Aufgaben des Magistrats

Aufgaben des Magistrats

Magistrat

Aufgaben des Magistrats

Der Magistrat ist die "Regierung" der Stadt Frankfurt am Main.
Als Verwaltungs- und "ausführendes Organ" trifft der Magistrat Entscheidungen zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Darin wird er von der Stadtverwaltung, die ihm mit ihren Ämtern und Betrieben untersteht, unterstützt.

Mit Ausnahme des/der Oberbürgermeisters/in wird der Magistrat von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Er setzt sich derzeit aus Oberbürgermeister, Bürgermeisterin, Stadtkämmerer und 9 weiteren hauptamtlichen und 13 ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten zusammen.
Hauptamtliche Magistratsmitglieder werden für sechs Jahre gewählt; ehrenamtliche für die laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung.
Magistratsmitglieder können nie zugleich Stadtverordnete sein und umgekehrt.

An der Spitze des Magistrats steht der/die Oberbürgermeister/in.
Die hauptamtlichen Magistratsmitglieder verantworten einen eigenen Geschäftsbereich, das "Dezernat", wobei jedem Dezernat entsprechende Ämter zugeordnet sind.
Als Kollegialorgan fasst der Magistrat die Beschlüsse mehrheitlich. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich.

Der Magistrat nimmt an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teil.
In den Sitzungen der Ausschüsse wird er in der Regel durch die zuständigen Dezernenten/Dezernentinnen vertreten.
In diesen Gremien haben die Magistratsmitglieder zwar immer das Rederecht, dürfen sich jedoch nicht an Abstimmungen beteiligen.


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