Bitte beachten
Sie die generellen derzeitigen Regelungen zu Besuchen im Bürgeramt aufgrund des
Coronavirus SARS-CoV-2.Internal Link
Zum
Infektionsschutz werden Sie gebeten für Termine möglichst alleine
vorzusprechen, bei Anträgen für Minderjährige muss
das Kind jedoch zwingend mit anwesend sein.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und über 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) besitzen.
Sind Sie Doppelstaatler/in und besitzen unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit, so benötigen Sie ebenfalls einen gültigen deutschen Ausweis oder Pass. Sie können Ihr Ausweisdokument bei uns beantragen. Dabei ist es wichtig, dass Sie Ihren Antrag persönlich stellen und auch eigenhändig unterschreiben.
Können Sie Ihren Ausweis oder Pass nicht persönlich abholen, lassen Sie sich bei der Abholung durch eine bevollmächtigte Person vertreten. Sie muss sich ausweisen und Ihr altes Ausweisdokument mitbringen.
Über Statusabfrage - Pässe und Ausweise können Sie abfragen, ob Ihr Ausweisdokument fertig gestellt ist.
Die Ausweisnummer ist auf dem Informationsblatt, welches Sie bei der Beantragung erhalten haben, vermerkt.
Sie können Ihr Ausweisdokument in dem Bürgeramt abholen, in dem Sie es beantragt haben oder welches sie bei Beantragung zur Abholung angegeben haben.
Passgesetz
Statusabfrage für beantragte Pässe und Ausweise