FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Genehmigungen/Bescheinigungen

Gewerbezentralregisterauszug für natürliche Personen (Beantragung)

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter Bürgeramt Internal Link(egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link

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Leistungsbeschreibung

Sie sind Privatperson und benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister z. B. für eine Gewerbeanmeldung?


Voraussetzungen sind:

  • Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben und in Frankfurt am Main gemeldet sein.
  • Sollte eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter bestellt sein, so kann der Antrag auch von dieser Person gestellt werden.

 

Antragsteller/innen bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Dritten - auch nicht durch einen Rechtsanwalt - vertreten lassen.

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können auch online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Über www.fuehrungszeugnis.bund.de oder über den Link "Führungszeugnis Online-Antrag" weiter unten gelangen Sie zum Online-Portal des Bundesamtes für Justiz. Die Online-Beantragung steht an allen Tagen rund um die Uhr zur Verfügung. Sie müssen keine Öffnungszeiten beachten und in keiner Warteschlange warten.

Um die Online-Beantragung nutzen zu können, benötigen Sie den neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Außerdem ist ein passendes Kartenlesegerät notwendig. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können auch online im Internet beantragt und bezahlt werden.

In Ausnahmefällen können Sie auch einen formlosen Antrag mit einer amtlich oder notariell beglaubigten Unterschrift stellen. Die Verwaltungsgebühr von 13,00 € muss bei uns eingegangen sein. Zur Bestätigung Ihrer Einzahlung übersenden Sie uns bitte bei Bareinzahlung den Einzahlungsbeleg mit Kassenaufdruck, bei einer Überweisung die Kopie des Kontoauszuges. Für die Überweisung der Verwaltungsgebühr können Sie folgende Kontoverbindung verwenden:

IBAN: DE15500100600000103604
BIC: PBNKDEFF

Damit wir die Anfrage zuordnen können, geben Sie als Verwendungszweck bitte „Führungszeugnis“ sowie Vor- und Familiennamen an.

Es gibt zwei Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:

1. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke
werden direkt vom Gewerbezentralregister in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt.
und
2. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde
werden direkt vom Gewerbezentralregister in Bonn an die von Ihnen angegebene Behörde übersandt.

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Online-Antrag

Welche Unterlagen werden benötigt?

  •  Ausweisdokument
  • Gewerbezentralregisterauskunft für eine Behörde: Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde und Anschrift mit Postleitzahl der Empfängergemeinde

Welche Gebühren fallen an?

13 €

Wir freuen uns, wenn Sie mit Karte zahlen (wir akzeptieren Giro- und Debit-Karten)!

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