Europawahl in Frankfurt am Main am 9. Juni 2024
24.04.2024, 16:13 Uhr
Wichtige Informationen rund um die Europawahl
Stadtwahlleiter Gerhard Budde, die für Wahlen zuständige Dezernentin
Eileen O`Sullivan sowie die Amtsleiterin des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen,
Lisa Rühmann, informierten in einer gemeinsamen Pressekonferenz am Mittwoch,
24. April, zu wichtigen Themen rund um die Organisation und Durchführung der
bevorstehenden Wahl zum 10. Europäischen Parlament in Frankfurt am Main:
1. Allgemeines
Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in
allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach dem Verhältniswahlsystem
gewählt wird. Das bedeutet, je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr
Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament.
Bei der Wahl treten nicht nur Parteien an, sondern auch andere auf Teilnahme an
der politischen Willensbildung und Mitwirkung in Volksvertretungen
ausgerichtete Vereinigungen, sogenannte sonstige politische Vereinigungen.
Im Europäischen Parlament arbeiten die Abgeordneten in länderübergreifenden
Fraktionen zusammen und setzen mit den Schwesterparteien der anderen
Mitgliedstaaten ihre politischen Ziele um. Sie sind nicht nach
Staatsangehörigkeit organisiert, sondern schließen sich nach politischer
Übereinstimmung zusammen.
Insgesamt werden bei der kommenden Wahl 720 Mitglieder des Europäischen
Parlaments aus den Mitgliedstaaten gewählt. Die Zahl der Abgeordneten, die aus
jedem EU-Mitgliedstaat entsandt werden, richtet sich nach der Bevölkerungszahl.
Das bedeutet, dass große Länder mehr Abgeordnete stellen als kleine. Aus
Deutschland, dem größten Land der EU, kommen 96 Abgeordnete.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen
europäischen Wahlrecht, sondern nach den nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz
und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik
Deutschland. Teilweise wird hier auf Bundeswahlrecht verwiesen.
In Deutschland wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit
Listenwahlvorschlägen gewählt. Diese können entweder als Listen für einzelne
Bundesländer oder als gemeinsame Liste für alle Bundesländer aufgestellt
werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Zahl der auf die
Länder entfallenden Mandate ergibt sich daher aus dem Wahlerfolg der auf
Landes- beziehungsweise Bundeslisten kandidierenden Parteien.
2.
Wahltermin
Von Donnerstag, 6. Juni, bis Sonntag, 9. Juni, wählen die Bürgerinnen und
Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In
Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni, gewählt, so hat es die Bundesregierung am
10. August 2023 bestimmt. Die neunte Wahlperiode, die mit der 1. Sitzung am 2.
Juli 2019 begonnen hatte, endet mit Beginn der konstituierenden Sitzung der
zehnten Wahlperiode, die vermutlich am Dienstag, 16. Juli, stattfinden soll.
3. Wahlvorschläge
Für die Europawahl am Sonntag, 9. Juni, wurden durch den Bundeswahlausschuss
insgesamt 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zugelassen.
In Hessen bewerben sich insgesamt 34 Parteien um das Votum der Wählerinnen und
Wähler. Während die CDU mit einer Landesliste für Hessen antritt, haben die
übrigen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen jeweils gemeinsame
Listen für alle Bundesländer aufgestellt. Insgesamt treten gegenüber der 2019er
Europawahl 13 neue Parteien und sonstige politische Vereinigungen an,
wohingegen 21 Parteien bereits bei der letzten Europawahl auf dem Stimmzettel
standen.
Folgende Parteien und politische Vereinigungen nehmen im Land Hessen an der
Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments teil:
1. Christlich-Demokratische Union
Deutschlands (CDU)
2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
3. Sozialdemokratische Partei
Deutschlands (SPD)
4. Alternative für Deutschland (AfD)
5. Freie Demokratische Partei (FDP)
6. DIE LINKE (DIE LINKE)
7. Partei für Arbeit, Rechtsstaat,
Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
8. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
9. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
(Tierschutzpartei)
10. Volt Deutschland (Volt)
11. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
12. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
13. Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
14. MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit
(MERA25)
15. Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit
(BIG)
16. Aktion Partei für Tierschutz (TIERSCHUTZ
hier!)
17. Bündnis C – Christen für Deutschland
(Bündnis C)
18. Die Heimat (HEIMAT)
19. Partei der Humanisten (PdH)
20. Partei für schulmedizinische
Verjüngungsforschung
21. Menschliche Welt (MENSCHLICHE WELT)
22. Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
23. Marxistisch-Leninistische Partei
Deutschlands (MLPD)
24. Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte
Internationale (SGP)
25. Aktion Bürger für Gerechtigkeit (ABG)
26. Basisdemokratische Partei Deutschland
(dieBasis)
27. BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
28. Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und
Gerechtigkeit (BSW)
29. Demokratische Allianz für Vielfalt und
Aufbruch (DAVA)
30. Klimaliste Deutschland (KLIMALISTE)
31. Parlament aufmischen – Stimme der Letzten
Generation (LETZTE GENERATION)
32. Partei der Vernunft (PDV)
33. Partei des Fortschritts (PdF)
34. V-Partei³ – Partei für Veränderung,
Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
4. Stimmzettel
Mit 34 Wahlvorschlägen auf dem Stimmzettel, ist er im Vergleich zur letzten
Europawahl mit 40 Wahlvorschlägen etwas kürzer. Er erreicht mit 83 Zentimetern
Länge trotzdem noch ein stattliches Maß.
Bei jedem Wahlvorschlag werden außerdem bis zu zehn Bewerberinnen und Bewerber
der Listen namentlich aufgeführt.
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel richtet sich nach der
Zahl der Stimmen, welche die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen
bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament mit ihrem Wahlvorschlag
erreicht haben. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer
Reihenfolge an.
In der rechten oberen Ecke ist der Stimmzettel wieder mit einer Lochung
versehen, damit auch blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler unter
Zuhilfenahme einer sogenannten Stimmzettelschablone eigenständig an der Wahl
teilnehmen können.
Der Musterstimmzettel kann auf der Internetseite des Bürgeramtes, Statistik und
Wahlen unter frankfurt.de/wahlenInternal Link unter der Rubrik „Europawahl 2024 / WichtigeTermine, Bekanntmachungen und AktuellesInternal Link“ eingesehen werden.
5. Wahlberechtigung
Das Europawahlrecht ist im Hinblick auf die Wahlberechtigung sehr komplex.
Grundsätzlich wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1
des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit
mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der
anderen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich
aufhalten.
Das Wahlalter für das aktive Wahlrecht wurde durch Beschluss des Deutschen
Bundestages zur bevorstehenden Europawahl von 18 auf 16 Jahre per Gesetz abgesenkt.
Damit können erstmals auch 16- und 17-Jährige bei einer Europawahl von ihrem
aktiven Wahlrecht Gebrauch machen. In Frankfurt am Main umfasst diese
Altersgruppe in etwa 11.500 Personen.
In
Deutschland lebende Unionsbürgerinnen und -bürger können sich entscheiden, ob
sie entweder an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland
wählen möchten. Für diesen Personenkreis gelten, sofern sie in Deutschland
wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten, die gleichen Wahlrechtsvoraussetzungen
wie für Deutsche.
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland wählen
möchten, müssen dafür einmalig bis spätestens Sonntag, 19. Mai, einen Antrag
auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen:
- Per Post an Wahlamt, 60275 Frankfurt am Main. Das Formular und ein Merkblatt kann unter bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024External Link abgerufen werden. (Ein Rückversand per E-Mail ist nicht zulässig!)
- Persönlich von Montag, 29. April, bis Freitag, 17. Mai, im Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main. Öffnungszeiten: Montag 9 bis 17 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Freitag 7.30 bis 13 Uhr; Donnerstag 10 bis 18 Uhr.
- Während des Europafestes auf
dem Römerberg am Donnerstag, 9. Mai, in der Bürgerberatung (Adresse:
Hinter dem Lämmchen 6, 60311 Frankfurt am Main; Öffnungszeit: 10 bis 18
Uhr).
Die Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist nicht erforderlich, sofern bereits bei einer früheren EU-Wahl (1999 oder später) ein solcher Antrag innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestellt wurde und seither kein Wegzug ins Ausland erfolgte. Dieser Personenkreis wird ebenso wie die deutschen Wahlberechtigten von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung.
Die
Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist nicht erforderlich,
sofern bereits bei einer früheren EU-Wahl (1999 oder später) ein solcher Antrag
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestellt wurde und seither kein Wegzug
ins Ausland erfolgte. Dieser Personenkreis wird ebenso wie die deutschen
Wahlberechtigten von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält
automatisch eine Wahlbenachrichtigung.
Alle Frankfurter Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, rund 84.000 Menschen, die
nicht von Amts wegen in das Frankfurter Wählerverzeichnis eingetragen werden,
wurden von der Geschäftsstelle Wahlen angeschrieben und auf die Möglichkeit der
Antragstellung hingewiesen.
Wahlberechtigt sind auch Deutsche im Ausland (Auslandsdeutsche), die nicht in
Deutschland gemeldet sind. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis
eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Europawahl teilnehmen, müssen sie
vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das
Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen. Üblicherweise
ist das die Gemeinde des letzten Wohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland. Die Antragstellung ist bis Sonntag, 19. Mai, möglich. Deutsche,
die in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Wohnsitz
haben, können auch dort wählen.
Wahlberechtigt ist bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen auch, wer
keinen Wohnsitz, aber seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag seinen
gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland beziehungsweise innerhalb der
EU-Mitgliedsstaaten hat. In diesem Fall ist ebenfalls ein Antrag auf Aufnahme
in das Wählerverzeichnis notwendig, um von der Briefwahl Gebrauch zu machen.
6. Wählerverzeichnis
Der Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
ist Sonntag, 28. April. Durch das Wählerverzeichnis wird der Kreis der formell
wahlberechtigten Personen festgelegt. Grundlage dafür ist das Melderegister.
7. Wahlberechtigte
Die voraussichtliche Zahl der Wahlberechtigten beläuft sich auf rund 440.000
Personen. Das ist der Personenkreis, der am Sonntag, 28. April, von Amts wegen
in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
Wie viele von den bereits erwähnten rund 84.000 Unionsbürgerinnen und -bürgern
sowie Auslandsdeutschen einen Antrag auf Aufnahme in das Frankfurter
Wählerverzeichnis stellen, kann derzeit noch nicht bestimmt werden, da die
Frist „19. Mai 2024“ noch läuft.
Bei der Europawahl 2019 waren insgesamt etwa 4200 nichtdeutsche
Unionsbürgerinnen und -bürger in das Frankfurter Wählerverzeichnis eingetragen.
Das Wählerverzeichnis wird bis zum Wahltag fortgeschrieben, sodass die genaue
Zahl der Wahlberechtigten erst am Wahltag feststeht.
8. Wahlbenachrichtigungen
Ab Montag, 29. April, werden die Wahlbenachrichtigungen an alle in das
Wählerverzeichnis Eingetragenen mit der Post sukzessive versandt. Diese müssen
bis spätestens Sonntag, 19. Mai, zugestellt sein. Wer bis zum Ende dieser Frist
keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein,
sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, um nicht Gefahr
zu laufen, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.
Alle Wahlberechtigten der Europawahl haben die Möglichkeit zur Einsichtnahme in
das Wählerverzeichnis.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit von Dienstag, 21. Mai, bis Freitag, 24.
Mai, im Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main zu den
allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme
bereitgehalten.
Zur Wahl in den 375 Wahlräumen, die am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind,
sollte die Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument mitgebracht
werden. Das erleichtert und beschleunigt das Verfahren der Stimmabgabe.
Wahlberechtigte, die die Benachrichtigung verlegt oder vergessen haben, können
selbstverständlich trotzdem wählen, sofern Sie im Wählerverzeichnis des
Wahlbezirks eingetragen sind. Sie müssen sich gegenüber dem Wahlvorstand mit
einem amtlichen Ausweisdokument ausweisen.
Wahlberechtigte, die im Besitz eines Frankfurter Wahlscheins sind, können in
einem beliebigen Wahlraum innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes unter Vorlage
des Wahlscheins und ihres amtlichen Ausweisdokumentes wählen. Wahlscheine
werden mit den beantragten Briefwahlunterlagen versandt.
9. Wahllokale
Fast alle Wahlräume sind barrierefrei zugänglich. Die Barrierefreiheit eines
Wahlraumes wird mit einem Piktogramm auf der Wahlbenachrichtigung
gekennzeichnet. Selbstverständlich können sich alle Wahlberechtigten auch
telefonisch unter 069/212-40400Internal Link direkt an das Wahlamt wenden. Zudem besteht auf
der Internetseite frankfurt.de/briefwahlunterlagenExternal Link unter der Rubrik „Wo ist
mein Wahllokal?“ die Möglichkeit, den zugeordneten Wahlraum selbst zu ermitteln
und Informationen zur Barrierefreiheit zu erhalten.
10. Briefwahl
Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen beantragen und ihre Stimme per Brief
abgeben. Am einfachsten kann hierfür der personalisierte QR-Code auf der
Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.
Eine weitere schnelle Möglichkeit ist die Nutzung des Online-Antrages, der im
Internet unter frankfurt.de/briefwahlunterlagenExternal Link zur Verfügung steht.
Ebenso kann der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt
und postalisch versandt werden. Auch Fax und E-Mail sind möglich, hierfür sind
Name, Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum und gegebenenfalls eine
abweichende Versandanschrift anzugeben. Eine telefonische Beantragung hingegen
ist rechtlich nicht zulässig.
Ab Montag, 29. April, besteht darüber hinaus die Möglichkeit der persönlichen
Briefwahl-Antragstellung im Briefwahllokal. Das Briefwahllokal befindet sich in
der Stiftstr. 29, 60313 Frankfurt am Main – in der Nähe des Eschenheimer Turms.
Während der Öffnungszeiten können Briefwahlunterlagen beantragt und mitgenommen
werden. Zudem kann bereits in den eingerichteten Wahlkabinen vor Ort gewählt und
der Wahlbrief in die bereitgestellte Wahlurne eingeworfen werden.
Öffnungszeiten des Briefwahllokals ab dem 29. April 2024:
- Montag 9 bis 17 Uhr
- Dienstag 7.30 bis 13 Uhr
- Mittwoch 7.30 bis 13 Uhr
- Donnerstag 10 bis 18 Uhr
- Freitag 7.30 bis 13 Uhr
Ausnahmen:
- Dienstag, den 21. Mai 07.30 bis 11.45 Uhr
- Freitag, den 7. Juni 07.30 bis 18 Uhr
An den
gesetzlichen Feiertagen ist das Briefwahllokal geschlossen.
Grundsätzlich wird empfohlen, den Briefwahl-Antrag bis spätestens Mittwoch, 29.
Mai, zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand der Briefwahlunterlagen
sowie für den Rückversand des Wahlbriefes bleibt. Gesetzlich ist eine
Beantragung von Briefwahlunterlagen bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, möglich.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab Montag, 29. April.
Hinweis:
Rote Wahlbriefe, die bis zu einer regulären Samstagsleerung am 8. Juni in die
gelben Postbriefkästen eingeworfen werden, werden noch rechtzeitig von der
Deutschen Post der Wahlbehörde übergeben.
Wahlberechtigte, die ihren Wahlbrief am Wahlwochenende kurzfristig abgeben
möchten, haben zudem die Möglichkeit, nachfolgende Hausbriefkästen des
Bürgeramtes, Statistik und Wahlen bis zum Wahlsonntag, den 9. Juni, 18 Uhr, zu
nutzen:
- Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main
- Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstr. 29, 60313 Frankfurt am Main
- Bürgeramt Höchst, Dalbergstr. 14, 65929 Frankfurt am Main.
Die Abgabe
des roten Wahlbriefes am Wahlsonntag bei der zentralen
Briefwahlergebnisermittlung in der Messehalle 1, Friedrich-Erhard-Anlage 1 ist
ebenfalls möglich. Eine Abgabe des roten Wahlbriefes in einem Frankfurter
Wahlraum, ist hingegen nicht zulässig.
11. Ergebnisermittlung
Am Wahlabend werden in gewohnter Weise im Internet unter wahlen.frankfurt.deExternal Link
die Zwischenstände der Ergebnisermittlung fortlaufend veröffentlicht. Die
ersten vorläufigen Ergebnisse werden gegen 19 Uhr erwartet.
12. Wahlanalyse / Repräsentative Wahlstatistik
Noch in der Wahlnacht erstellt die Abteilung Statistik des Bürgeramts,
Statistik und Wahlen die Frankfurter Wahlanalyse. Diese wird neben den
allgemeinen Ergebnissen auch eine Wählerwanderungsanalyse und die
Repräsentative Wahlstatistik enthalten. Dazu werden in 14 Wahl- beziehungsweise
Briefwahlbezirken, die repräsentativ für das Frankfurter Wahlergebnis insgesamt
sind, Stimmzettel mit Buchstabenkennungen, die bestimmte Gruppen bezeichnen,
ausgegeben. So können unter Wahrung des Wahlgeheimnisses Erkenntnisse über das
Wahlverhalten nach Alter und Geschlecht gewonnen werden.
Die vorläufigen Ergebnisse werden am Montagvormittag, 10. Juni, in einer
Pressekonferenz von Stadträtin Eileen O’Sullivan vorgestellt und sind online
nach der Pressekonferenz unter frankfurt.de/wahlenInternal Link unter der Rubrik
„Wahlanalysen“ abrufbar.
13. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Der Stadtwahlausschuss stellt in seiner öffentlichen Sitzung am Freitag, 14.
Juni, 10 Uhr, das endgültige Ergebnis der Europawahl in Frankfurt am Main fest.
14. Ehrenamtliche Wahlhelfende
Zur Durchführung der Europawahl in Frankfurt am Main werden jeweils 375
Wahlvorstände für die allgemeinen Wahlbezirke und 200 Briefwahlvorstände für
die Briefwahlbezirke gebildet. Die Wahlvorstände leiten und überwachen die
Wahlhandlung und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in ihrem
jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Außerdem ermitteln sie das vorläufige
Ergebnis im Wahlbezirk.
Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Zu beachten ist, dass die ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder grundsätzlich
zur Europawahl selbst wahlberechtigt sein müssen. Dies sind also:
- Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet und
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit sowie
- ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben.
Vereinzelnd sind noch Plätze in den
Wahlvorständen frei. Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Übernahme
eines Wahlehrenamts haben, können sich unter frankfurt.de/wahlhelfendeInternal Link online
registrieren oder sich per E-Mail an wahlvorstaende@stadt-frankfurt.deInternal Link wenden.
Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus; sie
erhalten dafür je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 55
beziehungsweise 60 Euro.
15. Organisatorische Vorbereitungen
Die Vorbereitungen für die Europawahl sind in vollem Gange. Zu den wichtigsten
Arbeiten im Bürgeramt, Statistik und Wahlen gehören gegenwärtig:
- die Einteilung und Berufung der ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder für den Wahltag,
- die Bereitstellung von Materialien und die Ausstattung der Wahlräume und Briefwahlvorstände sowie
- die Erstellung von Informationsgrundlagen und Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Wahl- und Briefwahlvorstände.
16. Weitergehende
Informationen und Kontakt
Weitere Informationen zur Europawahl sind im Internet unter frankfurt.de/wahlenInternal Link
verfügbar. Erstmals bei dieser Wahl werden die wichtigsten Informationen auch
in Leichter Sprache bereitgehalten.
Die Geschäftsstelle Wahlen steht für weitere Informationen per E-Mail an wahlamt.info@stadt-frankfurt.deInternal Link oder telefonisch unter 069/212-40400Internal Link während der allgemeinen Öffnungszeiten gerne zur
Verfügung.