Sie möchten umziehen und benötigen eine Genehmigung für ein Haltverbot (Halteverbot) ?
Hier erfahren Sie, wann Sie ein Haltverbot beantragen und was Sie beachten müssen.Senden Sie den Antrag spätestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin an das Straßenverkehrsamt.
Beauftragen Sie eine Fachfirma zur Aufstellung von Verkehrsschilder
Sie können Ihren Antrag und Unterlagen per E-Mail zusenden oder zu den Öffnungszeiten persönlich abgeben.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer Anordnung von Haltverboten außer den Verwaltungsgebühren der Straßenverkehrsbehörde (30,- €) noch mit Leihkosten für die selbst zu beschaffenden Verkehrsschilder zu rechnen ist.
Nach Antragseingang beträgt die Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen. Stellen Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig vor dem Umzug.
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.
Woher bekommen Sie die erforderlichen Verkehrszeichen?
Bitte wenden Sie sich an Fachfirmen, die diese Schilder verleihen und gegebenenfalls auch für Sie aufstellen. Solche Firmen finden Sie unter anderem in den Gelben Seiten oder im Internet unter "Baustellenabsicherung". Das Straßenverkehrsamt verfügt über keine Verkehrsschilder und kann diese daher auch nicht aufstellen!
Sollte es schneller gehen oder möchten Sie sich ein wenig Arbeit ersparen?! Hier ein kleiner Hinweis: Einige der Firmen sind im Besitz einer Jahresgenehmigung zum Aufstellen von Haltverboten bei Umzügen und sind somit von der Einzelgenehmigung befreit. Sollten Sie sich für diesen Weg entscheiden, wird von diesen Firmen alles für Sie geregelt.
Fachfirmen können einen Antrag auf eine Jahresgenehmigung stellen oder bestehende Jahresgenehmigungen verlängern lassen.
Wichtig!
Bei der Aufstellung der Schilder muss außerdem eine so genannte Beweisliste geführt werden. Diese enthält die Kennzeichen der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Haltverbotsschilder in dem abgegrenzten Bereich parkten. Nur so kann später nachgewiesen werden, dass die Fahrzeuge nicht rechtzeitig weggefahren bzw. dass andere Fahrzeuge nach Aufstellung der Schilder in diesem Bereich abgestellt worden sind.
Haltverbot zugeparkt?
Falls sich die anderen Verkehrsteilnehmenden nicht an das rechtzeitig angekündigte Haltverbot gehalten haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Von dort aus wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten versucht, Ihnen möglichst zeitnah eine Streife zu schicken. Diese wird vor Ort nach den rechtlichen Vorgaben tätig werden.
Ortsfestes Haltverbot?
Sollte jedoch vor Ihrer Umzugsadresse ein Haltverbot bestehen, besteht in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das zuständige Sachgebiet "Ausnahmegenehmigungen". Über den Link ("Halt- und Parkerleichterungen") gelangen Sie zu einer Informationsseite, auf der auch das Antragsformular für eine solche Ausnahmegenehmigung hinterlegt ist.
Sie erhalten schriftlich eine verkehrsrechtliche Genehmigung.