Zuständige Stelle
Wo und wann kann der Frankfurt-Pass beantragt bzw. verlängert werden?
Aufgrund der Corona-Pandemie sind
Vorsprachen in den Sozialrathäusern und Besonderen Diensten 3 und 4 zur Zeit
nur in dringlichen Angelegenheiten nach Terminabsprache geöffnet. Bitte stellen
Sie deshalb Ihre Neu- und Verlängerungsanträge auf einen Frankfurt-Pass
möglichst per Post oder werfen sie im Briefkasten des zuständigen
Sozialrathauses/Besonderen Dienstes ein. Für Rückfragen steht Ihnen das
zuständige Sozialrathaus oder der Besondere Dienst gern telefonisch oder per
E-Mail zur Verfügung. Zuständig ist immer das SozialrathausInternal Link, in dessen Einzugsbereich Sie ihren Wohnsitz haben oder die Dienststelle, von der Sie Sozialhilfeleistungen erhalten. Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II wenden sich ebenfalls an ihr örtliches SozialrathausInternal Link.
Bitte beachten Sie unsere Zuständigkeiten bei den Besonderen Diensten:
Besonderer Dienst 3Internal Link
Personenkreis:
Suchtkranke und wohnungslose Menschen
Besonderer Dienst 4Internal Link
Personenkreis:
Flüchtlinge und Auswärtige