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Afrikanische Schweinepest: Frankfurt ergreift Schutzmaßnahmen

18.06.2024, 12:16 Uhr

Kartenausschnitt mit den betroffenen Gebieten links der blauen Linie, Foto: FLI Maps
Kartenausschnitt mit den betroffenen Gebieten links der blauen Linie © FLI Maps-2024

Die Veterinärbehörde im Ordnungsamt ergreift Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

 ffm. Am Samstag, 15. Juni, ist erstmals ein Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau positiv auf Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Das Hessische Landwirtschafts­ministerium hat unverzüglich eine ASP-Koordinationsgruppe sowie einen Tierseuchenstab eingerichtet. Um den Fundort herum wurde in einem Radius von circa 15 Kilometern eine sogenannte Restriktionszone (FLI Maps-2024Internal Link) eingerichtet. Davon betroffen ist auch Frankfurt, konkret die Stadtteile Sindlingen, Zeilsheim sowie Teile von Höchst, Unterliederbach und Schwanheim (auf der Karte links der blauen Markierungslinie). Die Veterinärbehörde im Ordnungsamt hat daher umgehend einen Krisenstab gebildet und erste Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung veranlasst.
 
Die Stadt Frankfurt erlässt eine Allgemeinverfügung, die unter anderem das Verbringen von Schweinen und deren Haltung, sowie den Umgang mit tierischen Produkten und das Ausbringungen von Gülle regelt. Hinzu kommt ein generelles Jagdverbot in der besagten Zone, um Wildschweine nicht aufzuschrecken. In der infizierten Zone besteht Leinenpflicht für Hunde. Die Allgemeinverfügung steht auf der Webseite der Abteilung Veterinärwesen AKTUELL Afrikanische Schweinepest |Stadt Frankfurt am MainInternal Link zum Download zur Verfügung.
 
Die Suche nach möglichen Kadavern im Umkreis der Fundstelle ist bereits angelaufen. Die Veterinärbehörde organisiert die Suche nach möglichen infizierten Tieren im Stadtwald mittels Drohnen und Wärmebildkameras beziehungsweise mit Suchgespannen. Darüber hinaus wird ein Kadaversammelplatz einschließlich Desinfektionsschleuse aufgebaut. Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände übertritt. Bislang wurde lediglich ein infiziertes Wildschwein südlich von Rüsselsheim festgestellt.
 
Für den Menschen ungefährlich
 
Für Schweine (Haus- und Wildschweine) verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich. Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleisch­erzeugnissen sowie indirekten Übertragungswegen, wie beispielsweise durch Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte oder Kleidung. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
 
Weitere Informationen finden sich online unter Erstmals ein Fallvon Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Hessen | landwirtschaft.hessen.deExternal Link Afrikanische Schweinepest |Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)External Link und BMEL - Fragen und Antworten (FAQ) - Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)External Link.

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