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Werben um neue Mitarbeitende für die Stadtverwaltung

09.07.2024, 15:04 Uhr

Wegfall der Wiederbesetzungssperre ermöglicht zügige Personalgewinnung

„Keine Wiederbesetzungssperre mehr, kein externer Einstellungsstopp, dafür ein digitales Stellenfreimeldeverfahren und ein stetiges Werben um neue Mitarbeitende – das sind weitere wichtige Schritte für eine erfolgreiche Personalgewinnung“, fasst Stadtkämmerer und Personaldezernent Bastian Bergerhoff eine Reihe von Vorgehensweisen zusammen, um mehr und schneller qualifiziertes Personal für die Stadt Frankfurt am Main zu gewinnen. „Ich kann daher sowohl Berufserfahrene wie Schulabgänger:innen nur dazu motivieren, sich jetzt bei der Stadt für eine Position oder eine Ausbildung zu bewerben.“

„Die Wiederbesetzungssperre sowie der externe Einstellungsstopp sind in Zeiten des zunehmenden Kräftemangels aufgrund der demografischen Entwicklung nicht mehr hilfreich. Sie führen im Gegenteil zu erheblichen Aufwänden bei der Besetzung von Stellen zur Erledigung der Aufgaben der Verwaltung. Die mit der Wiederbesetzungssperre einhergehende Aufgabenkritik lässt sich auch mit weniger negativen Nebenwirkungen sicherstellen“, erklärt Bergerhoff in einem schriftlichen Bericht an den Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung. „Daher ist der Magistrat meinem Vorschlag gefolgt und hat mich zugleich ermächtigt, bestehende Wiederbesetzungssperren auch in Gesellschaften mit städtischem Mehrheitsbesitz aufzuheben. Ich denke, das sind gute Nachrichten für die Kolleg:innen und es zeigt, dass wir unsere Aufgaben im Sinne der Bürger:innen und der Mitarbeiter:innen mutig, kompetent und wirkungsorientiert angehen.“

Die unbefristete Wiederbesetzungssperre galt seit dem Jahr 2002. Sie war zur Haushaltsstabilisierung und -konsolidierung für alle freien und frei werdenden Stellen in der Zuständigkeit der Kämmereiverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe verfügt worden. Doch gab es in den vergangenen Jahren bei beinahe jeder freien Stelle eine Ausnahme. „Doch das Antragsverfahren zur Ausnahme von der Wiederbesetzungssperre verlängert die Stellenbesetzungsverfahren deutlich. Der bürokratische Aufwand ist nicht mehr zu rechtfertigen. Und da wir zur Personalgewinnung regelmäßig Stellen, gleich welcher Fachrichtung, extern ausschreiben müssen, wird auch der externe Einstellungsstopp aufgehoben. Eine schnellere Wiederbesetzung der ohnehin knappen Stellen entlastet außerdem diejenigen Kolleg:innen, die bis dahin eine höhere Arbeitsmenge zu leisten hatten.“

Bergerhoff weist darauf hin, dass die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre zugleich zur Aufgabenkritik verpflichtet. „Wir sind gehalten, die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung durch eine aufgabenkritische Betrachtung ihrer Strukturen und Prozesse regelmäßig zu überprüfen“, erläutert der Personaldezernent. „Deshalb entwickelt das Personal- und Organisationsamt ein zielgerichtetes und digitales Stellenfreimeldeverfahren, das Prozessschritte zum Personaleinsatz sowie zur Stellenbewirtschaftung im Rahmen einer Aufgabenkritik beinhaltet. Die Planstellen gelten dann nur mit wenigen Ausnahmen schon mit der Meldung und Bestätigung der Finanzierung als freigegeben.“ Das Stellenfreimeldeverfahren soll als vollständig digitaler und schlanker Prozess voraussichtlich im Rahmen einer Pilotierung Ende des Jahres 2024 zur Verfügung stehen.
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