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Schrottfahrräder in Frankfurt

15.05.2024, 12:54 Uhr

Schrottfahrräder an der Konstablerwache in Frankfurt
Schrottfahrräder an der Konstablerwache in Frankfurt © Ordnungsamt Frankfurt

Wer Fahrrad fährt weiß, es ist nicht leicht, einen Fahrradbügel zu ergattern, an dem sich das Rad sicher anschließen lässt. Umso ärgerlicher ist es, wenn die heiß begehrten Fahrradbügel von sogenannten Schrottfahrrädern blockiert werden. Hinzu kommt, dass verkehrsuntaugliche Fahrräder auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen oder in Grünanlagen eine räumliche Einschränkung des öffentlichen Verkehrsraumes bewirken und verkehrsgefährdend sein können.

Wann ist ein Fahrrad ein Schrottfahrrad?

Wann ist ein Fahrrad ein Schrottfahrrad und wer kümmert sich darum, dass sie regelmäßig entfernt werden? Antworten hierauf wissen Feldschutzkommissar Matthias Wehner und Feldschutzobermeister Mathias Scheerer von der Frankfurter Stadtpolizei. Beide sind seit vielen Jahren in der Abteilung Umwelt- und Naturschutz/Abfallrecht bei der Stadtpolizei im Ordnungsamt tätig. Bedienstete dieser Dienstgruppe führen Überwachungsmaßnahmen in den Feldgemarkungen und Landschaftsschutzgebieten sowie den öffentlichen Bereichen im Stadtgebiet durch. Sie leiten Maßnahmen zur Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen und wildem Sperrmüll ein und führen die erforderlichen Ermittlungen zur Einleitung von Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren durch.

„Ein Fahrrad kann als Schrott eingestuft werden, wenn es aufgrund erheblicher Defekte nicht mehr fahrtauglich ist oder einen schlechten Allgemeinzustand aufweist, beispielsweise verbogene Reifen“, erklärt Wehner. Fehlen essentielle Teile wie Reifen oder Lenker, sind ebenfalls Hinweise darauf, dass ein Rad nicht mehr fahrbar ist und erkennbar nicht genutzt wird. Häufig finden die beiden Stadtpolizisten auch komplette Fahrradtorsos oder lediglich angeschlossene Reifen, bei denen das restliche Fahrrad fehlt. Sofern ein Rad eines der oben genannten Kriterien erfüllt und nicht als gestohlen registriert ist, leiten sie die Entfernung ein.

„Kleinere Defekte – beispielsweise platte Reifen oder abgenommene Fahrradsattel –, die sich durch wenige Handgriffe beheben lassen, reichen nicht aus, um ein Fahrrad als Schrottfahrrad einzustufen“, ergänzt Scheerer. Dies gilt auch, wenn es schon längere Zeit ungenutzt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wurde – es sei denn, das Fahrrad verengt den Verkehrsraum derart, dass mit erheblichen Verkehrsbehinderungen oder gar Verletzungsgefahren beispielsweise Stolperfallen zu rechnen ist. Ist dies nicht der Fall, dürfen funktionstüchtige Fahrräder zeitlich unbegrenzt im öffentlichen Raum abgestellt bleiben.

Von der Meldung bis zur Entsorgung

Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes kümmert sich bereits seit 17 Jahren um die zurückgelassenen Drahtesel und hat eigens hierfür ein Online-Melde-Formular unter frankfurt.de/meldung_schrottfahrradExternal Link eingerichtet. Auch über das Sicherheitstelefon der Stadtpolizei unter 069/212-44044Internal Link können Schrottfahrräder gemeldet werden.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 510 Räder bei der Stadtpolizei gemeldet, in 2024 waren es bereits 594 Stück (Stand 30.04.2024). Schrottfahrräder finden sich im gesamten Stadtgebiet. Hotspots in Frankfurt sind immer wieder der Hauptbahnhof, die Abstellanlage an der Konstablerwache sowie verschiedene Orte im Nordend und in Bornheim. Hier kontrolliert die Stadtpolizei regelmäßig auch unabhängig von konkreten Hinweisen oder Meldungen. Meistens jedoch gehen die Bediensteten gezielt zu den Orten, an denen ein Schrottfahrrad gemeldet wurde. Werden sie fündig, wird das Fahrrad am Feststellungstag mit einem neongelben Beseitigungsaufkleber versehen und damit eine Frist von sieben Tagen gesetzt. Sollte bis zur Nachkontrolle keine Reaktion, wie, dass das Fahrrad entfernt wurde oder die Besitzerin oder der Besitzer sich gemeldet hat, erfolgt sein, meldet die Stadtpolizei das Fahrrad an das für die Beseitigung zuständige Amt, das die Vermögensverwaltung für die städtische Fläche ausübt, an der das Fahrrad abgestellt ist.

In der Mehrzahl der Fälle ist das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) zuständig. Es kann aber auch andere Stellen betreffen, beispielsweise bei Grünanlagen das Grünflächenamt oder die VGF an Bahnanlagen. Wie schnell ein Schrottfahrrad dann abgeholt wird, ist je nach Amt unterschiedlich. „Es kommt auch immer wieder vor, dass wir bei Nachkontrollen feststellen, dass die vor sieben Tagen mit einer Beseitigungs­aufforderung versehenen Räder von den Besitzerinnen oder Besitzern entfernt wurden“, erläutert Wehner.

Abholung der Schrottfahrräder

Das ASE beauftragt die gemeinnützige Gesellschaft für Wiederverwendung und Recycling, kurz GWR, mit der Abholung der Schrottfahrräder, die sich nach Fristablauf immer noch im öffentlichen Raum befinden. Anhand des Standorts und mit Fotos identifizieren die Mitarbeitenden vor Ort das entsprechende Rad, durchtrennen das Schloss und transportieren es in das Recyclingzentrum in Griesheim. Dort werden die Räder bis zu drei Monate aufgehoben, falls sich doch noch Besitzerinnen oder Besitzer melden. Im Anschluss werden Fahrräder, die noch repariert werden können, in der hauseigenen Fahrradwerkstatt der GWR wieder funktionstüchtig gemacht und im Anschluss im Second-Hand-Kaufhaus Neufundland verkauft. Die Preise variieren je nach Fahrradtyp und Marke zwischen 50 und 200 Euro. Auch Ersatzteile für Fahrräder können hier günstig erstanden werden. Alle anderen Schrottfahrräder werden zerlegt, verwertet und entsorgt. Acht bis zehn Räder entfernt die GWR im Durchschnitt an einem Werktag im Stadtgebiet. Währenddessen gehen bei der Stadtpolizei schon wieder neue Hinweise ein, denen Wehner und Scheerer nachgehen.

Weitere Informationen finden sich online unter frankfurt.de/meldung_schrottfahrradExternal Link.

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