Hilfe für Kommunen im Klimawandel: Bauvorhaben zukunftssicher planen
20.11.2023, 13:31 Uhr
HLNUG
und Stadt Frankfurt veröffentlichen Praxisleitfaden zur Erstellung von
kommunalen Satzungen im Siedlungsbereich
Wiesbaden/Frankfurt, 20.11.2023 – Der Klimawandel beschäftigt immer
häufiger die Kommunen: Hitzewellen, vermehrte Trockenperioden,
Starkregenereignisse und Stürme erfordern es, die bereits spürbaren Folgen des
Klimawandels beim Bauen zu berücksichtigen. Das bedeutet: Maßnahmen zur
Klimaanpassung sollten umgesetzt werden, etwa mehr Bepflanzung, weniger
versiegelte Flächen, mehr Schatten. Besonders notwendig sind diese Maßnahmen in
verdichteten Innenstädten oder Ortskernen, in denen die sommerliche Hitze und
die hohe Versiegelung bei Starkregenfällen großes Schadenspotenzial haben.
Damit Hessens Kommunen auch in Zukunft lebenswerte Orte bleiben, ist das
Engagement von Bürgerinnen und Bürgern gefragt, aber auch rechtliche Vorgaben
sind notwendig, um Städte und Gemeinden klimafit zu gestalten. In neuen
Bebauungsplänen hat die Anpassung an den Klimawandel schon Einzug gehalten.
Sollen Anforderungen zur Klimaanpassung für eine gesamte Stadt oder bestimmte
Stadt-/Ortsteile gestellt werden, eignet sich hierfür eine Gestaltungssatzung
auf Grundlage der hessischen Bauordnung. Je nach inhaltlichem Schwerpunkt kann
eine solche auch als Begrünungs-, Klima- oder Freiraumsatzung bezeichnet
werden.
Die Stadt Frankfurt hat sich dieser Aufgabe gestellt und eine Gestaltungssatzung ‚Freiraum und Klima‘ beschlossen. „Von der ersten Idee bis zum Inkrafttreten der Gestaltungssatzung ‚Freiraum und Klima‘ im Mai 2023 hat es zahlreiche fachliche und politische Abstimmungsrunden gegeben. Mit dem Ergebnis können wir sehr zufrieden sein und es freut mich, dass Frankfurt als erste hessische Kommune eine solche Gestaltungssatzung ‚Freiraum und Klima‘ beschlossen hat und somit Vorreiter ist“, sagt Rosemarie Heilig, Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen. Ziel ist es nun, dass die hessischen Kommunen von dem Wissen profitieren, das die Beteiligten bei der Erarbeitung der Satzung erworben haben. Daher wurde vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mit dem Fachzentrum Klimawandel und Anpassung sowie der Stadt Frankfurt am Main der Praxisleitfaden ‚Kommunale Gestaltungssatzung zur Klimaanpassung im Siedlungsbereich‘ erarbeitet. „Es ist ein Lob an die Arbeit aller Beteiligten, dass sich so viele Teile unserer Satzung im Praxisleitfaden wiederfinden“, so Rosemarie Heilig.
„Das
Fachzentrum Klimawandel und Anpassung im HLNUG stellt bereits einige
praxisorientierte Handlungshilfen für Kommunen zur Anpassung an den Klimawandel
bereit. Mit dem Praxisleitfaden ist es gelungen, das Wissen und die Erfahrungen
der Stadt Frankfurt für alle Kommunen Hessens in einer neuen Handlungshilfe zu
bündeln und wichtige rechtliche Informationen und Hintergründe für die Kommunen
aufzuarbeiten“, berichtet der Präsident des HLNUG Prof. Dr. Thomas Schmid.
In
dem knapp 70 Seiten umfassenden Werk werden der Aufbau einer Gestaltungssatzung
erklärt sowie der Verwaltungsablauf, das Vorgehen anderer Städte und Gemeinden
sowie mehrere Beispiele aus der Praxis inklusive deren Satzungsformulierungen
präsentiert. „Dieser Leitfaden soll auch andere hessische Städte und Gemeinden
dabei unterstützen, eine solche Satzung zu erarbeiten, denn davon profitieren
wir alle: Wir sind besser auf Hitzewellen und andere Extremwetterereignisse
vorbereitet, verbessern die Luftqualität und fördern die Artenvielfalt“, sind
sich Prof. Dr. Thomas Schmid und die Frankfurter Klimadezernentin, Rosemarie
Heilig, einig.
„Wir müssen unsere Städte klimagerecht umgestalten. Wenn wir Häuser umbauen, müssen auch neue Bäume gepflanzt werden, Flächen entsiegelt sowie Dächer und Fassaden begrünt werden. Das trägt auch dazu bei, dass die Grünflächen verbessert werden und damit die Aufenthaltsqualität steigt“, erläutert der Frankfurter Planungsdezernent Marcus Gwechenberger. „Wichtig ist zu beachten, dass eine solche Gestaltungssatzung keine Maßnahmen für bereits bestehende Grundstücke und Bauten fordern kann – sie greift nur bei Neubauten und wesentlichen Umbaumaßnahmen“, ergänzt die Leiterin der Frankfurter Bauaufsicht Simone Zapke.Dieser Hinweis und viele weitere wurden eigens in einem Kapitel zum rechtlichen Hintergrund einer Satzung, im Rahmen eines Auftrags vom Informationsdienst für Umweltrecht (IDUR e.V.), zusammengefasst. Damit soll den Kommunen ein ganzheitlicher Überblick und mehr rechtliche Sicherheit gegeben werden.
Zu
den praktischen Anpassungsmaßnahmen im Leitfaden zählen beispielsweise die
Begrünung und Beschattung von Gebäuden und Freiflächen, die Begrenzung der
Flächenversiegelung und die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten als
Vorsorge für Starkregen und Trockenperioden. Hans-Georg Dannert, Leiter des
Frankfurter Klimareferats, erklärt: „Frankfurt hat sich unter anderem dafür
entschieden, dass Grundstücksfreiflächen vom Grundsatz her unversiegelt und
begrünt sein sollen, auf mindestens zehn Prozent der Flächen standortgerechte
Sträucher gepflanzt werden, Kinderspielplätze teilweise Schatten bieten müssen,
Flächen mit Müllbehältern einzugrünen sind und Dächer eine Bepflanzung
benötigen. Eine Kombination von Dachbegrünungen mit Solaranlagen ist möglich
und sinnvoll.“
Weitere
Informationen:
HLNUG: Handlungshilfen im Planungsrecht External Link