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Endlich weg mit Paragraph 218 StGB

15.04.2024, 15:14 Uhr

Frauendezernentin Heilig begrüßt Empfehlung der Kommission aus Expertinnen und Experten der Ampelkoalition zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

„Seit Mai 1871, also seit mehr als 150 Jahren, werden Frauen durch die Festschreibung des Schwangerschaftsabbruchs unter Paragraph 218 im Strafgesetzbuch entmündigt, bevormundet, stigmatisiert und kriminalisiert. Eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches ist mehr als überfällig“, sagt Frauendezernentin Rosemarie Heilig.

Laut ihrem am Montag, 15. April, vorgelegten Abschlussbericht sieht die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung die Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft als verfassungs-, völker- und europarechtlich nicht haltbar. Sie spricht sich für eine Legalisierung von Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Wochen aus und eröffnet auch Möglichkeiten zu Regelungen zu späteren Schwangerschaftsabbrüchen und der vorauszugehenden Beratungspflicht.

„Mit einer Regelung von Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuches würde die Bundesregierung einen großen Schritt in Richtung Gleichberechtigung gehen. Die Legalisierung von Abtreibungen bedeutet nicht nur mehr reproduktive Selbstbestimmung, sondern würde auch die Beratungs- und medizinische Versorgungssituation verbessern.  Deutschland würde mit entsprechender Gesetzesänderung ein klares Zeichen gegen die erstarkenden rechtspopulistischen und konservativ fundamentalistischen Tendenzen in der Gesellschaft, hier und in ganz Europa, setzen. Ich erhoffe mir von der Bundesregierung eine zeitnahe Umsetzung der Empfehlungen, so dass nach mehr als 150 Jahren dieses traurige Kapitel der Diskriminierung von Frauen ein Ende findet“, erläutert Heilig.  
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