Aufgaben des Magistrats
Der Magistrat ist die "Regierung" der Stadt Frankfurt am Main.
Als
Verwaltungs- und "ausführendes Organ" trifft der Magistrat Entscheidungen zu
laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Darin wird er von der
Stadtverwaltung, die ihm mit ihren Ämtern und Betrieben untersteht, unterstützt.
Mit Ausnahme des/der Oberbürgermeisters/in wird der Magistrat von der
Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Er setzt sich derzeit aus
Oberbürgermeister, Bürgermeisterin, Stadtkämmerer und 9 weiteren hauptamtlichen
und 13 ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten zusammen.
Hauptamtliche
Magistratsmitglieder werden für sechs Jahre gewählt; ehrenamtliche für die
laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung.
Magistratsmitglieder
können nie zugleich Stadtverordnete sein und umgekehrt.
An der Spitze
des Magistrats steht der/die Oberbürgermeister/in.
Die hauptamtlichen
Magistratsmitglieder verantworten einen eigenen Geschäftsbereich, das
"Dezernat", wobei jedem Dezernat entsprechende Ämter zugeordnet sind.
Als
Kollegialorgan fasst der Magistrat die Beschlüsse mehrheitlich. Seine Sitzungen
sind nicht öffentlich.
Der Magistrat nimmt an den Sitzungen der
Stadtverordnetenversammlung teil.
In den Sitzungen der Ausschüsse wird er in der
Regel durch die zuständigen Dezernenten/Dezernentinnen vertreten.
In diesen
Gremien haben die Magistratsmitglieder zwar immer das Rederecht, dürfen sich
jedoch nicht an Abstimmungen beteiligen.