Um aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft austreten zu können, sprechen Sie bitte in einem der Frankfurter Bürgerämter persönlich vor. Voraussetzung ist, dass Sie in Frankfurt am Main mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen den Austritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind. Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen für die Austrittserklärung die Zustimmung eines Personensorgeberechtigten. Der Austritt für Kinder unter dem 12. Lebensjahr kann lediglich durch einen Personensorgeberechtigten erklärt werden.
Bei der Erklärung können Sie sich nicht durch einen Dritten vertreten lassen.
Alternativ können Sie den Austritt aus der Kirche schriftlich in einem der Frankfurter Bürgerämter einreichen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Erklärung in öffentlich beglaubigter Form (notariell oder beim Ortsgericht) eingereicht werden muss und sich das Wirksamkeitsdatum am Eingangsdatum des Bürgeramtes orientiert. In diesem Fall überweisen Sie bitte die Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € auf untenstehendes Konto. Um Ihr Anliegen zeitnah bearbeiten zu können, legen Sie Ihrer Austrittserklärung bitte den Einzahlungsbeleg bei.
Bankverbindung
Postbank
IBAN: DE15 5001 0060 0000 1036
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Verwendungszweck (immer angeben): Kirchenaustritt - Name, Vorname