FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Sonstiges

Fundbüro

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Sie haben etwas verloren? Dann sollten Sie wissen, dass Fundgegenstände in der Regel über die Polizeireviere dem Fundbüro erst ca. 10 - 30 Tage nach dem Fund zugehen.

Haben Sie ein Dokument (Ausweis, Scheckkarte o. ä.) verloren, das mit Ihrem Namen versehen ist? Hier ist keine Fundanfrage erforderlich! Hier erfolgt eine automatische Fundbenachrichtigung durch das Fundbüro.

Bei Schlüsselverlust ist eine persönliche Vorsprache beim Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht.

Fundgegenstände von 'auswärtigen Verlierern' werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.

Eine Bescheinigung für Versicherungen/Konsulate ist gebührenpflichtig, deshalb ist eine Vorsprache im Fundbüro notwendig.

Sie haben etwas gefunden? Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder bei uns im Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten oder bei allen Polizeidienststellen 'rund um die Uhr' abzugeben.

Sie können eine Fundanfrage online über das Formular eingeben.

Die aktuellen Versteigerungstermine finden Sie unter 'Was sollte ich noch wissen?'.

Sollten Sie bei uns nicht 'fündig' werden, weisen wir Sie auf folgende Telefon-Nummern von weiteren Fundbüros im Stadtgebiet Frankfurt am Main hin:

 Stadtwerke (für RMV)  +49 (0)69 213 22258
 Deutsche Bahn AG  +49 (0)69 26534831 oder
   +49 (0) 900-1-990599 (0,59 €/Min.)
 Flughafen AG  +49 (0)69 690 66359
 Lufthansa / Lost + Found  +49 (0)69 690 21291

Eine online Fundsachenanfrage können Sie hier stellen FundbüroInternal Link

Welche Gebühren fallen an?

Für die Aufbewahrung von Fundsachen ist entsprechend der Verwaltungskostenordnung des Innenministeriums eine Gebühr von 3 % des Wertes der Fundsache, mindestens jedoch € 10,-- zu erheben.

Was sollte ich noch wissen?

Versteigerungstermine 2021

Die Einschränkungen der Corona-Pandemie haben auch Auswirkungen auf die Versteigerung von Fundsachen. Die Einschränkungen im Kontakt der Menschen zueinander führten dazu, dass im Ordnungsamt bis auf weiteres keine Fundsachenversteigerungen durchgeführt werden können.

Aus diesem Grund hat sich das Fundbüro früh entschieden, Fundgegenstände online zu versteigern. Über das virtuelle Auktionshaus von Bund, Ländern und Kommunen des Zolls unter Zoll VersteigerungsportalExternal Link gibt das Ordnungsamt Smartphones, Fahrräder, Schmuck und Uhren, Kleidung sowie Werkzeuge und allerlei andere Fundgegenstände gegen Höchstgebot ab.

Das Ordnungsamt bietet hier vor allem als hochpreisig eingeschätzte Fundsachen an, die weder von Verlierern abgeholt noch von Findern abverlangt wurden. Ersteigerte Gegenstände werden europaweit verschickt. Lediglich Fahrräder müssen direkt im Amt abgeholt werden. Diese erfolgreiche Strategie wird das Fundbüro auch nach der Corona-Zeit beibehalten und neben den Vor-Ort-Versteigerungen weiter Fundsachen online anbieten.

Da viele verschiedene Versteigerungsobjekte angeboten werden, lohnt es sich regelmäßig auf der Auktionsseite des Zolls vorbei zu schauen.

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