Vermieter will Liegenschaft Am Hauptbahnhof 4 räumen
30.10.2024, 14:02 Uhr
Rund 50
Mietparteien des Hauses mit der Adresse Am Hauptbahnhof 4 sind
aufgefordert worden, ihre Wohnung zu räumen. Am Donnerstag, 31. Oktober, soll
um 10 Uhr das Ultimatum nach den Vorstellungen des Vermieters ablaufen.
Stadtrat Marcus Gwechenberger verurteilt das Vorgehen der Eigentümer und die
beabsichtigte Verdrängung der Mieterinnen und Mieter und setzt sich dafür ein,
dass dort langfristig bezahlbarer Wohnraum erhalten bleibt.
Der Dezernent für Planen und Wohnen verweist auf den geltenden Bebauungsplan, wonach 60 Prozent der Fläche für Wohnraum zu nutzen sind. „Die Eigentümer wurden informiert, dass diese Vorgaben einzuhalten sind. Die laut Kündigungsschreiben vorgesehene Errichtung eines Boardinghauses nach Abriss ist definitiv nicht genehmigungsfähig. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Eigentümer trotzdem an den Kündigungen festhalten“, betont Gwechenberger. Der Stadtrat versichert, sich auch weiterhin dafür einzusetzen, dass die Mieterinnen und Mieter dort bleiben können: „Unser Anliegen ist es, die Menschen mit allen zentralen Informationen zu versorgen und Rechtschutzmöglichkeiten aufzuzeigen. Es ist wichtig, die Menschen in dieser prekären Lage nicht alleine zu lassen.“
Die Rechtswirksamkeit der Kündigungen, die alle Mieterinnen und Mieter des Hauses zu Beginn des Jahres erhalten hatten, ziehen die Juristinnen und Juristen der Stabsstelle Mieterschutz in Zweifel. Die Stabsstelle Mieterschutz steht allen Mieterinnen und Mietern beratend zur Seite. Kai Schönbach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz, stellt klar: „Der aktuellen Räumungsaufforderung muss niemand nachkommen. Nur, wenn der Vermieter einen gültigen Räumungstitel vorlegen kann, sind Mietende zur Aufgabe der Wohnung verpflichtet.“ Der Jurist erläutert: „Um einen Räumungstitel zu erwirken, muss der Vermieter erst einmal Räumungsklage erheben, also ein Gerichtsverfahren in Gang setzen. In diesem Verfahren prüft das Gericht die Wirksamkeit der Kündigung oder ob eine besondere Schutzwürdigkeit des Mieters einer Räumung entgegensteht.“
Die Eigentümer der Immobilie hatten im Kündigungsschreiben angegeben, das Haus mangels Rentabilität abreißen und an selber Stelle ein Boardinghaus errichten zu wollen. Diese Planung der Eigentümer widerspricht jedoch dem geltenden Bebauungsplan und würde nicht genehmigt, wie Simone Zapke, Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt, seinerzeit bestätigt hatte. Aktuell liegen der Bauaufsicht weiterhin weder eine Beratungsanfrage noch ein Bauantrag vor.
Alle betroffenen Haushalte wurden über diesen äußerst relevanten Sachverhalt von der Stabsstelle Mieterschutz informiert. Sollte es im nächsten Schritt seitens des Vermieters zu einer Räumungsklage bei Gericht kommen, steht die Stabsstelle Mieterschutz im Amt für Wohnungswesen allen Mieterinnen und Mietern für eine weitere Beratung zu Verfügung.
Über die Stabsstelle Mieterschutz
Die Stabsstelle Mieterschutz ist zentrale Anlaufstelle in Fällen von Mieterverdrängung. Zu ihren Aufgaben gehören die Aufklärung über die rechtliche Situation und Rechtsschutzmöglichkeiten, die Information über städtische Hilfsangebote, Mieterschutzvereine und Mieterinitiativen sowie die Vermittlung bei Konflikten zwischen Mietparteien. Das Team der Stabsstelle Mieterschutz ist telefonisch unter 069/212-37777Internal Link oder per E-Mail an mieterschutz.amt64@stadt-frankfurt.de Internal Linkzu erreichen.
Zusätzlich bietet die Mietrechtliche Beratung im Amt für Wohnungswesen kostenfrei Auskünfte, Informationen und Beratung zu Fragen des Wohnraummietrechts für alle, die in Frankfurt am Main wohnen. Die Mietrechtliche Beratung ist montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr unter Telefon 069/212-34711Internal Link (Telefonische Beratung) oder 069/212-40046 Internal Link(Servicetelefon und Terminvergabe) oder per E-Mail an mietrechtliche-beratung@stadt-frankfurt.deInternal Link zu erreichen.
Der Dezernent für Planen und Wohnen verweist auf den geltenden Bebauungsplan, wonach 60 Prozent der Fläche für Wohnraum zu nutzen sind. „Die Eigentümer wurden informiert, dass diese Vorgaben einzuhalten sind. Die laut Kündigungsschreiben vorgesehene Errichtung eines Boardinghauses nach Abriss ist definitiv nicht genehmigungsfähig. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Eigentümer trotzdem an den Kündigungen festhalten“, betont Gwechenberger. Der Stadtrat versichert, sich auch weiterhin dafür einzusetzen, dass die Mieterinnen und Mieter dort bleiben können: „Unser Anliegen ist es, die Menschen mit allen zentralen Informationen zu versorgen und Rechtschutzmöglichkeiten aufzuzeigen. Es ist wichtig, die Menschen in dieser prekären Lage nicht alleine zu lassen.“
Die Rechtswirksamkeit der Kündigungen, die alle Mieterinnen und Mieter des Hauses zu Beginn des Jahres erhalten hatten, ziehen die Juristinnen und Juristen der Stabsstelle Mieterschutz in Zweifel. Die Stabsstelle Mieterschutz steht allen Mieterinnen und Mietern beratend zur Seite. Kai Schönbach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz, stellt klar: „Der aktuellen Räumungsaufforderung muss niemand nachkommen. Nur, wenn der Vermieter einen gültigen Räumungstitel vorlegen kann, sind Mietende zur Aufgabe der Wohnung verpflichtet.“ Der Jurist erläutert: „Um einen Räumungstitel zu erwirken, muss der Vermieter erst einmal Räumungsklage erheben, also ein Gerichtsverfahren in Gang setzen. In diesem Verfahren prüft das Gericht die Wirksamkeit der Kündigung oder ob eine besondere Schutzwürdigkeit des Mieters einer Räumung entgegensteht.“
Die Eigentümer der Immobilie hatten im Kündigungsschreiben angegeben, das Haus mangels Rentabilität abreißen und an selber Stelle ein Boardinghaus errichten zu wollen. Diese Planung der Eigentümer widerspricht jedoch dem geltenden Bebauungsplan und würde nicht genehmigt, wie Simone Zapke, Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt, seinerzeit bestätigt hatte. Aktuell liegen der Bauaufsicht weiterhin weder eine Beratungsanfrage noch ein Bauantrag vor.
Alle betroffenen Haushalte wurden über diesen äußerst relevanten Sachverhalt von der Stabsstelle Mieterschutz informiert. Sollte es im nächsten Schritt seitens des Vermieters zu einer Räumungsklage bei Gericht kommen, steht die Stabsstelle Mieterschutz im Amt für Wohnungswesen allen Mieterinnen und Mietern für eine weitere Beratung zu Verfügung.
Über die Stabsstelle Mieterschutz
Die Stabsstelle Mieterschutz ist zentrale Anlaufstelle in Fällen von Mieterverdrängung. Zu ihren Aufgaben gehören die Aufklärung über die rechtliche Situation und Rechtsschutzmöglichkeiten, die Information über städtische Hilfsangebote, Mieterschutzvereine und Mieterinitiativen sowie die Vermittlung bei Konflikten zwischen Mietparteien. Das Team der Stabsstelle Mieterschutz ist telefonisch unter 069/212-37777Internal Link oder per E-Mail an mieterschutz.amt64@stadt-frankfurt.de Internal Linkzu erreichen.
Zusätzlich bietet die Mietrechtliche Beratung im Amt für Wohnungswesen kostenfrei Auskünfte, Informationen und Beratung zu Fragen des Wohnraummietrechts für alle, die in Frankfurt am Main wohnen. Die Mietrechtliche Beratung ist montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr unter Telefon 069/212-34711Internal Link (Telefonische Beratung) oder 069/212-40046 Internal Link(Servicetelefon und Terminvergabe) oder per E-Mail an mietrechtliche-beratung@stadt-frankfurt.deInternal Link zu erreichen.