Schrottfahrräder in Frankfurt
15.05.2024, 12:54 Uhr
Wer Fahrrad fährt weiß, es ist
nicht leicht, einen Fahrradbügel zu ergattern, an dem sich das Rad sicher
anschließen lässt. Umso ärgerlicher ist es, wenn die heiß begehrten
Fahrradbügel von sogenannten Schrottfahrrädern blockiert werden. Hinzu kommt,
dass verkehrsuntaugliche Fahrräder auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
oder in Grünanlagen eine räumliche Einschränkung des öffentlichen
Verkehrsraumes bewirken und verkehrsgefährdend sein können.
Wann ist ein Fahrrad ein
Schrottfahrrad?
Wann ist ein Fahrrad ein Schrottfahrrad und wer kümmert sich darum, dass sie
regelmäßig entfernt werden? Antworten hierauf wissen Feldschutzkommissar
Matthias Wehner und Feldschutzobermeister Mathias Scheerer von der Frankfurter
Stadtpolizei. Beide sind seit vielen Jahren in der Abteilung Umwelt- und
Naturschutz/Abfallrecht bei der Stadtpolizei im Ordnungsamt tätig. Bedienstete
dieser Dienstgruppe führen Überwachungsmaßnahmen in den Feldgemarkungen und
Landschaftsschutzgebieten sowie den öffentlichen Bereichen im Stadtgebiet
durch. Sie leiten Maßnahmen zur Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen
und wildem Sperrmüll ein und führen die erforderlichen Ermittlungen zur
Einleitung von Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren durch.
„Ein Fahrrad kann als Schrott eingestuft werden, wenn es aufgrund erheblicher
Defekte nicht mehr fahrtauglich ist oder einen schlechten Allgemeinzustand
aufweist, beispielsweise verbogene Reifen“, erklärt Wehner. Fehlen essentielle
Teile wie Reifen oder Lenker, sind ebenfalls Hinweise darauf, dass ein Rad
nicht mehr fahrbar ist und erkennbar nicht genutzt wird. Häufig finden die
beiden Stadtpolizisten auch komplette Fahrradtorsos oder lediglich
angeschlossene Reifen, bei denen das restliche Fahrrad fehlt. Sofern ein Rad
eines der oben genannten Kriterien erfüllt und nicht als gestohlen registriert
ist, leiten sie die Entfernung ein.
„Kleinere Defekte – beispielsweise platte Reifen oder abgenommene Fahrradsattel
–, die sich durch wenige Handgriffe beheben lassen, reichen nicht aus, um ein
Fahrrad als Schrottfahrrad einzustufen“, ergänzt Scheerer. Dies gilt auch, wenn
es schon längere Zeit ungenutzt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wurde –
es sei denn, das Fahrrad verengt den Verkehrsraum derart, dass mit erheblichen
Verkehrsbehinderungen oder gar Verletzungsgefahren beispielsweise Stolperfallen
zu rechnen ist. Ist dies nicht der Fall, dürfen funktionstüchtige Fahrräder
zeitlich unbegrenzt im öffentlichen Raum abgestellt bleiben.
Von der Meldung bis zur Entsorgung
Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes kümmert sich bereits seit 17 Jahren um die
zurückgelassenen Drahtesel und hat eigens hierfür ein Online-Melde-Formular
unter frankfurt.de/meldung_schrottfahrradExternal Link eingerichtet. Auch über das Sicherheitstelefon der Stadtpolizei unter 069/212-44044Internal Link können Schrottfahrräder gemeldet werden.
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 510 Räder bei der Stadtpolizei gemeldet,
in 2024 waren es bereits 594 Stück (Stand 30.04.2024). Schrottfahrräder finden
sich im gesamten Stadtgebiet. Hotspots in Frankfurt sind immer wieder der
Hauptbahnhof, die Abstellanlage an der Konstablerwache sowie verschiedene Orte
im Nordend und in Bornheim. Hier kontrolliert die Stadtpolizei regelmäßig auch
unabhängig von konkreten Hinweisen oder Meldungen. Meistens jedoch gehen die
Bediensteten gezielt zu den Orten, an denen ein Schrottfahrrad gemeldet wurde.
Werden sie fündig, wird das Fahrrad am Feststellungstag mit einem neongelben
Beseitigungsaufkleber versehen und damit eine Frist von sieben Tagen gesetzt.
Sollte bis zur Nachkontrolle keine Reaktion, wie, dass das Fahrrad entfernt
wurde oder die Besitzerin oder der Besitzer sich gemeldet hat, erfolgt sein,
meldet die Stadtpolizei das Fahrrad an das für die Beseitigung zuständige Amt,
das die Vermögensverwaltung für die städtische Fläche ausübt, an der das
Fahrrad abgestellt ist.
In der Mehrzahl der Fälle ist das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE)
zuständig. Es kann aber auch andere Stellen betreffen, beispielsweise bei
Grünanlagen das Grünflächenamt oder die VGF an Bahnanlagen. Wie schnell ein
Schrottfahrrad dann abgeholt wird, ist je nach Amt unterschiedlich. „Es kommt
auch immer wieder vor, dass wir bei Nachkontrollen feststellen, dass die vor
sieben Tagen mit einer Beseitigungsaufforderung versehenen Räder von den
Besitzerinnen oder Besitzern entfernt wurden“, erläutert Wehner.
Abholung der
Schrottfahrräder
Das ASE beauftragt die gemeinnützige Gesellschaft für Wiederverwendung und
Recycling, kurz GWR, mit der Abholung der Schrottfahrräder, die sich nach
Fristablauf immer noch im öffentlichen Raum befinden. Anhand des Standorts und
mit Fotos identifizieren die Mitarbeitenden vor Ort das entsprechende Rad,
durchtrennen das Schloss und transportieren es in das Recyclingzentrum in
Griesheim. Dort werden die Räder bis zu drei Monate aufgehoben, falls sich doch
noch Besitzerinnen oder Besitzer melden. Im Anschluss werden Fahrräder, die
noch repariert werden können, in der hauseigenen Fahrradwerkstatt der GWR
wieder funktionstüchtig gemacht und im Anschluss im Second-Hand-Kaufhaus
Neufundland verkauft. Die Preise variieren je nach Fahrradtyp und Marke
zwischen 50 und 200 Euro. Auch Ersatzteile für Fahrräder können hier günstig
erstanden werden. Alle anderen Schrottfahrräder werden zerlegt, verwertet und
entsorgt. Acht bis zehn Räder entfernt die GWR im Durchschnitt an einem Werktag
im Stadtgebiet. Währenddessen gehen bei der Stadtpolizei schon wieder neue
Hinweise ein, denen Wehner und Scheerer nachgehen.
Weitere Informationen finden sich online unter frankfurt.de/meldung_schrottfahrradExternal Link.