Für mehr Rücksicht an der Nidda
22.04.2024, 12:01 Uhr
Neue Schilder sollen die Renaturierungen in Höchst und Bonames schützen
Die Renaturierung der Nidda
erleichtert nicht nur den Aufstieg der Fische. Am früheren Höchster Wehr und am
Bonameser Altarm haben seltene Libellen, Amphibien wie der Teichfrosch und
geschützte Vogelarten wie der Eisvogel einen Lebensraum gefunden. Doch die
Natur leidet unter übermäßiger Nutzung seitens der Bevölkerung. Obwohl der
Magistrat im Mai 2023 zwei Allgemeinverfügungen mit klaren
Verhaltensregeln erlassen hat, wurden die geschützten Bereiche weiterhin zum
Grillen, Spazieren, Picknicken, als Hundeauslauf und zum Baden genutzt.
Jetzt sollen sechs Schilder für Klarheit sorgen. Die Hinweisschilder an gut
sichtbaren Standorten enthalten die Regelungen der Allgemeinverfügungen samt
dem zugehörigen Kartenausschnitt. An einem roten Punkt auf der Karte erkennen
Spaziergängerinnen, Spaziergänger und Erholungssuchende, wo genau sie sich
befinden und können nachlesen, welche Regelungen dort gelten. Über allem hängt
ein weithin sichtbares Schild mit dem grün umrandeten Symbol
„Landschaftsschutzgebiet“. So erkennen die Besuchenden schon auf einen Blick,
dass sie sich in einem besonders wertvollen Naturraum bewegen. Auch
der Stadtpolizei soll diese Beschilderung die Arbeit erleichtern. Die
Streifen können bei der Untersagung verbotener Nutzungen direkt auf die
ausgeschilderten Regeln verweisen.
Verboten ist das Betreten und Befahren gekennzeichneter Uferbereiche. Auch
Hunde darf man dort nicht laufen lassen, mit und ohne Leine. In den geschützten
Bereichen ist auch das Befahren der Nidda mit Booten, Kanus, Flößen,
Schlauchbooten, Luftmatratzen, Stand Up Paddle Boards oder anderen
Wasserfahrzeugen und -sportgeräten verboten. Modellflugzeuge, Drohnen oder
andere Flugobjekte darf man dort nicht starten oder landen lassen
beziehungsweise den geschützten Bereich nicht überfliegen. Ausnahmen gelten nur
für dienstliche oder genehmigte berufliche Zwecke.
Die Allgemeinverfügungen sind im Amtsblatt Nr. 19 vom 9. Mai 2023 auf den Seiten 634 ff AB2023_Nr_19 (pdf , 4670KB)Download Link nachzulesen.