Cannabis auf Kassenrezept
17.10.2024, 12:49 Uhr
Drogenreferat begrüßt Neuregelung bei Verschreibung
von Medizinalcannabis und unterstützt mit Angeboten für Fachkräfte sowie
Patientinnen und Patienten
Ab sofort benötigen zahlreiche Ärztinnen und Ärzte keine Genehmigung der Krankenkasse mehr, um medizinisches Cannabis zu verordnen. Dr. Artur Schroers, der Leiter des Frankfurter Drogenreferats, verspricht sich davon spürbare Verbesserungen für viele Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen. „Mit der Teil-Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts entfällt eine große Hürde für die Verwendung von medizinischem Cannabis. Patient:innen erhalten leichteren Zugang zu einer vielversprechenden Therapie-Option.“
Der Gemeinsame Bundesausschuss, das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, hat am 18. Juli die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts für einen großen Teil der Ärzteschaft beschlossen. Seit Donnerstag, 17. Oktober, ist der Beschluss in Kraft. 16 Facharztgruppen, darunter auch Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin, und zahlreiche Ärztinnen und Ärzte mit bestimmten Zusatzbezeichnungen, können nun direkt ein Kassenrezept für Medizinalcannabis ausstellen. Eine umständliche Kostengenehmigung bei der Krankenkasse ist für sie nicht mehr nötig. Den Wegfall von Bürokratie begrüßt Schroers. „Ärzt:innen sollten über die Verschreibung von Cannabis-Medikamenten allein unter Abwägung medizinischer Gesichtspunkte entscheiden.“ Das könne durch die Neuregelung besser gelingen.
Bürokratische Hürden für Cannabis auf Rezept
Bislang gestaltet sich der Zugang zu Medizinalcannabis oft schwierig, obwohl die Kosten für eine Cannabis-Behandlung in Deutschland seit 2017 von den Krankenkassen übernommen werden. Vom Drogenreferat in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studien zeigen, dass nur wenige Ärztinnen und Ärzte bereit sind, Cannabis zu verschreiben. Viele scheuen den hohen bürokratischen Aufwand. Denn für jede Behandlung war bislang ein umfangreicher Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse erforderlich.
Unter den Patientinnen und Patienten, die keine Kassenärztinnen und Kassenärzte finden, bildet sich eine Art „Zweiklassensystem“: Wer es sich leisten kann, nutzt teure privatärztliche Anbieter, die Rezepte für Selbstzahler ausstellen. Die übrigen Personen setzen sich entweder den Risiken einer Selbstmedikation aus oder verzichten auf eine erfolgversprechende Behandlungsmöglichkeit.
Vielfältige Einsatzfelder bei schwerwiegenden Erkrankungen
Eingesetzt wird medizinisches Cannabis unter anderem bei chronischen Schmerzen, bei Multipler Sklerose, bei Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie, aber auch bei psychiatrischen Erkrankungen wie dem Tourette-Syndrom. Nur schwerstkranke Menschen kommen für ein Kassenrezept in Frage. Laut einer Studie des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) leiden Patientinnen und Patienten in Deutschland durchschnittlich zehn Jahre an ihrer Erkrankung, bevor sie medizinisches Cannabis erhalten. 70 Prozent von ihnen wurden zuvor mit Opioiden behandelt. Umso beeindruckender fällt der Erfolg der Cannabis-Behandlung aus. Bei fast drei von vier Fällen wird in der Studie des BfArMs von einer deutlichen oder moderaten Verbesserung der Symptomatik berichtet.
Doch auch in Zukunft werden viele Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich kein Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnen, gibt sich Drogenreferatsleiter Schroers überzeugt. Der jetzt teilweise wegfallende Genehmigungsvorbehalt sei ein guter Schritt, andere Schwierigkeiten bestünden aber fort, zum Beispiel die hohen und auslegungsbedürftigen rechtlichen Voraussetzungen für eine Cannabis-Verordnung und die daraus resultierenden Regressrisiken für die Ärzteschaft. Außerdem fehle es teilweise am erforderlichen Wissen. Der Einsatz von Cannabis-Medikamenten ist in der deutschen Medizin noch relativ neu, viele Ärztinnen und Ärzte haben mit dem Thema bislang wenig Berührungspunkte.
Angebote des Drogenreferats
Das Drogenreferat hat deshalb bereits im Jahr 2021 ein regionales Netzwerk für medizinische und pharmazeutische Fachkräfte initiiert. Viermal im Jahr treffen sich die Teilnehmenden, um aktuelle fachliche Fragen zu besprechen. Informationen bieten auch eine eigens eingerichtete Projektwebsite unter medizinisches-cannabis-frankfurt.deExternal Link und ein quartalsmäßig erscheinender Newsletter des Drogenreferats. Für den Newsletter kann man sich per E-Mail an medizinisches.cannabis@stadt-frankfurt.deInternal Link anmelden.
Speziell an Patientinnen und Patienten richtet sich eine monatliche Telefonsprechstunde. Ein Arzt und ein Jurist beraten im Auftrag des Drogenreferats kostenfrei zu allen medizinischen und rechtlichen Fragen rund um das Thema Medizinalcannabis. Eine telefonische Anmeldung ist unter 069/212-30124Internal Link möglich.
Ab sofort benötigen zahlreiche Ärztinnen und Ärzte keine Genehmigung der Krankenkasse mehr, um medizinisches Cannabis zu verordnen. Dr. Artur Schroers, der Leiter des Frankfurter Drogenreferats, verspricht sich davon spürbare Verbesserungen für viele Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen. „Mit der Teil-Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts entfällt eine große Hürde für die Verwendung von medizinischem Cannabis. Patient:innen erhalten leichteren Zugang zu einer vielversprechenden Therapie-Option.“
Der Gemeinsame Bundesausschuss, das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, hat am 18. Juli die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts für einen großen Teil der Ärzteschaft beschlossen. Seit Donnerstag, 17. Oktober, ist der Beschluss in Kraft. 16 Facharztgruppen, darunter auch Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin, und zahlreiche Ärztinnen und Ärzte mit bestimmten Zusatzbezeichnungen, können nun direkt ein Kassenrezept für Medizinalcannabis ausstellen. Eine umständliche Kostengenehmigung bei der Krankenkasse ist für sie nicht mehr nötig. Den Wegfall von Bürokratie begrüßt Schroers. „Ärzt:innen sollten über die Verschreibung von Cannabis-Medikamenten allein unter Abwägung medizinischer Gesichtspunkte entscheiden.“ Das könne durch die Neuregelung besser gelingen.
Bürokratische Hürden für Cannabis auf Rezept
Bislang gestaltet sich der Zugang zu Medizinalcannabis oft schwierig, obwohl die Kosten für eine Cannabis-Behandlung in Deutschland seit 2017 von den Krankenkassen übernommen werden. Vom Drogenreferat in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studien zeigen, dass nur wenige Ärztinnen und Ärzte bereit sind, Cannabis zu verschreiben. Viele scheuen den hohen bürokratischen Aufwand. Denn für jede Behandlung war bislang ein umfangreicher Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse erforderlich.
Unter den Patientinnen und Patienten, die keine Kassenärztinnen und Kassenärzte finden, bildet sich eine Art „Zweiklassensystem“: Wer es sich leisten kann, nutzt teure privatärztliche Anbieter, die Rezepte für Selbstzahler ausstellen. Die übrigen Personen setzen sich entweder den Risiken einer Selbstmedikation aus oder verzichten auf eine erfolgversprechende Behandlungsmöglichkeit.
Vielfältige Einsatzfelder bei schwerwiegenden Erkrankungen
Eingesetzt wird medizinisches Cannabis unter anderem bei chronischen Schmerzen, bei Multipler Sklerose, bei Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie, aber auch bei psychiatrischen Erkrankungen wie dem Tourette-Syndrom. Nur schwerstkranke Menschen kommen für ein Kassenrezept in Frage. Laut einer Studie des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) leiden Patientinnen und Patienten in Deutschland durchschnittlich zehn Jahre an ihrer Erkrankung, bevor sie medizinisches Cannabis erhalten. 70 Prozent von ihnen wurden zuvor mit Opioiden behandelt. Umso beeindruckender fällt der Erfolg der Cannabis-Behandlung aus. Bei fast drei von vier Fällen wird in der Studie des BfArMs von einer deutlichen oder moderaten Verbesserung der Symptomatik berichtet.
Doch auch in Zukunft werden viele Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich kein Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnen, gibt sich Drogenreferatsleiter Schroers überzeugt. Der jetzt teilweise wegfallende Genehmigungsvorbehalt sei ein guter Schritt, andere Schwierigkeiten bestünden aber fort, zum Beispiel die hohen und auslegungsbedürftigen rechtlichen Voraussetzungen für eine Cannabis-Verordnung und die daraus resultierenden Regressrisiken für die Ärzteschaft. Außerdem fehle es teilweise am erforderlichen Wissen. Der Einsatz von Cannabis-Medikamenten ist in der deutschen Medizin noch relativ neu, viele Ärztinnen und Ärzte haben mit dem Thema bislang wenig Berührungspunkte.
Angebote des Drogenreferats
Das Drogenreferat hat deshalb bereits im Jahr 2021 ein regionales Netzwerk für medizinische und pharmazeutische Fachkräfte initiiert. Viermal im Jahr treffen sich die Teilnehmenden, um aktuelle fachliche Fragen zu besprechen. Informationen bieten auch eine eigens eingerichtete Projektwebsite unter medizinisches-cannabis-frankfurt.deExternal Link und ein quartalsmäßig erscheinender Newsletter des Drogenreferats. Für den Newsletter kann man sich per E-Mail an medizinisches.cannabis@stadt-frankfurt.deInternal Link anmelden.
Speziell an Patientinnen und Patienten richtet sich eine monatliche Telefonsprechstunde. Ein Arzt und ein Jurist beraten im Auftrag des Drogenreferats kostenfrei zu allen medizinischen und rechtlichen Fragen rund um das Thema Medizinalcannabis. Eine telefonische Anmeldung ist unter 069/212-30124Internal Link möglich.