Bitte beachten Sie die
derzeitigen Regelungen zu Besuchen im Bürgeramt aufgrund des
Coronavirus SARS-CoV-2.Internal Link
Ist Ihr Personalausweis abhandengekommen, verlorengegangen oder entwertet worden, haben Sie die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen.
Haben Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, so müssen Sie diese bei Diebstahl oder Verlust unverzüglich über den Sperrnotruf sperren lassen.
Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig).
Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.
Zum Sperren der Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf werden der Familienname, der erste Vorname, das Geburtsdatum und das Sperrkennwort telefonisch abgefragt. Diese Angaben sind im PIN-Brief notiert.
Ihre zuständige Personalausweisbehörde (Bürgeramt) kann die Sperrung ebenfalls veranlassen.
Weitere Informationen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums:
Personalausweisportal