FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Verwaltung erweitert Online-Angebot

24.04.2024, 12:23 Uhr

Stundungsanträge können jetzt stadtweit im Internet gestellt werden

Sind Schuldnerinnen und Schuldner der Stadt Frankfurt nicht in der Lage, ihre offenen Forderungen auf einmal zu bezahlen, können diese einen sogenannten Stundungsantrag stellen. Damit wird den Bürgerinnen und Bürgern unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, ihre Schulden in Raten zu bezahlen. Das ist ab sofort noch einfacher über ein neues Internetportal möglich. Dabei werden die Anträge zentral vom Kassen- und Steueramt bearbeitet.
 
„Das ist ein weiterer Schritt zur wirklich digitalen Stadtverwaltung, mit dem wir mehr Bürgerfreundlichkeit erreichen. Mit Vorteilen für alle Beteiligten: Für die Betroffenen wird die Antragsstellung erleichtert und zugleich die Sachbearbeitung innerhalb der Stadtverwaltung verbessert“, sagt Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff. „Die elektronische Akte setzt sich damit immer stärker gegenüber dem Papierformular durch.“
 
„Mit dem Stundungsportal setzen wir eine weitere Dienstleistung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes um“, sagt Stadträtin Eileen O’Sullivan, Dezernentin für Digitalisierung und Bürger:innenservice. „Wir erweitern das Online-Angebot für die Bürgerinnen und Bürger und optimieren gleichzeitig die städtischen Arbeitsstrukturen mit der Zielrichtung einer zeitgemäßen digitalen Stadtverwaltung.“ Das Projekt wurde gemeinsam vom Kassen- und Steueramt und dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik umgesetzt.
 
Das Online-Portal ist im Internet unter frankfurt.de/StundungsportalExternal Link zu erreichen. Dort können Stundungsanträge online gestellt und entsprechende Nachweise für alle an das zentrale Forderungsmanagement angeschlossenen Bereiche der Stadtverwaltung Frankfurt hochgeladen werden. In einem Antrag können auch mehrere Forderungsarten ausgewählt werden. Benötigt werden Daten der antragstellenden und gegebenenfalls der steuerpflichtigen Person oder Organisation, Angaben zur Stundung – wie Begründung, Forderungsart, Kassen- oder Buchungszeichen, der Betrag beziehungsweise der Rückstand in Euro – sowie ein Ratenzahlungsvorschlag und entsprechende Nachweise.
 
Für die Verwaltung ergeben sich durch das erweiterte Angebot mehrere Vorteile: Da keine Papierformulare mehr benötigt werden, entfällt das bisher erforderliche Einscannen und die Anträge werden im PDF-Format direkt an das Funktionspostfach im Kassen- und Steueramt gesendet. Die übermittelten Daten können künftig auch in die im Aufbau befindliche elektronische Akte überführt und dort abgelegt werden. Die beziehungsweise der Absendende erhält eine Zusammenfassung und weiß damit unmittelbar, was bereits übermittelt wurde.
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