Ordnungsamt schaltet neues Online-Portal für Privatanzeigen im ruhenden Straßenverkehr live
22.02.2024, 14:33 Uhr
Das
Ordnungsamt hat ein neues Online-Portal live geschaltet, in dem Privatpersonen
Verstöße im ruhenden Verkehr online melden können. Unter frankfurt.de/anzeige-ruhender-verkehrInternal Link finden Privatpersonen, die Zeuge
eines Verstoßes sind, künftig das für die Anzeige nötige digitale Formular,
welches auch mobil mit dem Handy oder Tablet ausgefüllt werden kann.
Ziel des neuen digitalen und OZG-konformen Anzeigeweges ist es, die
Privatanzeigenerstattung zu optimieren und zu beschleunigen: Die
Anzeigenverarbeitung wird unabhängiger von den sehr stark schwankenden
Eingangsmengen und die eingeleiteten Verfahren werden automatisch an die
richtigen Arbeitsbereiche der Bußgeldstelle sortiert. Aufwendige
Verfahrenszwischenschritte, beispielsweise die Datenerfassung oder das
Übertragen der erfassten Daten in die Fachanwendung, entfallen, da die
Informationen bei der digitalen Antragsstellung vollständig erfasst und über
eine Schnittstelle direkt ins Fachverfahren der Behörde eingespielt werden. Der
Prüfungsaufwand im Einzelfall minimiert sich durch technisch hinterlegte,
qualitätssichernde Eingabeplausibilität. Dadurch können Verfahren schneller
eingeleitet werden. Dies führt zu einer zeitnahen Behördeninteraktion mit dem
Falschparkenden oder Fahrzeughaltenden, verknüpft mit der Hoffnung auf eine
künftige Verhaltensänderung.
„Wir versprechen uns von dem neuen Online-Portal eine deutliche Entlastung der
Mitarbeitenden und eine beschleunigte Bearbeitung der Anzeigen. In den beiden
vergangenen Jahren wurden jährlich circa 54.000 Privatanzeigen gestellt und
hierdurch insgesamt 1,75 Millionen Euro für den Haushalt erwirtschaftet“, sagt
Sicherheitsdezernentin Annette Rinn.
Ablauf der Online-Anzeige
Zunächst werden die Daten der anzeigenden Person erfasst, im nächsten Schritt
müssen Angaben zu den Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden, beispielsweise
das Kennzeichen eines Fahrzeuges und der Fahrzeugtyp. Im Anschluss werden
Details zu den Ordnungswidrigkeiten abgefragt, unter anderem ob es sich um ein
ordnungswidriges Halten, Parken oder Parken von länger als eine Stunde handelt.
Der Anzeigende muss im nächsten Schritt exakte Angaben zu Ort, Zeitraum und
Zeugen ausfüllen und Beweismaterial, beispielsweise Fotos, in den gängigen
Dateiformaten hochladen sowie die Richtigkeit der Angaben versichern. Nach
einer finalen Prüfung besteht die Möglichkeit, die Anzeige direkt an das
Ordnungsamt zu senden und eine Zusammenfassung der Anzeige herunterzuladen.
Wichtig: Es handelt sich ausschließlich um Anzeigen, die den ruhenden (nicht
den fließenden) Verkehr betreffen.
Weitere Informationen und Link zur Online-Anzeige finden sich unter frankfurt.de/anzeige-ruhender-verkehr.Internal Link