Aufgaben
In der ersten Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung nach der Kommunalwahl wird aus den Reihen
der Stadtverordneten die beziehungsweise der Vorsitzende gewählt.
Dem/Der Stadtverordnetenvorsteher*in obliegen - neben der Sitzungsleitung - die folgenden Aufgaben:
|
Aufstellung und Veröffentlichung der Tagesordnung |
|
Fristgemäße Ladung zu den Sitzungen |
|
Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung zu Beginn der Sitzungen |
|
Sicherstellung eines geschäftsordnungsmäßigen Sitzungsverlaufs |
|
Ausübung des Hausrechts |
Die Amtsführung des/der
Stadtverordnetenvorstehers/Stadtverordnetenvorsteherin soll neutral erfolgen. Beteiligt er/sie sich an
der politischen Debatte, hat er/sie für diesen Zeitraum die Sitzungsleitung
abzugeben.
Darüber hinaus nimmt der/die „erste Bürger*in der Stadt" zahlreiche
repräsentative Aufgaben in kommunalen, nationalen und internationalen
Bereichen wahr. Er/Sie vertritt die Stadt bei zahlreichen protokollarischen
Anlässen, beispielsweise bei Empfängen und offiziellen Besuchen
inländischer und internationaler Gäste. Die Pflege der Beziehungen zu
den Partnerstädten Frankfurts und auch die Übernahme von
Schirmherrschaften für besondere Veranstaltungen sind als weitere
Aufgaben zu nennen.