Auskunfts- und Übermittlungssperren

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Auskunfts- und Übermittlungssperren

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Leistungsbeschreibung

Mit der Eintragung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre bzw. einem bedingten Sperrvermerk wird die Erteilung von Melderegisterauskünften und Datenübermittlungen eingeschränkt oder von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht.

Auskunfts- und Übermittlungssperren sind an eine Person gebunden; der bedingte Sperrvermerk an eine Liegenschaft.

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