Änderungen der Zweitwohnungssteuersatzung ab dem 1. Januar 2025
25.02.2025, 10:59 Uhr
Mit der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 14. November 2024 wurde insbesondere der Tatbestand des § 2 Abs. 5 c) der Zweitwohnungssteuersatzung angepasst.
Für eine Befreiung von der Steuerpflicht ist es ab Inkrafttreten am 1. Januar 2025 nun nicht mehr erforderlich, dass die weitere Wohnung aus beruflichen Gründen oder aus Gründen von Ausbildung/Studium „vorwiegend“ genutzt wird.
Sollte diese vorgenannte Ausnahmeregelung ab dem 1. Januar 2025 auf Sie zutreffen, bitten wir Sie uns eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung (nicht älter als sechs Wochen) oder Ausbildungs- bzw. Studienbescheinigung zukommen zu lassen.
Die aktuelle Fassung der Satzung finden Sie hierInternal Link.