Frankfurt keine Projekte bekannt, die durch die DIK gefördert werden. Die Deutsche Islam Konferenz initiiert keine eigenen Projekte, vielmehr werden deutschlandweite Projekte islamischer Organisationen, Vereine oder Vereinigungen auf der Webseite der Deutschen Islam Konferenz vorgestellt.
Zu 1) Die Arbeit der Deutschen Islam Konferenz wird regelhaft zur Kenntnis genommen.
Zu 2) Die Beschlüsse/ Empfehlungen der DIK richten sich vornehmlich an die islamische Spitzen- und Dachverbände, sowie an politische Gremien der Bundes- und Landesebenen. In Frankfurt spiegeln sich die Empfehlungen im Integrations- und Diversitätskonzept wieder.
Zu 3/4) Dem Magistrat sind keine von der Deutschen Islam Konferenz in Frankfurt initiierten Projekte bekannt.
Zu 5).Die KAV ist ein beratendes parlamentarisches Gremium, das in seiner Entscheidung zur Beteiligung frei ist. In Fragen des religiösen Lebens in Frankfurt ist insbesondere auch der Rat der Religionen Frankfurt ein wichtiger Ansprechpartner des Magistrats.
gez.
Stadträtin Sylvia Weber
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 10. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 16.01.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
1. Wird, die Arbeit des Integrationsgipfels der Bundesregierung vom Magistrat verfolgt? Wenn ja! In welcher Form?
2. Wurden, bzw. werden die Beschlusse/Empfehlungen des Integrationsgipfel der Bundesregierung umgesetzt? Wenn ja! Welche und in welcher Form?
3. Beabsichtigt der Magistrat ein Integrationsgipfel (nach dem Vorbild des Integrationsgipfel der Bundesregierung) auf kommunaler Ebene unter Vorsitz des Oberbürgermeisters zu organisieren?
4. Beabsichtigt der Magistrat, die Empfehlungen des „Impulspapier´s der Migrant*innenorganisationen zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft. Wie interkulturelle Öffnung jetzt gelingen kann!“ im Rahmen seiner Möglichkeiten umzusetzen?
Begründung:
Am 14.11.2016 kam Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel zum 9. Mal mit den Migrantenselbstorganisationen im Rahmen des Integrationsgipfels zusammengekommen. An diesem Integrationsgipfel wurde der Bundeskanzlerin „Impulspapier der Migrant*innenorganisationen zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft. Wie interkulturelle Öffnung jetzt gelingen kann!“ übergeben (Download unter: http://bit.ly/Impulspapier_MigrantInnenorganisationen)
Es haben sich ca. 50 Migrant*innenorganisationen aus ganz Deutschland zusammengefunden und gemeinsam ein Impulspapier zur interkulturellen Öffnung von Organisationen und Institutionen erarbeitet. In diesem Impulspapier wird aufgezeigt, wie eine gleichberechtigte Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft gerade durch die interkulturelle Öffnung von Organisationen und Institutionen in Deutschland gelingen kann. Dabei werden vier konkrete Veränderungsziele mit insgesamt 29 Maßnahmen - darunter eine Änderung des Grundgesetzes, benannt. Darüber hinaus zeigen die Organisationen auf, welche guten Beispiele bereits heute existieren und welche Beiträge sie selbst leisten können. Das Papier richtet sich an die Bundesregierung sowie an Entscheider*innen in Bund, Ländern und Kommunen.
Die KAV legt auf die gesellschaftspolitische und institutionelle Integration der in Frankfurt lebenden Migranten und ihre Organisationen und auf die interkulturelle Öffnung der Verwaltung, Billdungs- und Sozialen- Einrichtungen großer Wert.
Der Magistrat wäre gut beraten, wenn er im Rahmen seiner Möglichkeiten die Empfehlungen Magistrat die Empfehlungen des „Impulspapier´s der Migrant*innenorganisationen zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft. Wie interkulturelle Öffnung jetzt gelingen kann!“ umsetzt.
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Chabba
Antragsteller/in:
4 – EU Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu
6 – ULF Erdal Kına
16 – YEKV Abdullah Kaya
23 – TDF Bilal Can
24 – BIRLIK Mahmut Gayretli
30 – TKF e.V. Muhammet Metin
21 – A.I.V. Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker
Anlage: Download unter: http://bit.ly/Impulspapier_MigrantInnenorganisationen
Impulspapier´s der Migrant*innenorganisationen zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft. Wie interkulturelle Öffnung jetzt g
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 10. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 16.01.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um kurzfristig in Frankfurter Berg mehr Hortplätze zu schaffen?
2. Scheitert es an den geeigneten Räumlichkeiten um in Frankfurter Berg alle Grundschulkinder mit Hortplätzen zu versorgen?
3. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um kurzfristig in Frankfurter Berg geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen:
a) durch Anmietung von geeigneten Wohnungen oder
b) durch Anmietung eines leerstehenden geeigneten Hauses oder
c) durch Aufstellung von Containern auf einem geeigneten Grundstück?
4. Die Zahl der Hort und ESB Anmeldungen im kindernet Frankfurt (ohne Doppelungen) im Stadtteil Frankfurter Berg (Einrichtungen: KIZ am Ulmenrück, KiZ Berkersheimer Weg, Hort der Evangelischen Bethaniengemeinde, Eddy's Burg und Erweiterte Schulischen Betreuung der Albert Schweitzer Schule) mitzuteilen.
Begründung:
Im Stadtteil Frankfurter Berg gibt es 9 Kindergärten, jedoch nur 4 Horte. In den letzten Jahren sind viele junge Familien durch Neubauten in den Stadtteil eingezogen. Es fehlt aber die Infrastruktur um den Grundschulkindern aus dem Stadtteil eine verlässliche Nachmittagsbetreuung anzubieten. Jedes Jahr werden ca. 100 Kinder eingeschult, im Schuljahr 2016/17 waren es sogar ca. 120 Kinder. In diesem Jahr standen lediglich 30-40 Hortplätze zur Verfügung. Dadurch fehlten 80 Kindern die Nachmittagsbetreuungsplätze.
Eltern aus dem Stadtteil haben alle Möglichkeiten ausgeschöpft um einen Betreuungsplatz zu bekommen. Das hat aber leider den Eltern nicht geholfen. Als letzte Möglichkeit haben sie eine Bürgerinitiative gegründet um mehr Hortplätze für die Kinder am Frankfurter Berg zu schaffen.
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Chabba
Antragsteller/in:
1. LM – Sertac Cetiner
2. LM – Haci Hacioglu
3. LM – Meliha Danisir Akbaba
4. SPD – Abdenassar Gannoukh
5. IFL – Enis Gülegen
6. IFL – Ömer Zengin
7. DIE LINKE – Gül Korkmaz
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 10. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 16.01.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
1. Wieviele Muslime wurden seit 2013 Jahren in Frankfurt beigesetzt? (Auflistung nach Jahr, Name des Friedhofes und Herkunftsland der muslimischen Verstorbenen)
2. Wie viele Muslime wurden nach dem in Krafttreten des Gesetzes zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetz am 01.03.2013 in Frankfurt ohne Sarg beigesetzt? (Auflistung nach Jahr, Name des Friedhofes und Herkunftsland der muslimischen Verstorbenen)
3. Gibt es Verstorbene anderer Glaubensrichtungen, die ohne Sarg bestattet werden? Wenn Ja, welche Glaubensgemeinschaften gehören sie an?
4. Gibt es muslimische Verstorbene, die in Urne beigesetzt wurden? Wenn ja! In welchen Fällen werden Muslime in Urne beigesetzt? Und wie viele Muslime wurden in Urne beigesetzt? (Auflistung nach Jahr und Herkunftsland)
5. Wie werden, die mittellose muslimischen Verstorbenen ohne Angehörigen beigesetzt, werden sorgt bei ihnen dafür, das religiöse Bestattungsvorschriften beachtet werden?
6. Wie werden die Bestattungskosten der armen/mittellosen Verstorbenen geregelt, wer übernimmt diese Kosten?
7. Nach den muslimischen Bestattungsvorschriften sollten die Verstorbenen möglichts schnell, nach Möglichkeit noch am Sterbetag vor Sonnenuntergang bestattet werden. Wie weit kann diese Regelung eingehalten werden soweit das Gesundheitsamt es rechtzeitig gestatten kann?
8. Gibt es für die Zukunft Planungen in Kooperation mit muslimischen Religionsgemeinschaften für einen eigenständigen muslimischen Friedhof mit einer eigenen Satzung unter Einhaltung des geltenden Gesetzes?
Begründung:
Am 01. März 2013 ist das Gesetz zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetz in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesänderung wurde das Hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz § 18 Abs. 2 wurde wie folgt geändert:
"Der Gemeindevorstand kann nach Anhörung des Gesundheitsamtes aus religiösen Gründen die Bestattung ohne Sarg gestatten."
Durch diese Gesetzesänderung wurde zum ersten Mal möglich ohne Sarg, nur in Leichentuch bestattet zu werden.
In Frankfurt leben ca. 100 000 Muslime. Zur Zeit werden die in Frankfurt verstorbene Muslime meistens in ihren Herkunftsländern bestattet. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in Zukunft zunehmend mehr Muslime in Frankfurt bestattet werden.
Aus diesem Grund sollte der Magistrat, auf diese Entwicklung vorbereitet sein und die Bestattung der Muslime weiter ausbauen institutionalisieren und evtl. für die Bestattung der Muslime eine (in Kooperation mit den in Frankfurt ansässigen muslimischen Organisationen) eigenständige Satzung ausarbeiten.
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Chabba
Antragsteller/in:
1 – LA İsa Çöl
4 – EU Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu
6 – ULF Erdal Kına
16 – YEKV Abdullah Kaya
23 – TDF Bilal Can
24 – BIRLIK Mahmut Gayretli
30 – TKF e.V. Muhammet Metin
21 – A.I.V. Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 11. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 06.02.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
Nach aktuellen Medienberichten hat die die Kluft der Einkommen zwischen deutschen und ausländischen Arbeitnehmern in den vergangenen Jahren zugenommen, aktuell verdienen ausländische Arbeitnehmer 21 % weniger als die deutschen Arbeitnehmer[1]Internal Link.
Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Für den Fall, dass in Frankfurt eine ähnliche Kluft der Einkommen zwischen deutschen und ausländischen Arbeitnehmern wie in Gesamtdeutschland vorliegt:
Begründung:
Frankfurt ist eine liberale und weltoffene Metropole, mit Menschen aus über 180 Nationen und mit einem Migrantenanteil von ca. 50% und einem Ausländeranteil von ca. 30 %. Zur Weltoffenheit und Liberalität gehört, dass Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, Rasse und Geschlecht gleichen Lohn für gleiche Arbeit bekommen. Es liegt in der Verantwortung des Magistrates dafür zu sorgen, dass die Kluft der Einkommen zwischen deutschen und ausländischen Arbeitnehmern nicht auseinandergeht.
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Usleber
Antragsteller/-in:
1 – LA İsa Çöl
4 – EU Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu
6 – ULF Erdal Kına
16 – YEKV Abdullah Kaya
23 – TDF Bilal Can
24 – BIRLIK Mahmut Gayretli
30 – TKF e.V. Muhammet Metin
21 – A.I.V. Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker
Anlage - Medien Bericht: Ausländer verdienen rund 21 Prozent weniger als Deutsche
[1]Internal Link http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-12/auslaender-arbeitskraefte-einkommen-vergleich
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 11. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 06.02.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
In Ginnheim (an der U-Bahn Station Ginnheim) und Umgebung entsteht (insbesondere an Abendstunden) ein starker, übler Geruch, so dass die Anwohner dieser Gegend die Fenster an Abendstunden kaum zur Belüftung öffnen können. Ist dieser Zustand dem Magistrat bekannt?
Was ist die Ursache für diese Geruchsbelästigung?
Welche Maßnahmen möchte der Magistrat ergreifen, um diese Geruchsbelästigung zu unterbinden?
Begründung:
Es ist eine Aufgabe des Magistrates, Emissionen, die zu gesundheitsschädlichen und schwererträglichen Geruchsentwicklungen führen, zu erkennen und diese zu unterbinden und somit für eine umweltfreundliche und lebenswertere Stadt zu sorgen.
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Usleber
Antragsteller/-in:
1 – LA İsa Çöl
4 – EU Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu
6 – ULF Erdal Kına
16 – YEKV Abdullah Kaya
23 – TDF Bilal Can
24 – BIRLIK Mahmut Gayretli
30 – TKF e.V. Muhammet Metin
21 – A.I.V. Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 11. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 06.02.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
Begründung:
In Frankfurt gibt es z. Zt. etwa 350 Migrantenvereine, die sich auf dem Gebiet der interkulturellen Verständigung und der Pflege von Traditionen engagieren. Die buntgemischte Vielfalt reicht vom Deutsch-Türkischen-Unternehmer-Verein über den Eritreischen Kinder- und Jugendtreff bis zum Koreanischen Kulturzentrum. Jährlich fördert das AmkA zwischen 100 und 150 Projekte und Veranstaltungen der Vereine. Maßgebend für eine Unterstützung ist u.a., ob dabei das Verständnis zwischen den verschiedenen in Frankfurt zusammenlebenden nationalen, ethnischen und kulturellen Bevölkerungsgruppen gefördert wird und die Integration in die Stadtgesellschaft verbessert wird.
(Quelle: https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3745&_ffmpar%5B_id_inhalt%5D=302492)
Dieses Engagement des AmkA verdient eine hohe Anerkennung der KAV Frankfurt. Sie möchte mit dieser Anfrage einen Beitrag leisten, dass die Details der Vereinsförderung der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Gegebenenfalls möchte die KAV Frankfurt Ratschläge geben, wie man die Migrantenvereine gezielter und effektiver fördern kann.
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Usleber
Antragsteller/-in:
1 – LA İsa Çöl
4 – EU Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu
6 – ULF Erdal Kına
16 – YEKV Abdullah Kaya
23 – TDF Bilal Can
24 – BIRLIK Mahmut Gayretli
30 – TKF e.V. Muhammet Metin
21 – A.I.V. Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker
[1]Internal Link http://rat-der-religionen.de/
Stellungnahme des Dez. XI Integration und Bildung vom 08.05.2017
Kenntnisnahme des Magistrats vom 12.05.2017
Das Gesamtförderbudget des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten ist zu entnehmen aus dem jeweiligen Haushalt, hier der Produktgruppe 10.03. Förderanträge oder die Vergabe von Zuschüssen erfolgen in der Verwaltung stets politisch neutral und entlang den offiziell geltenden Gesetzesgrundlagen sowie den Förderrichtlinien der Stadt Frankfurt am Main. Die Förderpraxis des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten unterscheidet zwischen der institutionellen Förderung sowie der Förderung von Einzelmaßnahmen. Die Projekte bzw. Maßnahmen die durch das Amt für multikulturelle Angelegenheiten institutionell gefördert werden, sind ebenfalls dem jeweiligen Haushalt, Produktgruppe 10.03, zu entnehmen. Aus Gründen des Daten-schutzes kann eine Weitergabe der Daten von Vereinen und deren Förderung bei Einzelmaßnahmen durch das Amt für multikulturelle Angelegenheiten nicht erfolgen.
Die jeweils beschiedenen Fördersummen für Einzelmaßnahmen liegen zudem unter dem Wert, der gemäß städtischen Richtlinien zu veröffentlichenden Förderbeträge, in Höhe von 5000,- Euro.
Sylvia Weber
Stadträtin
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 11. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 06.02.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
Im Jahre 2016 wurden einige Familien in den Einrichtungen der KiTa Frankfurt am Frankfurter Berg (Kinderzentrum Am Ulmenrück und Kinderzentrum Berkersheimer Weg) bei der Vergabe von Hortplätzen trotz Berufstätigkeit der beiden Elternteile nicht berücksichtigt.
Außerdem ist es bekannt, dass auch ein Kind keinen Platz bekommen hat, obwohl seine beiden Eltern in Vollzeit tätig sind und noch ein Geschwisterkind eine Behinderung hat. Die Ablehnung eines Betreuungsplatzes für so eine Familie stellt eine besondere Belastung dar.
Dagegen wurden nach Informationen der Eltern mindestens zwei Kinder aufgenommen, von denen nur ein Elternteil berufstätig ist.
Auch in diesem Jahr stehen die Eltern vor der mangelnden Transparenz der Platzvergabe. So wurde einer alleinerziehenden berufstätigen Mutter in Aussicht gestellt, dass ihr Kind keinen Hortplatz bekommt, weil vorrangig ein Kind von einer Erzieherin der KiTa Frankfurt aufgenommen werden musste.
1. Nach welchen Richtlinien erfolgt die Vergabe von Hortplätzen in den Einrichtungen der KiTa Frankfurt?
2. Sind die Kriterien gleichranging oder werden einige Kriterien vorrangig berücksichtigt?
3. Erfüllen mehr Kinder/Familien diese Kriterien als es freie Plätze gibt, wie wird entschieden, wer von denen einen Platz bekommt und wer nicht? Gibt es zusätzliche Kriterien, die in solchen Fällen zu berücksichtigen sind?
4. Wird von den Einrichtungen der KiTa Frankfurt überprüft, ob die angegebenen Informationen, z.B. Berufstätigkeit, auch stimmen? Werden z.B. Arbeitgeberbescheinigungen verlangt?
5. Finden regelmäßige Kontrollen bzw. Überprüfungen der Rechtmäßigkeit der Platzvergabe der Einrichtungen der KiTa Frankfurt im Stadtteil Frankfurter Berg statt?
6. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat um die Gerechtigkeit und Transparenz der Platzvergabe zu verbessern?
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Usleber
Antragsteller/-in:
LM – Sertac Cetiner
LM – Haci Hacioglu
LM – Meliha Danisir Akbaba
DIE LINKE – Gül Korkmaz
LDS – Yasar Bayer
SPD – Abdenassar Gannoukh
IFL – Enis Gülegen
IFL – Ömer Zengin
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 12. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 06.03.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
Die KAV-Anfrage KA 3 vom 20.09.2016 Anregung KA 3 – „Erweiterung der Schwimmzeiten für Frauen in den Schwimmbädern in den Medien“ wurde in der Antwort vom 25.11.2016 (siehe Anlage) nicht zur Zufriedenheit der KAV Frankfurt beantwortet.
Vor diesem Hintergrund möchte die KAV dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main bitten, die in der KA 3 vom 20.09.2016 gestellten Fragen zur Zufriedenheit der KAV zu beantworten.
Der Wortlaut der KA 3 vom 20.09.2016 war gewesen:
In dem Bericht der FAZ vom 21.06.2016 (siehe Anlage) wird aufgeführt, dass die städtischen Bäderbetriebe über die Frage, ob Badezeiten für Frauen eingeführt werden sollte, diskutiert wurde, aber nach Rücksprache mit dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten , dagegen entschieden habe.
Hierzu wird der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main gebeten folgende Frage zu beantworten:
Warum wurde in dieser Angelegenheit das Amt für multikulturelle Angelegenheiten für um Rat gefragt?
Welche Argumente hatte das Amt für multikulturelle Angelegenheiten, die die städtischen Bäderbetriebe dazu bewegte Badezeiten für Frauen nicht einzuführen?
Warum wurde in dieser Angelegenheit die KAV – Frankfurt nicht um Rat gefragt?
Warum wurden in dieser Angelegenheit die Migrantenselbstorganisationen nicht um Rat gefragt?
Wenn die Thematik eine religiöse Relevanz beigemessen wird, warum wurden muslimische Religionsgemeinschaften und/oder Rat der Religionen in Frankfurt nicht um Rat gefragt?
Begründung
Die KAV-Frankfurt ist erfreut darüber, dass ihre Anregung K 3 – „Erweiterung der Schwimmzeiten für Frauen in den Schwimmbädern“ von den Medien aufgegriffen und in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. Die KAV-Frankfurt bemängelt, dass nur das Amt für multikulturelle Angelegenheiten um Rat gefragt wurde und andere für die Thematik relevante Organisationen, die in der Lage wären, wertvolle Ratschläge zu geben, nicht um Rat gefragt wurden.
Begründung:
Die KAV Frankfurt besteht darauf, dass ihre Anfragen ernstgenommen werden und ihre Fragen Ausführlich von allen Adressaten der Frage, in diesem Fall vom nicht nur vom Dezernat IX Wirtschaft, Sport, Sicherheit u. Feuerwehr sondern auch Dezernat XI Integration und Bildung bzw. vom Amt für interkulturelle Angelegenheiten (AmkA) beantwortet werden.
Antragsteller:
1 – LA İsa Çöl
4 – EU Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyal Tozoğlu
6 – ULF Erdal Kına
16 – YEKV Abdullah Kaya
23 – TDF Bilal Can
24 – BIRLIK Mahmut Gayretli
30 – TKF e.V. Muhammet Metin
21 – A.I.V. Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker
Anlagen:
Antwort auf die KAV Anfrage KA 3 vom 20.09.2016 – „Erweiterung der Schwimmzeiten für Frauen in den Schwimmbädern in den Medien
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
Stellungnahme des Dez. XI Integration und Bildung vom 30.05.2017
Kenntnisnahme des Magistrats vom 17.09.2018
Zahlreiche Nutzergruppen wünschen sich aus verschiedenen Gründen individuelle Schwimmzeiten in städtischen Schwimmbädern. Für den Magistrat ist der Wunsch nach besonderen Angeboten, z. B. für Vereine oder für Frauen durchaus nachvollziehbar.
So haben die Frankfurter BäderBetriebe beispielsweise Bahnen für Vereinsaktivitäten abgetrennt oder Frauenschwimmzeiten im städtischen Riedbad Bergen-Enkheim und Gartenbad Fechenheim, welches von der TG Bornheim betrieben wird, eingerichtet.
Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH plant aktuell keine Ausweitung von Sonderschwimmzeiten ausschließlich für Frauen. Dies begründet sich in der Tatsache, dass die öffentlichen Bäder, besonders Hallenbäder, stets durch Schulen, Vereine, Familien und Individualnutzer stark frequentiert werden. Hier sind bereits häufige Einschränkungen durch den Parallelbetrieb unterschiedlicher Nutzergruppen der Einrichtungen zu verzeichnen.
Weiter ist festzustellen, dass es aufgrund der baulichen Gegebenheiten an den jeweiligen Standorten nicht möglich ist, Teilbereiche sichtgeschützt für einzelne besondere Nutzergruppen abzutrennen. Dies würde im Fall von weiteren Zeiten ausschließlich für Frauen zu nicht hinnehmbaren Einschränkungen führen.
Grundsätzlich richten sich die Angebote der Frankfurter Bäder gleichermaßen an alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Geschlecht, Konfession oder kulturellem Hintergrund.
Stadträtin
Sylvia Weber
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 17. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 11.09.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
Neulich durchgeführte Recherchen haben ergeben, dass in Deutschland, und vor allem auch in Frankfurt, besonders Menschen mit ausländisch klingenden Namen auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werden.
Für diese aktuelle Studie wurden über 20.000 Wohnungsanfragen mit erdachten deutschen und nicht-deutschen Namen versendet.
Das Ergebnis des Experimentes führte zu dem Schluss, dass Menschen mit ausländischen Namen in Frankfurt am Main sehr viel öfter bei der Wohnungsvergabe benachteiligt werden als in anderen Städten.
Dies ist sehr enttäuschend, da sich die Stadt Frankfurt rühmt, mit einem Ausländeranteil von über 50 %, eine international offene Stadt zu sein. Die Resultate belegen allerdings das Gegenteil, sind zudem auch keine neuen Erkenntnisse, da bereits im Jahr 2015 eine Untersuchung seitens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes jene Problematik feststellte:
In Frankfurt am Main werden somit bis zu 70 Prozent aller Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungsvergabe diskriminiert.
Das Ergebnis dieser Diskriminierung wurde damit erklärt, dass eine große Anzahl privater Vermieter am Wohnungsmarkt beteiligt sind. Für Privatpersonen gilt somit ein Antidiskriminierungsverbot nur begrenzt, wenn die Anzahl der vermieteten Wohnungen nicht die Höchstgrenze von 50 Wohnungseinheiten überschreitet.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Magistrat um folgende Informationen:
1. Sind dem Magistrat diese Studie bzw. diese Ergebnisse bekannt?
2. Welche Schritte will der Magistrat dagegen einleiten?
3. Könnte eine Informationskampagne diese Diskriminierungen verringern?
4. Liegen dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten Beschwerden von Wohnungssuchenden vor und welche Maßnahmen wurden hier eingeleitet?
Begründung:
Siehe oben!
Antragsteller/innen:
Luigi Brillante (Liste „Wir in Frankfurt“ – WIF)
Giovanna Testadoro (Liste „Wir in Frankfurt“ – WIF)
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Usleber
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 17. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 11.09.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
Die in der KAV-Anfrage KA 14 (vom 08.02.2017) formulierten Fragen wurden nicht zur Zufriedenheit der KAV Frankfurt beantwortet, daher fordert die KAV Frankfurt den Magistrat mit Nachdruck auf, folgende Fragen zu beantworten.
Welche Migrantenvereine wurden in den letzten 5 Jahren (2012-2016) in welcher Höhe finanziell gefördert (Auflistung nach Jahr und Art /Grund der Förderung)?
Wurden auch religiöse Vereine in den letzten 5 Jahren (2012-2016) finanziell gefördert? Wenn ja! Welche religiösen Vereine wurden in welcher Höhe gefördert? (Auflistung nach Jahr und Art /Grund der Förderung)
Wird die Arbeit des Rates der Religionen Frankfurt[1]Internal Link gefördert? Wenn ja In welcher Form?
Welche vom Bund oder vom Land Hessen (mit)-finanzierten (Pilot-)Projekte wurden in den letzten Jahren in Kooperation mit den Migrantenvereinen durchgeführt (Auflistung nach Jahr, Thema des Projektes und Höhe der Projektsumme)?
Wurde die KAV Frankfurt, das einzige von Ausländern (Migranten ohne deutschen Pass) direkt gewählte Gremium in Frankfurt, im Entscheidungsprozess welche Migrantenvereine gefördert werden sollen, einbezogen bzw. um Rat gefragt?
Begründung:
Die KAV ist ein kommunales parlamentarisches Organ (das mit den Stimmen der Migranten ohne deutschen Pass gewählt wird), welches der Frankfurter Stadtpolitik bzw. Stadtverordnetenversammlung beratend zur Seite steht. Um diese Beratungsfunktion auch vollwertig ausführen zu können, müssen der KAV alle Wege und Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Vorenthaltung dieser Mittel erschwert die parlamentarische Arbeit, bzw. macht diese gar unmöglich.
Die KAV Frankfurt verweist dabei auf den § 88 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO):
Aufgaben, Befugnisse – der Ausländerbeiräte
(1) Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinde. Er berät die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.
(2) Der Gemeindevorstand hat den Ausländerbeirat rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist. Der Ausländerbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Der Ausländerbeirat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören. Gemeindevertretung und Gemeindevorstand können, Ausschüsse der Gemeindevertretung müssen in ihren Sitzungen den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren.
(3) Dem Ausländerbeirat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Gerade dieser Verweis 88 zeigt die besondere Arbeit und Stellung der Ausländerbeiräte. § 88 Abs. 3 regelt und fordert die Bereitstellung aller Mittel für die Arbeit des Gremiums. Dazu gehören auch alle parlamentarischen Anfragen, wo die inhaltlichen und sachkundigen Fragen der KAV zu beantworten sind.
Das Verweigern von Auskünften würde die Beratungsfunktion unmöglich machen und die demokratische Arbeit nicht transparent aussehen lassen. Auch der Fall, dass der Magistrat die Versagung der Antworten unter der Prämisse des Datenschutzes vornimmt, ist nicht nachvollziehbar und auch nach § 88 Abs. 3 HGO nicht haltbar. Öffentliche Mittel und deren Vergabe stehen nicht unter Datenschutz. Sollte der Magistrat das Interesse haben, dass die eine oder andere Antwort auf eine Anfrage der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben werden soll, so kann diese unter dem Status „Vertraulich“ an das betreffende parlamentarische Organ versendet werden.
Noch einmal der Grund für diese Anfrage:
In Frankfurt gibt es z. Zt. etwa 350 Migrantenvereine, die sich auf dem Gebiet der interkulturellen Verständigung und der Pflege von Traditionen engagieren. Die buntgemischte Vielfalt reicht vom Deutsch-Türkischen-Unternehmer-Verein über den Eritreischen Kinder- und Jugendtreff bis zum Koreanischen Kulturzentrum. Jährlich fördert das AmkA zwischen 100 und 150 Projekte und Veranstaltungen der Vereine. Maßgebend für eine Unterstützung ist u.a., ob dabei das Verständnis zwischen den verschiedenen in Frankfurt zusammenlebenden nationalen, ethnischen und kulturellen Bevölkerungsgruppen gefördert wird und die Integration in die Stadtgesellschaft verbessert wird.
(Quelle: https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3745&_ffmpar%5B_id_inhalt%5D=302492)
Dieses Engagement des AmKA verdient die hohe Anerkennung der KAV Frankfurt. Sie möchte mit den Informationen unter anderem Ratschläge geben, wie man die Migrantenvereine gezielter und effektiver fördern kann.
Antragsteller/innen:
İsa Çöl – Liste Aktiv (LA)
Asım Tozoğlu – Emigranten Union (EU)
Yakup Ürün – Emigranten Union (EU)
Süheyla Tozoğlu – Emigranten Union (EU)
Erdal Kına – Unabhängige Liste Frankfurt (ULF)
Abdullah Kaya - YUNUS EMRE KULTUR VEREIN (YEKV)
Bilal Can – Türkisch-Deutsche Liste Frankfurt (TDF)
Mahmut Gyretli – Türkische Islamische Union (BIRLIK)
Muhammet Metin - Türkischer Kultur- und Freundschaftsverein e.V. (TKF e.V.)
Dr. Hüseyin Kurt – Ausländische Interessenvertretung (A.I.V.)
Rahmi Șeker - Ausländische Interessenvertretung (A.I.V.)
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Usleber
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 17. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 11.09.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
Laut des vor kurzem herausgegebenen Frankfurter Integrations- und Diversitätsmonitoring hat mehr als die Hälfte der Frankfurter Bevölkerung einen Migrationshintergrund Somit ist Frankfurt in Deutschland die erste Großstadt, deren Bevölkerung mehrheitlich aus Menschen mit Migrationshintergrund besteht.
Wie wird der Magistrat dieser Entwicklung bzw. dieser Tatsache begegnen?
Wird die Tatsache, dass die Mehrheit der Frankfurter Bevölkerung einen Migrationshintergrund hat, Änderungen der Aufgabenteilung der Ämter und Dezernate hervorrufen?
Wird weiterhin das Amt für multikulturelle Angelegenheiten für die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund zuständig sein?
Menschen mit Migrationshintergrund, somit die Mehrheit der Frankfurter Bevölkerung, sind nach dem Frankfurter Integrations- und Diversitätsmonitoring in punkto Erwerbstätigkeit, Bildung, Einkommensverteilung und Wohnsituation schlechter gestellt. Welche Maßnahmen möchte der Magistrat ergreifen, um Ungleichheiten zu beheben bzw. abzufedern?
Frankfurt ist eine der wenigen Großstädte, für die in den kommenden Jahren ein stetes Bevölkerungswachstum prognostiziert wird. Schätzungen zufolge könnten bis zum Jahr 2030 weitere 80.000 Menschen nach Frankfurt ziehen. Dadurch wird der Wohnungsbedarf stark erhöht. Diese Entwicklung wird dazu führen, dass noch mehr Menschen mit Migrationshintergrund nach Frankfurt ziehen werden. Wie werden bei der Schaffung der neuen Stadtteile städteplanerisch die Bedürfnisse der Bevölkerung mit Migrationshintergrund berücksichtigt?
Wie wird bei diesen Erweiterungen der Wohnmöglichkeiten das Zusammenleben zwischen Deutschen und Ausländern berücksichtigt, damit die Integration besser erfolgt?
Begründung:
Die KAV Frankfurt, als einziges demokratisches Gremium, das mit den Stimmen der in Frankfurt lebenden Menschen ohne deutschen Pass gewählt wird, interessiert, welchen Politikwechsel der Magistrat angesichts der Tatsache, dass Frankfurt in Deutschland die erste Großstadt, deren Bevölkerung mehrheitlich aus Menschen mit Migrationshintergrund besteht, einleiten wird.
Antragsteller/innen:
İsa Çöl – Liste Aktiv (LA)
Asım Tozoğlu – Emigranten Union (EU)
Yakup Ürün – Emigranten Union (EU)
Süheyla Tozoğlu – Emigranten Union (EU)
Erdal Kına – Unabhängige Liste Frankfurt (ULF)
Abdullah Kaya - YUNUS EMRE KULTUR VEREIN (YEKV)
Bilal Can – Türkisch-Deutsche Liste Frankfurt (TDF)
Mahmut Gyretli – Türkische Islamische Union (BIRLIK)
Muhammet Metin - Türkischer Kultur- und Freundschaftsverein e.V. (TKF e.V.)
Dr. Hüseyin Kurt – Ausländische Interessenvertretung (A.I.V.)
Rahmi Șeker - Ausländische Interessenvertretung (A.I.V.)
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Usleber
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 17. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 11.09.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
Im Bericht „EIN JAHR BILDUNGS- UND INTEGRATIONSDEZERNAT“ im Journal Frankfurt vom 17.07.2017 wird folgendes geschrieben:
Bezüglich des Fachbereichs Integration ist es Sylvia Weber ein Anliegen, den Extremismus zu bekämpfen. Daher setzt sich ihr Amt gemeinsam mit dem Verfassungsschutz und der Polizei mit Moscheegemeinden ins Benehmen. „Wir führen ‚robuste Dialoge’. Es geht darum deutlich zu sagen, was die Grundlagen des Rechtsstaates sind und welche Anforderungen die Stadt an die Zusammenarbeit stellt und auf eine Verhaltensänderung zu drängen.“
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Hat der Magistrat davon Kenntnis, dass die Moscheegemeinden in Frankfurt im Allgemeinen die Grundlagen des Rechtsstaats nicht kennen oder nicht respektieren?
„Ihr Amt (damit ist wohl das AmKA gemeint) setzt sich gemeinsam mit dem Verfassungsschutz und der Polizei mit Moscheegemeinden ins Benehmen“ - was wird mit diesem Satz gemeint? Wie wird auf eine Verhaltensänderung hin gearbeitet?
Was versteht der Magistrat unter „robustem Dialog“? Mit welchen Moscheegemeinden wird dieser Dialog geführt?
Mit welchen Moscheegemeinden wird ein „unrobuster“ Dialog geführt?
Die KAV möchte mit dieser Anfrage einen klärenden Beitrag dafür leisten, dass die Moscheegemeinden nicht unter den Generalverdacht kommen, die Grundlagen des Rechtsstaates nicht zu kennen und aus diesem Grund gegen Recht und Ordnung des Staates verstoßen.
Anlage: Artikel „Frankfurt Journal“ vom 17.07.2017
Antragsteller/innen:
İsa Çöl – Liste Aktiv (LA)
Asım Tozoğlu – Emigranten Union (EU)
Yakup Ürün – Emigranten Union (EU)
Süheyla Tozoğlu – Emigranten Union (EU)
Erdal Kına – Unabhängige Liste Frankfurt (ULF)
Abdullah Kaya - YUNUS EMRE KULTUR VEREIN (YEKV)
Bilal Can – Türkisch-Deutsche Liste Frankfurt (TDF)
Mahmut Gyretli – Türkische Islamische Union (BIRLIK)
Muhammet Metin - Türkischer Kultur- und Freundschaftsverein e.V. (TKF e.V.)
Dr. Hüseyin Kurt – Ausländische Interessenvertretung (A.I.V.)
Rahmi Șeker - Ausländische Interessenvertretung (A.I.V.)
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Usleber
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 17. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 11.09.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Wie viele Kinder wurden nach § 8 a SGB VIII in letzten Jahren vom Jugendamt der Stadt am Main in Obhut genommen (aufgelistet nach Jahren)?
Wie viele Kinder davon hatten einen Migrationshintergrund? (Aufgelistet nach Jahren, wenn möglich nach Herkunftsland – der Eltern – und nach der Glaubenszugehörigkeit)
Wie viele der in Obhut genommenen Kinder wurden an Pflegefamilien gegeben? (Aufgelistet nach den letzten fünf Jahren)
Wird dabei darauf geachtet, dass in Obhut genommene Kinder an Pflegefamilien mit gleicher Glaubenszugehörigkeit und Herkunftsland gegeben werden?
Was sind die Vergabekriterien für die Vergabe der Kinder an die Pflegefamilien?
Werden die Mitarbeiter des Jugendamtes, die sich mit der Durchführung des § 8 a SGB VIII befassen interkulturell und interreligiös geschult? Wenn ja, wie? Wen nein, wie werden die interkulturellen und interreligiösen Fragestellungen behandelt, bzw. gelöst?
Wie ist das Interesse der Familien mit Migrationshintergrund, sich als Pflegefamilien zu engagieren? Gibt es genug Pflegefamilien mit Migrationshintergrund?
Welche Bemühungen gibt es seitens des Jugendamtes, Pflegefamilien mit Migrationshintergrund zu gewinnen?
Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und Migrantenselbstorganisationen im Bereich Kinderschutz insbesondere im Bereich der Inobhutnahme der Kinder mit Migrationshintergrund?
Begründung:
Die Praktiken und Maßnahmen der Jugendämter in Bezug Kinder mit Migrationshintergrund werden in der Migrantencommunity sehr kontrovers diskutiert. Das führt dazu, dass das Misstrauen zwischen einem großen Teil der Migrantengesellschaft und der staatlichen Institutionen weiter wächst. Mit dieser Anfrage möchte die KAV Frankfurt einen Beitrag zur Versachlichung dieser Debatte leisten.
Antragsteller/innen:
İsa Çöl – Liste Aktiv (LA)
Asım Tozoğlu – Emigranten Union (EU)
Yakup Ürün – Emigranten Union (EU)
Süheyla Tozoğlu – Emigranten Union (EU)
Erdal Kına – Unabhängige Liste Frankfurt (ULF)
Abdullah Kaya - YUNUS EMRE KULTUR VEREIN (YEKV)
Bilal Can – Türkisch-Deutsche Liste Frankfurt (TDF)
Mahmut Gyretli – Türkische Islamische Union (BIRLIK)
Muhammet Metin - Türkischer Kultur- und Freundschaftsverein e.V. (TKF e.V.)
Dr. Hüseyin Kurt – Ausländische Interessenvertretung (A.I.V.)
Rahmi Șeker - Ausländische Interessenvertretung (A.I.V.)
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Usleber
Stellungnahme des Dez. VIII Soziales, Senioren, Jugend und Recht vom 29.11.2017
Gemäß § 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (siehe Anlage) sind die Jugendämter verpflichtet das Risiko für die Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kinder- und Jugendhilfesozialdienst im Jugend- und Sozialamt Frankfurt a.M. haben dazu ein standardisiertes Verfahren, die Frankfurter Richtlinie zum § 8a SGB VIII. In diesem Verfahren ist genau beschrieben wie bei Informationen bzgl. einer Kindeswohlgefährdung zu verfahren ist. Jede Information bzw. Mitteilung über eine Kindeswohlgefährdung wird von 2 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern und der jeweiligen Teamleitung auf gewichtige Anhaltspunkte eingeschätzt. Es wird in jedem Einzelfall darüber beraten wie die nächsten Schritte der Gefährdungseinschätzung erfolgen. Die Ergebnisse werden in standardisierten Formularen dokumentiert und festgehalten.
Gemäß § 42 SGB VIII Inobhutnahme (siehe Anlage) kann das Jugendamt ein Kind oder einen Jugendlichen in Obhut nehmen, wenn 1. das Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährdet oder 2. das Kind oder der Jugendliche um in Obhutnahme bittet. Vor jeder Inobhutnahme ist das Jugendamt gehalten die Gefährdung des Kindes
oder Jugendlichen zu prüfen bzw. hat das Jugendamt abzuwägen ob es auch Maßnahmen gibt, die eine Inobhutnahme nicht notwendig machen.
Zu Frage 1:
Inobhutnahme nach §8a SGB VIII durch das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main:
Jahre |
Inobhutnahmen insgesamt |
|
2013 |
1.161 |
|
2014 |
1.569 |
|
2015 |
3.680* |
|
2016 |
1.166 |
*Mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA)*
Zu Frage 2:
Hinweis zum Migrationshintergrund:
Der Migrationshintergrund (ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils) wird erst seit 2015 in der Bundesstatistik erfasst. In den Vorjahren wurde nur das Merkmal deutsch / nicht deutsch abgefragt. Die einzelnen Nationalitäten bzw. Glaubenszugehörigkeiten werden in der Bundesstatistik nicht abgefragt. Migrationshintergrund bedeutet hier, dass mindestens 1 Elternteil im Ausland geboren wurde. Dies ist unabhängig davon, ob die deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt. Leben die Eltern nicht mehr zusammen (Trennung, Scheidung, Verwitwung), ist für die Angabe nur die Situation des Elternteils zu berücksichtigen, bei dem das Kind lebt.
|
Insgesamt |
Alter in Jahren (insgesamt) |
mit Migrationshintergrund |
|
unter 14 |
14 bis 17 |
|||
2015 |
3.680 |
366 |
3.314 |
3.494* |
2016 |
1.166 |
394 |
772 |
977** |
*Mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA)
** Ohne unbegleitete minderjährige Ausländer (umA); seit November 2015 werden diese gemäß §42a SGBVIII vorläufig in Obhut genommen; allerdings sind hier umA enthalten, die nach der vorläufigen Inobhutnahme (gem. § 42aSGBVIII) erneut in Obhut genommen worden sind (gem.§ 42 SGB VIII), wenn die umA entwichen waren oder eine Hilfe nicht angenommen haben.
Zu Frage 3:
Im Bereich der Pflegekinderhilfe sind zwei Bereiche zu unterscheiden:
Kinder, die nach der Inobhutnahme in Bereitschaftspflegefamilien vermittelt und untergebracht werden (nur für den Zeitraum der Inobhutnahme, nicht auf Dauer)
Kinder, die in Vollzeitpflegefamilien vermittelt werden und dort auf Dauer leben
Zu a) Vermittlung von Kindern in Bereitschaftspflegefamilien
(Alter des Kindes: 0-6 Jahre)
2012 – 24 Kinder
2013 – 65 Kinder
2014 – 82 Kinder
2015 – 79 Kinder
2016 – 93 Kinder
Zu b) Vermittlung von Kindern in Vollzeitpflegefamilien aufgelistet nach Jahren:
2012 – 49 Kinder
2013 – 54 Kinder
2014 – 48 Kinder
2015 – 64 Kinder
2016 – 56 Kinder
Zu Frage 4:
Die Inobhutnahme-Situation erfordert eine sofortige Versorgung eines Kindes - falls möglich im familiären Rahmen. Sofern die Option besteht, werden die genannten Kriterien (gleiche Glaubenszugehörigkeit und ggf. gleiches Herkunftsland) berücksichtigt.
Mangels ausreichender Bewerber mit multikulturellem Hintergrund besteht aber oft keine Auswahlmöglichkeit.
Zu Frage 5:
Es sei der Hinweis gestattet, dass das Jugend- und Sozialamt keine Kinder vergibt, sondern Kinder unter Beachtung von fachlichen Standards und gesetzlichen Vorgaben in Pflegefamilien, hier Bereitschaftspflegefamilien, vermittelt werden. Die Bereitschaftspflegefamilien werden durch den Sozialdienst des Jugend- und Sozialamtes überprüft, geschult und qualifiziert. Die Bereitschaftspflegefamilien sind darauf vorbereitet Kinder von 0 bis 6 Jahren ad hoc aufzunehmen. Die Kriterien zur Überprüfung der Bewerberinnen und Bewerber orientieren sich an sachlichen Kriterien (familiäre, wirtschaftliche, räumliche Gegebenheiten, Führungszeugnis, ärztliches Attest) sowie der persönlichen Eignung (Gespräche über die eigene Biographie, die Motivation zur Aufnahme eines Kindes auf Zeit, persönliche Stabilität sowie Stabilität des familiären Systems, Umgang mit Herkunftsfamilien, Erziehungsvorstellungen und –ziele, Erziehungserfahrungen und -kompetenzen, Umgang mit Kindern in Krisensituationen, etc.). Im Rahmen der Tätigkeit nehmen die Bereitschaftspflegefamilien regelmäßig an spezifischen thematischen Fortbildungen des Sozialdienstes Bereitschaftspflege sowie an Elternabenden und Supervisionen teil. Eine ausgebildete Reflexionsfähigkeit ist dafür eine grundlegende Voraussetzung. Die Unterbringung ist in Bereitschaftspflege immer temporär bis die Perspektive des Kindes geklärt ist. Das bedeutet, dass das Kind dann entweder in die Herkunftsfamilie zurückgeführt oder in eine geeignete Familie (z.B. Vollzeitpflege, Erziehungsstelle), bei größeren Kindern auch in eine Einrichtung, weitervermittelt wird. Die familiäre Unterbringung ist in der Regel auf Dauer angelegt.
Zu Frage 6:
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugend- und Sozialamtes werden vom Personal- und Organisationsamt vielfältige Fortbildungen u.a. zum Thema „Interkulturelle Kompetenz“ (z. B. zum Thema „Erziehen muslimische Familien anders?“) angeboten. Überdies besteht ein regelmäßiger Austausch mit dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten. So fand unter anderem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekinderhilfe eine Inhouseschulung zum Thema „Verschiedene Religionsgemeinschaften und deren Alltag und Erziehungsstile“ statt.
Zu Frage 7:
Es gibt mehrere Bereitschaftspflegefamilien in Frankfurt a.M., in denen ein oder beide Pflegeelternteile einen Migrationshintergrund haben. Zum Bedauern des Magistrats gehen wenige Bewerbungen von potentiellen Pflegeeltern mit einem muslimischen Migrationshintergrund ein.
Zu Frage 8:
Das Jugend- und Sozialamt hat verschiedentlich versucht, Bewerberfamilien mit Migrationshintergrund zu gewinnen. Dazu wurde zum Rat der Religionen, zu muslimischen Gemeinden/Moschee-Gemeinden, zum Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AMKA), das den Kontakt zu verschiedenen Communitys herstellte, Kontakt aufgenommen. Leider hat keiner dieser Zugänge dazu geführt, mehr Pflegeeltern-Bewerber aus diesen Religions- und Kulturkreisen zu gewinnen.
Zu Frage 9:
Eine formal strukturierte Zusammenarbeit zwischen dem Jugend- und Sozialamt und den Migrantenselbstorganisationen gibt es im Bereich des Kinderschutzes nicht, da sich die Migrantenselbstorganisationen in der Regel mit anderen Aufgaben bzgl. der Integration von Migrantinnen und Migranten beschäftigen. Das Jugend- und Sozialamt ist im Bereich des Kinderschutzes in enger Kooperation mit dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AMKA), welches seinerseits eng mit den Migrantenselbstorganisationen zusammen arbeitet und zum Teil auch fördert.
Anlage
- Auszug aus dem Gesetzestext zum § 8a SGB VIII
- Auszug aus dem Gesetzestext zum § 42 SGB VIII
Auszug aus Gesetzestext § 8a SGB VIII
„(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten.
(2) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen…“
Auszug aus Gesetzestext gem. § 42 SGB VIII:
„Die Jugendämter sind berechtigt und verpflichtet Kinder und Jugendliche gemäß § 42 SGB VIII in Obhut zu nehmen, „…wenn
1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder
2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert (….)
3. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen.“
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 18. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 30.10.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
Im Statistischen Jahresbuch 2016 werden die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen aufgezeigt. Demnach sind gerade Kinder mit Migrationshintergrund (ca. 4.000 Kinder) stärker von Auffälligkeiten betroffen als deutsche Kinder ohne Migrationshintergrund (2.375 Kinder).
Große Unterschiede gibt es bei den Vorsorgeuntersuchungen sowie beim Übergewicht.
Vorsorgeuntersuchungen vollständig:
Kinder mit Migrationshintergrund: 64%
Deutsche Kinder ohne Migrationshintergrund: 83%
Übergewicht:
Kinder mit Migrationshintergrund: 15%
Deutsche Kinder ohne Migrationshintergrund: 5%
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Wie ist die Entwicklung in den letzten Jahren bzgl. Vorsorgeuntersuchungen und Übergewicht?
Bitte, wenn möglich und verfügbar, die Aufteilung der Kinder mit unvollständigen Vorsorgeuntersuchungen und Übergewicht nach Einkommen und Herkunftsland der Eltern.
Was unternimmt die Stadt, um in den beiden Bereichen Verbesserungen für alle Kinder, insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund, zu erreichen?
Begründung:
Ein schlechter Gesundheitszustand oder Übergewicht führen oft zu Ausgrenzung und Diskriminierung. Es ist ein Anliegen der KAV, sich gegen Benachteiligung einzusetzen und gerade den Kindern mit Migrationshintergrund zu ermöglichen, fit und gesund aufzuwachsen.
Antragsteller/innen:
Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -
Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -
Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -
Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –
Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -
Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -
Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -
Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Usleber
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 18. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 30.10.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
Die KAV Frankfurt begrüßt die Entscheidung des Landes Hessen, die Kindergartengebühren für 6
Stunden pro Tag ab September 2018 zu übernehmen. Gerade für Kinder mit Migrationshintergrund ist der Besuch eines Kindergartens sehr wichtig, und dieser Besuch sollte soweit möglich nicht vom Einkommen der Eltern abhängen.
Demnach stellt sich die Frage über die Zukunft des sog. Bambini-Programms der Landesregierung. Die Stadt Frankfurt hat seit 2006 die Gebührenbefreiung für das letzte Kindergartenjahr beschlossen, und überweist demnach diesen Betrag auch an privaten Kindergärten für die Kinder aus Frankfurt. Viele bilingualen Kindergärten oder Vorschule sind Nutzniesser dieses Bambini-Programmes. Bis jetzt hat die Stadt diesen Betrag an die Einrichtungen direkt überwiesen, daraufhin hatten die Einrichtungen das Geld den Eltern weitergeleitet.
Die Entscheidung der Landesregierung lässt ein paar Fragen offen, und die KAV bitte den Magistrat diese zu beantworten:
1. Wird die Beitragsbefreiung weiterhin an die privaten Kindergärten ausgezahlt, die die Gelder dann an die Eltern weiterleiten werden?
2. Oder bekommen die privaten Kindergärten die Zuschüsse direkt vom Land / von der Stadt
Frankfurt, ohne ihre Preispolitik unbedingt anpassen zu müssen?
3. Wird der Zuschuss wie jetzt nur für Kinder aus Frankfurt ausgezahlt, was die Beantragung
des Zuschusses derzeit stark verlangsamt oder wird er unmittelbar an die Einrichtungen
ausgezahlt?
Begründung:
Das Ziel des Programmes der Landesregierung ist, Familien bei der Kindergartenbetreuung finanziell zu entlasten. Sollte der Zuschuss des Landes Hessen von der Stadt Frankfurt an die privaten Einrichtungen unmittelbar bezahlt werden, besteht das Risiko, dass diese den Zuschuss kassieren ohne Ihre Preispolitik nicht anzupassen. Dies würde auch dazu führen, dass Eltern mit Kindern in bilingualen Einrichtungen nicht von der Entscheidung der Landesregierung profitieren, bzw. ihre Kindern aus solchen Einrichtungen entziehen und andere (womöglich öffentliche) Einrichtungen aufsuchen, wo Sie vom Vorschuss profitieren.
Antragsteller:
Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Usleber
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 19. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 27.11.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
Der „Frankfurter Neue Presse“ vom 23. Oktober 2017 war zu entnehmen, dass es in Frankfurt am Main im letzten Jahr 2441 Einbürgerungen gab.
Wir fragen den Magistrat:
Ist die Anzahl der Einbürgerungen 2016 korrekt?
Wie viele davon sind EU-Bürgerinnen und -Bürger?
Wie viele von der Gesamtzahl der Eingebürgerten konnten ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten?
Bleibt auch in Frankfurt am Main – analog zu Hessen – die Zahl der Eingebürgerten sehr niedrig?
Welche Unterstützung bietet der Magistrat bei der Einbürgerung an?
Wie hoch waren die Kosten für die Kampagnen für die Einbürgerung in den letzten 5 Jahren?
Begründung:
Leider ist die Einbürgerungsquote ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr niedrig. Alle Kampagnen zur Information über die Möglichkeit der Einbürgerung sind bis jetzt erfolglos gewesen.
Gewichtig ist die Frage, inwieweit die Möglichkeit, die ursprüngliche Staatsangehörigkeit zu behalten, bei der Entscheidung zur Einbürgerung eine Rolle spielt.
Antragsteller/innen:
Jumas Medoff, Liste 29: Ich bin ein Frankfurter - IBF -
Daniela Spasova-Mischke, Liste 22: BULGARISCHE GEMEINSCHAFT FRANKFURT - BGF -
Hasbi Lermioglu, Liste 20: Freie Demokratische Partei – FDP –
Florian Chiron, Liste 2: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE -
Mesut Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -
Mehmet Altıok, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -
Selma Öndemir, Liste 7: Liste Anadolu – ANA -
Deniz Yıldırım, Liste 27: Liste für Integration in Frankfurt am Main - LiFa
Kerry Reddington, Liste 19: Internationale Stimme Frankfurt – ISF –
Mahmut Gayretli, Liste 24: Türkische Islamische Union - BIRLIK -
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Usleber
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 19. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 27.11.2017 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
Die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) stellt fest, dass das Wahlplakat im Bild oben volksverhetzend im Sinne des § 130, Abs. 1 StGB ist.
Bezüglich des im obigen Bild gezeigten Wahlplakates einer Partei in unmittelbarer Nähe einer Moschee in Frankfurt im Laufe des Wahlkampfes zur Bundestagswahl wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Sind dem Magistrat diese und andere volksverhetzende Wahlkampfplakate in unmittelbarer Nähe von muslimischen Gebetsräumen bekannt? Wenn ja: Was hat der Magistrat unternommen, um solche volksverhetzende Wahlkampfplakate zu entfernen?
Möchte der Magistrat solche volksverhetzenden Wahlkampfplakate auch in zukünftigen Wahlkämpfen zulassen? Wenn ja, warum?
Wie hat (haben) die muslimische(n) Organisation(en) in unmittelbarer Nähe ihrer Gebetsräume volksverhetzende und Muslime erniedrigende Wahlkampfplakate reagiert? Haben sie dagegen Strafanzeige erstattet? Haben sie versucht, diese abhängen zu lassen?
Hat der Magistrat eine Notwendigkeit gesehen, mit der(n) muslimische(n) Organisation(en), in deren unmittelbarer Nähe ihrer Gebetsräume volksverhetzende und Muslime erniedrigende Wahlkampfplakate angebracht wurden, Kontakt aufzunehmen, um mit ihnen zu besprechen, wie sie gegen solche volksverhetzende Wahlkampfplakate vorgehen sollten?
Begründung:
Die KAV Frankfurt ist erbost darüber, dass in unmittelbarer Nähe der muslimischen Gebetsräume volksverhetzende und Muslime erniedrigende Wahlkampfplakate angebracht wurden und hofft, dass der Magistrat die notwendigen Maßnahmen ergreift, damit in zukünftigen Wahlkämpfen solche volksverhetzenden Wahlkampfplakate in den Straßen der Stadt Frankfurt nicht mehr zu sehen sind.
Antragsteller/-innen:
1 – LA İsa Çöl
4 – EU Asım Tozoğlu, Yakup Ürün, Süheyla Tozoğlu
6 – ULF Erdal Kına
16 – YEKV Abdullah Kaya
23 – TDF Bilal Can
24 – BIRLIK Mahmut Gayretli
30 – TKF e.V. Muhammet Metin
21 – A.I.V. Dr. Hüseyin Kurt, Rahmi Șeker
gez. Jumas Medoff
(Vorsitzender der KAV)
begl. Usleber