Zugangseröffnungs-Erklärung der Stadt Frankfurt am Main
Die Stadt Frankfurt am Main bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlage für die elektronische Kommunikation ist § 3a Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 E-Government-Gesetz (EGovG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat; die Verpflichtung zur Eröffnung des Zugangs ergibt sich aus dem E-Government-Gesetz.
Die Stadt Frankfurt am Main hat diesen Zugang unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation von nicht formgebundenen (formlosen) Schreiben eröffnet.
Sie erreichen alle Dienststellen/Einrichtungen über die in diesem Internetauftritt jeweils genannten E-Mail-Adressen. Wenn Sie bereits mit einem Amt/Betrieb in direktem Kontakt stehen, können Sie Ihnen bekannte E-Mail-Adressen dieses Amtes/Betriebes weiter verwenden.
Technisch bedingt werden E-Mails nicht verschlüsselt. Bitte beachten Sie dies
bei der Übermittlung personenbezogener Angaben. Es kann daher nicht
sichergestellt werden, dass die E-Mails auf dem Transportweg zur Stadt
Frankfurt am Main nicht mitgelesen werden können. Innerhalb des Netzwerkes der
Stadtverwaltung Frankfurt am Main befinden sich Ihre E-Mails in gesicherten
Systemen, auf die nur autorisierte Personen zugreifen können.
De-Mail
De-Mail
soll gemäß De-Mail-Gesetz vom 28.04.2011 einen sicheren, vertraulichen und
nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet sicherstellen.
De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und
authentifizierten Versand von elektronischen Dokumenten. Für Vorgänge, die der Schriftform bedürfen oder eine eigenhändige
Unterschrift voraussetzen, gilt eine absenderbestätigte De-Mail als Schriftformersatz. Sie können Ihre an die
Stadtverwaltung Frankfurt am Main gerichteten Schriftstücke auf diesem Weg
online einreichen.
Eine Liste von De-Mail-Adressen der Ämter
und Betriebe finden Sie hierInternal Link. Sofern Sie für Ihr Anliegen aus dieser
Liste nicht die passende De-Mail-Adresse finden, können Sie zur elektronischen
Kommunikation per De-Mail die zentrale De-Mail-Adresse verwaltung@stadt-frankfurt.de-mail.de verwenden.
Bitte bedenken
Sie, dass De-Mail Korrespondenz nur zwischen
registrierten De-Mail-Nutzern und nur innerhalb des De-Mail-Systems
funktioniert. Eine Kommunikation zwischen De-Mail und regulären E-Mail-Adressen
ist nicht möglich.
Zum Versand einer De-Mail müssen Sie über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die De-Mail-Adressen nur erreichen, wenn Sie
selber von einer De-Mail-Adresse senden.
Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
Die Stadt Frankfurt am Main hat für die rechtskonforme und sichere elektronische Kommunikation mit Gerichten und anderen Behörden ein besonderes elektronisches Behördenpostfach eröffnet. Bitte beachten Sie, dass eine Kommunikation zwischen dem besonderen elektronischen Behördenpostfach und regulären E-Mail-Adressen sowie De-Mail-Adressen nicht möglich ist. Für die Kommunikation mit De-Mail benutzen Sie bitte die De-Mail-Adressen der Ämter und Betriebe, die sie hierInternal Link finden.
Sicheres Kontaktformular
Für die verschlüsselte Übermittlung Ihres Anliegens benutzen Sie bitte unser Web-Kontaktformular, das auch die Übersendung von Anlagen ermöglicht:
https://verwaltung-online.frankfurt.de/External Link
Im Kontaktformular können Sie das zuständige Amt auswählen, soweit es Ihnen
bekannt ist.
Dateiformate
Die Stadt Frankfurt am Main kann leider nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen und nimmt Dateien nur in folgenden Formaten entgegen:
- Word für Windows (*.doc, *.docx, Version Word 97 bis 2013)
- Excel für Windows (*.xls, *.xlsx, Version Excel 97 bis 2013)
- Portable Document Format (*.pdf)
- OpenDocument-Text (*.odt)
- OpenDocument-Tabellendokument (*.ods)
- Textdateien im Format ANSI (*.txt)
- Rich Text Format (*.rtf)
- Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
- Tag Image File Format (*.tif)
- Bitmap Pictures (*.bmp)
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle
zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe
oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Dateien in nicht lesbaren
Dateiformaten werden an die Absenderstelle zurückgeschickt.
Datenmenge
Die Gesamtgröße Ihrer Nachricht inklusive Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von 12 Megabyte (MB) beschränkt, je Anhang ist die Dateigröße auf 2 MB begrenzt.
Dateien in den zulässigen Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Frankfurt am Main nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
Online-Services, elektronische Signatur und Verschlüsselung
Die Stadt Frankfurt am Main bietet Dialoganwendungen und Formulare im Internet an. Bitte verwenden Sie diese bevorzugt, sie stehen rund um die Uhr zur Verfügung, die Übermittlung erfolgt zur Sicherheit Ihrer eingegebenen Daten stets verschlüsselt.
Sollten Sie die qualifizierte elektronische Signatur benutzen, so weisen Sie bitte in der Begleitnachricht darauf hin, damit die Gültigkeit der Signatur bei Eintreffen verifiziert und in den Akten vermerkt werden kann.
Die Stadt Frankfurt am Main verwendet derzeit für ausgehende E-Mail-Nachrichten
nicht die qualifizierte elektronische Signatur.
Für die Kommunikation im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie nutzen Sie
bitte das dafür eingerichtete Internet-Portal. Sie erreichen dieses über die
Leitseite
http://www.frankfurt.de/Internal Link
in der Rubrik "Oft gesucht" unter dem Stichwort
"Unternehmensportal Ansprechpartner Frankfurt".
Kontakt
Für Fragen und Anregungen zu den Online-Diensten der Stadt Frankfurt am Main sind wir gerne für Sie da.