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Bundestagswahl in Frankfurt am Main: Wahlbriefe sollten schnellstmöglich zurückgeschickt werden

14.02.2025, 12:53 Uhr

Seit Öffnung des Frankfurter Briefwahllokals in der Stiftstraße 29 am 3. Februar wurden insgesamt 136.974 Briefwahlunterlagen (Stand: 13.Februar 2025) für die beiden Frankfurter Bundestagswahlkreise 181 und 182 ausgestellt. Das entspricht einem Anteil von rund 32 Prozent an den Wahlberechtigten. Zum vergleichbaren Zeitpunkt bei der Bundestagswahl 2021 hatten etwa 39 Prozent der Wahlberechtigten einen Antrag gestellt. Aufgrund des damaligen Pandemiegeschehens hatte die Briefwahl eine Rekordbeteiligung. Deren hohe Beliebtheit hält seither ungebrochen an.  

Traditionell ist die Bundestagswahl im Vergleich zu anderen Wahlarten die Wahl mit der höchsten Wahlbeteiligung. In 2021 haben 74,7 Prozent (2017: 74,9 Prozent, 2013: 70,7 Prozent) der Wahlberechtigten in Frankfurt am Main von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Es bleibt abzuwarten, wie sich der kurze, intensive Wahlkampf auf die Wahlbeteiligung dieser Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, auswirkt.  

Durch die vorgezogene Bundestagswahl muss die Briefwahl innerhalb von nur drei Wochen abgewickelt werden. Briefwählerinnen und -wähler werden gebeten, die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Pro Postweg sollte deutschlandweit mit drei Tagen gerecht werden. Die für Wahlen zuständige Dezernentin Eileen O’Sullivan sagt: „Wir empfehlen allen Briefwählerinnen und Briefwählern, die Fristen zu beachten. Jede Stimme zählt und ist ein wichtiger Beitrag für unsere Demokratie.“  

Ebenso wichtig ist, dass alle, die ihre Unterlagen bereits erhalten haben, diese schnellstmöglich an das Wahlamt zurücksenden. Das Risiko und die Verantwortung trägt die oder der Wählende selbst. Der rote Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Frankfurt am Main eingehen. Nur dann darf dieser für die Wahl berücksichtigt werden. Das Wahlrecht lässt hier keine Ausnahmen zu.  

Rote Wahlbriefe, die bis zu einer regulären Samstagsleerung am 22. Februar 2025 in die gelben Postbriefkästen eingeworfen werden, werden noch rechtzeitig von der Deutschen Post der Frankfurter Wahlbehörde übergeben. Insofern wird gebeten, auf die Leerungsübersicht auf der Vorderseite der gelben Postbriefkästen zu achten.  

„Aufgrund der aktuellen Streiklage bei der Post möchten wir allen Briefwählerinnen und Briefwählern empfehlen, sich über die weiteren Entwicklungen zu informieren. Ob es Auswirkungen auf die Zustellung der Wahlunterlagen geben wird, ist aktuell nicht absehbar“, ergänzt O’Sullivan.  

Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nach angemessener Zeit nicht zugegangen sein, wird empfohlen, sich mit der Hotline des Wahlamtes unter Telefon 069/212-40400Internal Link in Verbindung zu setzen. Die Möglichkeit zur Ausstellung von Ersatzunterlagen endet am Samstag, 22. Februar 2025, um 12 Uhr. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung besteht noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Hierbei handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen.  

„Wahlberechtigte, die ihren Wahlbrief am Wahlwochenende kurzfristig abgeben möchten oder unabhängig von den Postlaufzeiten agieren wollen, können ihren Wahlbrief gerne bei uns im Amt in den Briefkasten einwerfen“, sagt Lisa Rühmann, die Leiterin des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen. Folgende Hausbriefkästen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen stehen bis zum Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr, zur Verfügung:

  • Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3 (Eingang Lange Straße), 60313 Frankfurt am Main
  • Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main
  • Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am Main

Die Abgabe des roten Wahlbriefes am Wahlsonntag bei der zentralen Briefwahlergebnisermittlung in der Messehalle 3.1, Ludwig-Erhard-Anlage 1, ist ebenfalls möglich. Eine Abgabe des roten Wahlbriefes in einem Frankfurter Wahllokal ist hingegen nicht zulässig.

Alle Wahlberechtigten können weiterhin im Briefwahllokal in der Stiftstraße 29 ihren Antrag auf Briefwahl stellen und direkt dort wählen. Das ist noch bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, möglich. Infos und Öffnungszeiten zum Briefwahlbüro sind unter frankfurt.de/briefwahl Internal Linkabrufbar. Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag, 23. Februar, im Wahllokal wählen möchten, werden gebeten, ihr Ausweisdokument und die Wahlbenachrichtigung mitzunehmen.  

Weitere Informationen zur Bundestagswahl sind im Internet unter frankfurt.de/wahlenInternal Link unter der Rubrik „Bundestagswahl 2025“ abrufbar.

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