Aufgaben

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Stadtverordnetenvorsteherin

Aufgaben

In der ersten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Kommunalwahl wird aus den Reihen der Stadtverordneten die beziehungsweise der Vorsitzende gewählt.

Dem/Der Stadtverordnetenvorsteher*in obliegen - neben der Sitzungsleitung - die folgenden Aufgaben:

Aufstellung und Veröffentlichung der Tagesordnung   

Fristgemäße Ladung zu den Sitzungen

Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung zu Beginn der Sitzungen
Sicherstellung eines geschäftsordnungsmäßigen Sitzungsverlaufs
Ausübung des Hausrechts

Die Amtsführung des/der Stadtverordnetenvorstehers/Stadtverordnetenvorsteherin soll neutral erfolgen. Beteiligt er/sie sich an der politischen Debatte, hat er/sie für diesen Zeitraum die Sitzungsleitung abzugeben.

Darüber hinaus nimmt der/die „erste Bürger*in der Stadt" zahlreiche repräsentative Aufgaben in kommunalen, nationalen und internationalen Bereichen wahr. Er/Sie vertritt die Stadt bei zahlreichen protokollarischen Anlässen, beispielsweise bei Empfängen und offiziellen Besuchen inländischer und internationaler Gäste. Die Pflege der Beziehungen zu den Partnerstädten Frankfurts und auch die Übernahme von Schirmherrschaften für besondere Veranstaltungen sind als weitere Aufgaben zu nennen.

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