Afrikanische Schweinepest: Frankfurt ergreift Schutzmaßnahmen
18.06.2024, 12:16 Uhr
Die Veterinärbehörde im Ordnungsamt ergreift Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest
ffm. Am Samstag, 15. Juni, ist erstmals ein Wildschwein im Landkreis
Groß-Gerau positiv auf Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Das
Hessische Landwirtschaftsministerium hat unverzüglich eine
ASP-Koordinationsgruppe sowie einen Tierseuchenstab eingerichtet. Um den
Fundort herum wurde in einem Radius von circa 15 Kilometern eine sogenannte
Restriktionszone (FLI Maps-2024Internal Link)
eingerichtet. Davon betroffen ist auch Frankfurt, konkret die Stadtteile
Sindlingen, Zeilsheim sowie Teile von Höchst, Unterliederbach und Schwanheim
(auf der Karte links der blauen Markierungslinie). Die Veterinärbehörde im
Ordnungsamt hat daher umgehend einen Krisenstab gebildet und erste
Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung veranlasst.
Die Stadt Frankfurt erlässt eine Allgemeinverfügung, die unter anderem das
Verbringen von Schweinen und deren Haltung, sowie den Umgang mit tierischen
Produkten und das Ausbringungen von Gülle regelt. Hinzu kommt ein generelles
Jagdverbot in der besagten Zone, um Wildschweine nicht aufzuschrecken. In der
infizierten Zone besteht Leinenpflicht für Hunde. Die Allgemeinverfügung steht
auf der Webseite der Abteilung Veterinärwesen AKTUELL Afrikanische Schweinepest |Stadt Frankfurt am MainInternal Link zum Download zur Verfügung.
Die Suche nach möglichen Kadavern im Umkreis der Fundstelle ist bereits
angelaufen. Die Veterinärbehörde organisiert die Suche nach möglichen
infizierten Tieren im Stadtwald mittels Drohnen und Wärmebildkameras
beziehungsweise mit Suchgespannen. Darüber hinaus wird ein
Kadaversammelplatz einschließlich Desinfektionsschleuse aufgebaut. Oberstes
Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu
verhindern, dass diese sich ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände
übertritt. Bislang wurde lediglich ein infiziertes Wildschwein südlich von
Rüsselsheim festgestellt.
Für den Menschen
ungefährlich
Für Schweine (Haus- und Wildschweine) verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus
fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist
die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich. Die Übertragung erfolgt vor
allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von
Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekten
Übertragungswegen, wie beispielsweise durch Fahrzeuge, Jagdausrüstung,
landwirtschaftliche Geräte oder Kleidung. Eine Übertragung auf den
Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem
Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
Weitere Informationen finden sich online unter Erstmals ein Fallvon Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Hessen | landwirtschaft.hessen.deExternal Link, Afrikanische Schweinepest |Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)External Link und BMEL - Fragen und Antworten (FAQ) - Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)External Link.