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Gericht verhängt hohes Bußgeld wegen illegaler Nutzung als Beherbergungsbetrieb

08.05.2024, 13:11 Uhr

Ein vom Amtsgericht wegen ungenehmigter Nutzung einer Wohnung zu Zwecken einer Fremdenbeherbergung festgesetztes Bußgeld in Höhe von 55.000 Euro ist jetzt rechtskräftig geworden.

Weil eine Firma in baurechtlich genehmigten Wohnräumen über einen Zeitraum von gut zwei Jahren ohne die dazu erforderliche Baugenehmigung eine Fremdenbeherbergung betrieb, hatte die Bauaufsicht Frankfurt bereits im Jahr 2021 wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen die Hessische Bauordnung ein hohes fünfstelliges Bußgeld verhängt. Hiergegen hatte die Firma Einspruch eingelegt. In der Hauptverhandlung kam das Amtsgericht zu der Überzeugung, dass dem Geschäftsführer die Rechtswidrigkeit seines Handelns bewusst war und bestätigte den Schuldspruch.

„Nach der Hessischen Bauordnung bedarf unter anderem die Nutzungsänderung von Wohnraum in einen Beherbergungsbetrieb einer Baugenehmigung. Die Überlassung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken ohne die erforderliche baurechtliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich kann der durch die Ordnungswidrigkeit erlangte wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft werden“, erläutert Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen.
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