Land Hessen genehmigt städtischen Doppelhaushalt 2024/2025
19.11.2024, 14:35 Uhr
Stadtkämmerer Bergerhoff: „Haben erfolgreich Weichen für Zukunft unserer Stadt gestellt“
„Das Land
Hessen hat den städtischen Doppelhaushalt genehmigt – ohne weitergehende
Auflagen, erfreulicherweise mit etwas Lob, aber auch mit kritischen
Empfehlungen für künftige Haushalte“, sagt Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff zum
Genehmigungserlass des Landes für den Haushalt 2024/2025 der Stadt Frankfurt am
Main. „Mit der Haushaltsgenehmigung bekommen wir und vor allem die zahlreichen
Zuwendungsempfänger Planungssicherheit“, freut sich Bergerhoff. „Und sie zeigt,
dass wir es geschafft haben, mit einem neuen Verfahren einen realitätsfesten,
transparenten, ehrlichen und verantwortungsvollen Gestaltungshaushalt
aufzustellen.“
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz begrüßt
als zuständige Aufsichtsbehörde ausdrücklich „die erstmalig für den
Doppelhaushalt 2024/25 erfolgte Haushaltsplanaufstellung nach der Methode des
Zero-Base-Budgetings unter Berücksichtigung von Zielwerten im Rahmen des
Gegenstromverfahrens“. Es empfiehlt, die von Kämmerer Bergerhoff eingeführte
Neuerung zu verstetigen: „Die Überprüfung aller Leistungen der Fachämter sowie
Art und Form der Erbringung sollte zum andauernden Prozess werden. Dies gilt
insbesondere in einer Zeit, die durch eine deutliche veränderte
Leistungserstellung, aufgrund fortschreitender Digitalisierung, geprägt ist.“
Den Anstieg der Planansätze für Sach- und Dienstleistungen sieht das
Ministerium dem Zero-Base-Budgeting geschuldet: „Hierbei handelt es sich nicht
um Aufwendungen, die ab dem Haushaltsjahr 2024 neu entstehen. Vielmehr werden
bereits aus Vorjahren bestehende Verpflichtungen, gemäß dem Haushaltsgrundsatz
der Vollständigkeit sowie Wahrheit und Klarheit, entgegen dem Vorgehen der
vergangenen Jahre, an der richtigen Stelle und in zutreffender Hohe
budgetiert.“ Kritisch bewertet wird, „dass dieser Mehransatz nicht durch
Minderansätze an anderer Stelle kompensiert wurde, obwohl in den Vorjahren die
Deckung durch andere Planansätze erfolgen konnte.“
Weiter lobt das Innenministerium die Aufstellung eines Doppelhaushaltes: „Es
ist im Interesse der Stadt darauf hinzuwirken, dass Aufstellung und
Beschlussfassung im vorgesehenen zeitlichen Rahmen erfolgt.“ Der damit gewählte
Weg zur Vorlage der Haushaltsatzung solle konsequent fortgeführt werden.
Außerdem mahnt das Ministerium, die Haushaltskonsolidierung fortzusetzen und
auszuweiten, auch bei städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben: „Die
Interessen der Stadt und die finanzielle Leistungsfähigkeit sind in Einklang zu
bringen.“
Positiv bewertet das Innenministerium, dass es für 2024 und 2025 keine
pauschalen, nicht aufgeteilten Minderansätze mehr gibt.
Da die Zinsaufwendungen zur Finanzierung von Investitionen die
Handlungsspielräume schmälerten, seien „die Entscheidungen, die zu einer immer
stärkeren Neuverschuldung führen, zu überdenken.“ Die Budgetübertrage für
Investitionen und die zugehörigen Übertragungen an Kreditermächtigungen seien
„auf ihre tatsächliche Erfordernis zu überprüfen und auf das leistbare Maß zu
reduzieren.“
Die Aufstockung der Stellenreserve von 165 auf 600 Stellen im Stellenplan
2024/2025 sieht die Aufsicht als „sehr kritisch“, nicht aber als Genehmigungshindernis:
„In Anbetracht der hohen Zahl nicht besetzter Stellen in der Verwaltung der
Stadt sollte es möglich sein, auf Stellenmehrbedarfe in einzelnen
Organisationseinheiten durch Umschichtungen, aktuell innerhalb der Verwaltung
nicht besetzter Stellen, reagieren zu können. Die ab dem Haushaltsplan 2026 auf
die Hälfte geplante Reduzierung sollte deutlich umfangreicher ausfallen.“
Die Voraussetzungen zur Haushaltgenehmigung wurden alle erfüllt. Insbesondere
kann über den gesamten Planungszeitraum 2024 bis 2027 gesehen das kumulierte
Defizit mit der bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses ausgeglichen werden.
In Kraft tritt der Haushalt nach der öffentlichen Auslegung, die von Mittwoch,
20., bis Donnerstag, 28. November, erfolgen soll, somit am Freitag, 29.
November 2024. Im Ergebnishaushalt sind Aufwendungen von rund 6,02 Milliarden
Euro im Jahr 2024 und rund 5,56 Milliarden Euro 2025 geplant. Die Erträge
liegen bei rund 5,91 Milliarden Euro im Jahr 2024 beziehungsweise 5,47
Milliarden Euro 2025. Im Finanzhaushalt sind Investitionen in Höhe von 958,72
Millionen Euro für 2024 und von 922,98 Millionen Euro für 2025 vorgesehen.
„Die Hinweise des Ministeriums werden wir eingehend prüfen. Da es sich bei
unserem Etat um ein Gemeinschaftswerk handelt, danke ich allen an der
Haushaltsaufstellung beteiligten Mitarbeitenden – in der Kämmerei sowie in den
weiteren Ämtern, Betrieben und Dezernaten der Stadt Frankfurt am Main“, sagt
Bergerhoff. „Wir haben gemeinsam erfolgreich die Weichen für die Zukunft
unserer Stadt gestellt. Das werden wir mit dem nächsten Haushaltsplan
fortsetzen.“