Wohnungsamt digital: Abteilung Fehlbelegungsabgabe geht mit Digitalisierung voran
28.02.2025, 12:20 Uhr
Die Abteilung
Fehlbelegungsabgabe des Amtes für Wohnungswesen setzt einen weiteren Schritt in
Richtung einer digitalen und papierlosen Verwaltung. Ab sofort werden den
Anschreiben keine auszufüllenden Formulare mehr beigefügt. Stattdessen können
die Erhebungsbögen nun direkt online ausgefüllt und die erforderlichen
Unterlagen bequem digital hochgeladen und übermittelt werden. Eine
Fehlbelegungsabgabe meint den monatlichen Beitrag, den ein nicht bedürftiger
Mieter einer Soziaslwohnung zusätzlich zur Miete zu entrichten hat.
Mit dieser Maßnahme wird ein bedeutender Fortschritt in der digitalen
Sachbearbeitung erreicht. Während im Jahr 2022 noch 24.000 Erhebungsbögen sowie
23.000 Verdienstbescheinigungen bestellt und zusammen mit den Anschreiben
versendet werden mussten, ermöglicht die neue digitale Lösung eine effiziente
und ressourcenschonende Bearbeitung. Die digitale Übermittlung spart nicht nur
Papier, sondern auch Kosten und verringert den Verwaltungsaufwand, der bisher
mit der Versandlogistik und dem Beilegen der Formulare verbunden war.
Für Bürgerinnen und Bürger, die bevorzugt in Papierform arbeiten, gibt es
weiterhin die Möglichkeit, die Formulare auf der Website des Amtes für
Wohnungswesen herunterzuladen und auszufüllen. Auch die ausgedruckten Formulare
können wie gewohnt im Eingangsbereich des Amtes während der Öffnungszeiten
abgeholt oder per E-Mail sowie telefonisch angefordert werden.
Mit dieser Neuerung stärkt das Amt für Wohnungswesen nicht nur die digitale
Verwaltung, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und
zur Optimierung öffentlicher Verwaltungsprozesse.
Zum Hintergrund der
Fehlbelegungsabgabe
Wer in einer Wohnung lebt, die vom Staat unterstützt wird – einer sogenannten
geförderten Wohnung oder Sozialwohnung –, das eigene Einkommen sich aber
verbessert hat, dann wird die geförderte Wohnung eigentlich nicht mehr
benötigt. Die Mieterin oder der Mieter muss trotzdem nicht ausziehen.
Stattdessen bezahlen sie eine Gebühr: die Fehlbelegungsabgabe. Die Stadt Frankfurt
verwendet das Geld, das sie durch diese Gebühr erhält, um neue Sozialwohnungen
zu kaufen und sozialen Wohnungsbau zu fördern.
Das Amt für Wohnungswesen schreibt Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen
regelmäßig an. Sie müssen dann einen Fragebogen (digital oder in Papierform)
ausfüllen und Nachweise einreichen oder hochladen. Die Fehlbelegungsabgabe
wird individuell berechnet. Wichtig ist, rechtzeitig und vollständig zu
antworten und alle geforderten Unterlagen dem Amt für Wohnungswesen zuzusenden.
Denn: Wer nicht antwortet, muss den Höchstsatz zahlen.
Weitere Informationen gibt es unter wohnungsamt.frankfurt.de/FehlbelegungsabgabeInternal Link,
unter Telefon 069/212-74000 Internal Linksowie per E-Mail an fehlbelegung@stadt-frankfurt.deInternal Link