Sie haben etwas verloren? Dann sollten Sie wissen, dass Fundgegenstände in der Regel über die Polizeireviere dem Fundbüro erst ca. 10 - 30 Tage nach dem Fund zugehen.
Haben Sie ein Dokument (Ausweis, Scheckkarte o. ä.) verloren, das mit Ihrem Namen versehen ist? Hier ist keine Fundanfrage erforderlich! Hier erfolgt eine automatische Fundbenachrichtigung durch das Fundbüro.
Bei Schlüsselverlust ist eine persönliche Vorsprache beim Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht.
Fundgegenstände von 'auswärtigen Verlierern' werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.
Eine Bescheinigung für Versicherungen/Konsulate ist gebührenpflichtig, deshalb ist eine Vorsprache im Fundbüro notwendig.
Sie haben etwas gefunden? Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder bei uns im Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten oder bei allen Polizeidienststellen 'rund um die Uhr' abzugeben.
Sie können eine Fundanfrage online über das Formular eingeben.
Die aktuellen Versteigerungstermine finden Sie unter 'Was sollte ich noch wissen?'.
Sollten Sie bei uns nicht 'fündig' werden, weisen wir Sie auf folgende Telefon-Nummern von weiteren Fundbüros im Stadtgebiet Frankfurt am Main hin:
Stadtwerke (für RMV) | +49 (0)69 213 22258 |
Deutsche Bahn AG | +49 (0)69 26534831 oder |
+49 (0) 900-1-990599 (0,59 €/Min.) | |
Flughafen AG | +49 (0)69 690 66359 |
Lufthansa / Lost + Found | +49 (0)69 690 21291 |
Eine online Fundsachenanfrage können Sie hier stellen FundbüroInternal Link
Für die Aufbewahrung von Fundsachen ist entsprechend der Verwaltungskostenordnung des Innenministeriums eine Gebühr von 3 % des Wertes der Fundsache, mindestens jedoch € 10,-- zu erheben.
Versteigerungstermine 2021
Die Einschränkungen der Corona-Pandemie haben auch Auswirkungen auf die Versteigerung von Fundsachen. Die Einschränkungen im Kontakt der Menschen zueinander führten dazu, dass im Ordnungsamt bis auf weiteres keine Fundsachenversteigerungen durchgeführt werden können.