FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Besondere Erlaubnisse

Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orangefarbener Parkausweis)

Zuständige Stelle
Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
Telefon
(Buchstaben A - D, P)
(Buchstaben E - J, O)
(Buchstaben K - N, R)
(Buchstaben S – Z, Q)
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Der "orangefarbene Parkausweis" ist eine Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen. Nicht zu verwechseln mit dem

blauen Schwerbehindertenparkausweis

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag per E-Mail oder Post zusenden oder zu den Öffnungszeiten persönlich abgeben. Weitere Unterlagen, insbesondere medizinische Dokumente, werden nicht benötigt.
Das Straßenverkehrsamt hört für die Entscheidung über den Antrag das Hessische Amt für Versorgung und Soziales (Versorgungsamt) als medizinisch fachkundige Behörde an und teilt Ihnen die Entscheidung auf dem Postweg mit.

Voraussetzungen

Sie können den "orangen Parkausweis" erhalten, wenn für Sie einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen „G“ und „B“ und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt
  • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt
  • Schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung einem der oben genannten Personenkreise gleichzustellen sind

 


Welche Gebühren fallen an?

Der Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orangefarbener Parkausweis) ist gebührenfrei.

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren.
Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.

Rechtsgrundlage

§ 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.

Anträge / Formulare

Den Erstantrag stellen Sie mit nachfolgendem Formular.

Für eine Verlängerung kontaktieren Sie uns per Email ohne Formular.


Erstantrags-Formular

Was sollte ich noch wissen?

Der Parkausweis ist deutschlandweit gültig.

Achtung: Auf Parkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol dürfen Sie mit einem "orangefarbenen Parkausweis" nicht parken.


Unterstützende Institutionen

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) Frankfurt am Main

Kontakt, Sprechzeiten und weitere Informationen

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Sie erhalten eine Genehmigungsurkunde sowie einen orangefarbenen Parkausweis. Beides ist im Original im Fahrzeug mitzuführen. Der Parkausweis ist beim Parken im Original gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

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