Selbstbestimmungsgesetz
10.07.2024, 07:42 Uhr
Das
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
wird zum 01.11.2024 in Kraft treten. Hierdurch erhalten transgeschlechtliche,
intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen die Möglichkeit, durch Erklärung
vor dem Standesamt ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen.
Diese Erklärung muss mindestens drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet
werden. Dies ist bereits ab 01.08.2024 möglich.
Das
Standesamt in Frankfurt am Main ist gut vorbereitet. Die Anmeldungen werden wir
ab dem 01.08.2024 entgegennehmen. Eine persönliche Vorsprache ist hierfür nicht
erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen, die vor diesem Datum hier
eingehen, nicht berücksichtigt werden können.
Nähere Informationen zum Verfahren im Standesamt erhalten Sie hier SelbstbestimmungsgesetzInternal Link.
Hintergrundinformationen zum Selbstbestimmungsgesetz finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: SelbstbestimmungsgesetzExternal Link