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Klimareferat

Förderprogramm Klimabonus

03.11.2023, 07:44 Uhr

Solarpanels und Begrünung auf dem Dach
Solarpanels und Dachbegrünung © Stadt Frankfurt am Main, Foto: AdobeStock - René Notenbomer

Frankfurt stellt erweitertes Förderprogramm „Klimabonus” vor/ 21 Millionen Euro für Projekte von Privatpersonen und Unternehmen Stadträtin Rosemarie Heilig lobt Zusammenarbeit der Römer-Koalition: “Großer Schritt in Richtung Klimaneutralität 2035”

ffm. Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung hat am Donnerstag, 2. November 2023, beschlossen, 21 Millionen Euro für das städtische Förderprogramm „Klimabonus“ zur Verfügung zu stellen. Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (kurz: Klimabonus)“ ist eine Erweiterung der erfolgreichen Förderrichtlinie „Frankfurt frischt auf“, mit der Zuschüsse für Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie Zisternen und Trinkbrunnen gezahlt werden.
Neu ist, dass beim Klimabonus nun auch Solaranlagen (Solarthermie/Photovoltaik) inklusive Mini-PV-Anlagen, Batteriespeicher und Ladesäulen unterstützt werden. Antragsteller:innen können für ihre Maßnahmen insgesamt bis zu 100.000 Euro an Fördermitteln erhalten.
„Oft scheitert die Entscheidung für eine Klimaschutz- oder eine Klimaanpassungsmaßnahme am Geld. Mit den Zuschüssen helfen wir, dass nun viele kleine und große Klimaprojekte in Frankfurt umgesetzt werden können“, betont Klimadezernentin Rosemarie Heilig. „Mit dem erweiterten Klimabonus geben wir   einen starken Impuls für die Frankfurter Solaroffensive. Klimaschutz und Klimaanpassung sind im Förderprogramm nun gut miteinander verknüpft“, so die Dezernentin weiter, und: „Der Klimabonus ist auch ein Erfolg unserer Zusammenarbeit in der Koalition. Wir fördern Grün in der Stadt und produzieren nun auch grünen Strom, sparen gemeinsam große Mengen an CO2 ein und sichern die Lebensqualität in unserer schönen Stadt. Gemeinsam machen wir so einen großen Schritt in Richtung Klimaneutralität 2035.“
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen oder   Wohnungseigentümer:innengemeinschaften, die auf ihren Frankfurter Grundstücken Maßnahmen umsetzen wollen. Mieter:innen können mit Zustimmung ihrer Wohnungs-/Hauseigentümer:innen die Dachfläche für die Installation von Photovoltaikanlagen pachten oder auf dem Balkon eine Mini-PV-Anlage anbringen.
Der Antrag auf Förderung wird online gestellt. „Wichtig ist, dass nur Projekte unterstützt werden, die noch nicht begonnen wurden“, erläutert Hans-Georg Dannert, Leiter des Klimareferats. Das Fördergeld wird nach Abschluss der Maßnahme ausbezahlt. Es ist möglich, in mehrere Vorhaben gleichzeitig zu investieren sowie verschiedene Förderprogramme, beispielsweise von Land und Bund, miteinander zu kombinieren. „Bereits gestellte Anträge zur Begrünung werden noch nach der alten Förderrichtlinie ‚Frankfurt frischt auf‘ bearbeitet. Anträge, die ab dem 3. November gestellt werden, laufen über das neue integrierte Förderprogramm ‚Klimabonus‘“, sagt Hans-Georg Dannert.
Der Link zur Antragstellung steht unter frankfurt.de/klimabonus zur Verfügung. Dort kann man auch die neue Richtlinie und das Merkblatt zur Antragstellung herunterladen. Fragen zum Förderantrag beantwortet das Klimareferat unter der Telefonnummer (069) 212-39193. Außerdem wird das Klimareferat in Kürze mehr Informationen zum Förderprogramm Klimabonus mit den am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) online stellen. Eine individuelle Beratung zu Photovoltaik-Anlagen oder Zisternen ist bei örtlichen Unternehmen anzufragen.

Wie hoch ist die Förderung?

 Solaranlagen 20% der förderfähigen Kosten
 Solar-Gründächer 30% der förderfähigen Kosten
 Mini-PV-Anlagen 50% (mit Frankfurt-Pass 75%) der förderfähigen Kosten
 Batteriespeicher für Solarstrom 20% der förderfähigen Kosten
 Ladesäulen zur Nutzung von Solarstrom 20% der förderfähigen Kosten
 Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen 50% der förderfähigen Kosten
 Regenwasserspeicherung 50% der förderfähigen Kosten
 Trinkbrunnen 50% der förderfähigen Kosten

Gemeinschaftsprojekte erhalten einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozentpunkten.


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