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OB Josef: Waffenverbotszone wird um den Frankfurter Hauptbahnhof erweitert

22.05.2024, 13:46 Uhr

Erweiterung der Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel; Foto: Salome Roessler / lensandlight
Vorstellung der um den Hauptbahnhof ausgeweiteten Waffenverbotszone © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Salome Roessler
Stadtoberhaupt und Ordnungsdezernentin Rinn unterschrieben neue Verfügung

„Die bisherige Waffenverbotszone im Frankfurter Bahnhofsviertel ist erfolgreich. Das beweisen die ersten Auswertungen. Deshalb habe ich auch nicht lange gezögert, als in Gesprächen mit der Bundespolizei und der Deutschen Bahn der Wunsch geäußert wurde, dass die Waffenverbotszone um das Hauptbahnhof-Gebäude erweitert wird“, erklärte Oberbürgermeister Mike Josef. In einer Verordnung, die das Stadtoberhaupt und Ordnungsdezernentin Annette Rinn am Mittwoch, 22. Mai, unterschrieben haben, wird das neue Gebiet zum 1. Juni verfügt.

Er habe nach den ersten Gesprächen die Optionen juristisch von verschiedenen Seiten überprüfen lassen. Dabei habe sich herausgestellt, dass er dem Wunsch nach § 42 Abs. V und VI des Waffengesetzes nachkommen kann. „Im Übrigen ist dies zum Beispiel auch in Hamburg bereits angeordnet worden“, sagte Josef. Aufgrund der deutlich steigenden Deliktzahlen im Hauptbahnhof – mehr als eine Verdoppelung zwischen 2019 und 2022 – sei die Entscheidung alternativlos.

„Ich habe immer gesagt, wenn wir auch nur eine kriminelle Tat durch unsere Maßnahmen, dazu gehören auch die neuen Videoschutzanlagen im Bahnhofsviertel, verhindern können, hat es sich gelohnt. Ich möchte mich für die gute Zusammenarbeit mit der Bahn, der Bundespolizei und der Landespolizei bedanken. Ganz besonders auch für die große Unterstützung durch unsere Ordnungsdezernentin Annette Rinn“, sagte Josef.

„Nach den ersten durchaus positiven Erfahrungen mit der Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel war es nur konsequent, diese auch auf den Hauptbahnhof auszuweiten und so die Möglichkeit zu haben, Straftaten auch im Bahnhof zu verhindern. Dass heute auch eine weitere Videoschutzanlage im Bahnhofsviertel in Betrieb genommen werden konnte, ist ein weiteres Beispiel für die hervorragende Zusammenarbeit zwischen Stadt-, Landes- und Bundespolizei für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und ein weiterer Mosaikstein für nachhaltige Verbesserungen“, erklärte Ordnungsdezernentin Rinn.

Klaus Vornhusen, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, sagte: „Der Hauptbahnhof ist das zentrale Eingangstor für Fahrgäste und Besucherinnen und Besucher, die nach Frankfurt kommen. Daher ist ein einladender, sicherer Empfang für uns von oberster Priorität. Die bewährte Zusammenarbeit der DB-Sicherheitskräfte und der Polizei setzen wir weiter fort. Den Vorstoß der Stadt Frankfurt, den Hauptbahnhof in die Waffenverbotszone einzuschließen, unterstützen wir dabei ausdrücklich.“

Gregor Pelzl, Präsident der Bundespolizeidirektion Koblenz, erklärte hierzu: „Die Erweiterung der Waffenverbotszone auf den Hauptbahnhof Frankfurt am Main stellt einen weiteren, guten Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit, insbesondere für die Nutzer der Bahn, dar. Ich bedanke mich deshalb bei der Stadt Frankfurt für die Aufgeschlossenheit, die Waffenverbotszone auszudehnen. Die Bundespolizei wird sich in enger Kooperation mit allen Sicherheitsbeteiligten des PP Frankfurt, der Stadt Frankfurt aber auch der Deutschen Bahn AG an der Überwachung der Waffenverbotszone im Bahnhofsgebäude intensiv beteiligen.“

„In den ersten sechs Monaten seit Inkrafttreten der Waffenverbotszone wurden über 60 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen, zum größten Teil wegen des Führens von Messern, gefertigt. Das sind 60 Gegenstände und Messer die aus dem Verkehr gezogen wurden und somit bei Auseinandersetzungen nicht mehr eingesetzt werden können – das ist unmittelbarer Opferschutz und ein großer Erfolg“, sagte der Frankfurter Polizeipräsident Stefan Müller und betonte: „Die Erweiterung der Waffenverbotszone auf den Frankfurter Hauptbahnhof ist der folgerichtige Schritt, um Messer und verbotene Gegenstände sicherzustellen, noch bevor sie in das Bahnhofsgebiet und in die Stadt gelangen.“
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