Magistrat beschließt neue Satzung zur Spielgerätesteuer
11.10.2024
Einnahmen von jährlich 21,8 Millionen Euro erwartet
Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat heute einer Neufassung der Satzung zur Spielgerätesteuer zugestimmt. Damit wird eine Fehlprognose aus der Vergangenheit korrigiert: Mit der letzten Satzungsänderung zum 1. Juli 2020 wurde die Bemessungsgrundlage geändert, vom Maßstab der Bruttokasse auf den Spieleinsatz. Der neue Steuersatz sollte so kalkuliert werden, dass das bisherige Steueraufkommen mindestens wieder erreicht wird. Probeberechnungen zeigten damals eine Aufkommensneutralität bei 5,5 Prozent des Spieleinsatzes, doch das tatsächliche Steueraufkommen lag im Vergleich zur vorigen Regelung um 26 Prozent niedriger. Deshalb wird der Steuersatz für das Benutzen von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten mit Gewinnmöglichkeiten auf 7,5 Prozent des Spieleinsatzes erhöht.
„Mit der neuen Satzung schaffen wir außerdem die Voraussetzungen für weitere Digitalisierungspotenziale bei der Anzeigepflicht des Steuerschuldners“, erläutert Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff. „Die Anhebung des Steuersatzes orientiert sich auch am Niveau der Mitgliedsstädte des Hessischen Städtetages. Vergleichbare kreisfreie Städte in Hessen, die ebenfalls den Spieleinsatz als Bemessungsgrundlage heranziehen, besteuern entweder bereits oder planen künftig mit einem Steuersatz von 7,5 Prozent. Wir erhöhen unsere Erträge, aber auf ein angemessenes Niveau.“
Die neue Satzung soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die veranschlagten Erträge aus der Spielgerätesteuer liegen dann bei jährlich 21,80 Millionen Euro und wurden bereits ab 2025 im Haushaltsplan 2024/2025 berücksichtigt. Im Jahr 2023 lagen die Erträge bei 13,64 Millionen Euro, 2021 sogar bei lediglich 4,64 Millionen Euro.
Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit wird der Steuersatz auf 100 Euro je angefangenem Kalendermonat und Gerät festgesetzt anstelle von bislang 4 Prozent des Spieleinsatzes. Werden sexuelle Handlungen oder Gewalt gegen Menschen oder Tiere dargestellt oder Krieg verharmlost oder verherrlicht, werden sogar 1.000 Euro fällig. Das ist der Fall, wenn das auf dem Gerät installierte Spiel keine Jugendfreigabe von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat oder von der Bundesprüfstelle BPjM in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen wurde. Bislang wurden hierfür 15 Prozent des Spieleinsatzes erhoben.