Förderprogramm Klimabonus
03.11.2023, 07:44 Uhr
Frankfurt stellt erweitertes Förderprogramm „Klimabonus”
vor/ 21 Millionen
Euro für Projekte von Privatpersonen und Unternehmen Stadträtin Rosemarie Heilig lobt Zusammenarbeit der Römer-Koalition:
“Großer Schritt in Richtung Klimaneutralität 2035”
ffm. Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung hat am
Donnerstag, 2. November 2023, beschlossen, 21 Millionen Euro für das städtische
Förderprogramm „Klimabonus“ zur Verfügung zu stellen. Die „Richtlinie zur
Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (kurz:
Klimabonus)“ ist eine Erweiterung der erfolgreichen Förderrichtlinie „Frankfurt
frischt auf“, mit der Zuschüsse für Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie
Zisternen und Trinkbrunnen gezahlt werden.
Neu ist, dass beim Klimabonus nun auch Solaranlagen (Solarthermie/Photovoltaik)
inklusive Mini-PV-Anlagen, Batteriespeicher und Ladesäulen unterstützt werden. Antragsteller:innen
können für ihre Maßnahmen insgesamt bis zu 100.000 Euro an Fördermitteln
erhalten.
„Oft scheitert die Entscheidung für eine Klimaschutz- oder
eine Klimaanpassungsmaßnahme am Geld. Mit den Zuschüssen helfen wir, dass nun
viele kleine und große Klimaprojekte in Frankfurt umgesetzt werden können“,
betont Klimadezernentin Rosemarie Heilig. „Mit dem erweiterten Klimabonus geben
wir einen starken Impuls für die Frankfurter
Solaroffensive. Klimaschutz und Klimaanpassung sind im Förderprogramm nun gut
miteinander verknüpft“, so die Dezernentin weiter, und: „Der Klimabonus ist
auch ein Erfolg unserer Zusammenarbeit in der Koalition. Wir fördern Grün in
der Stadt und produzieren nun auch grünen Strom, sparen gemeinsam große Mengen
an CO2 ein und sichern die Lebensqualität in unserer schönen Stadt.
Gemeinsam machen wir so einen großen Schritt in Richtung Klimaneutralität
2035.“
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen,
Vereine, Organisationen oder Wohnungseigentümer:innengemeinschaften, die
auf ihren Frankfurter Grundstücken Maßnahmen umsetzen wollen. Mieter:innen
können mit Zustimmung ihrer Wohnungs-/Hauseigentümer:innen die Dachfläche für
die Installation von Photovoltaikanlagen pachten oder auf dem Balkon eine Mini-PV-Anlage
anbringen.
Der Antrag auf Förderung wird online gestellt. „Wichtig
ist, dass nur Projekte unterstützt werden, die noch nicht begonnen wurden“,
erläutert Hans-Georg Dannert, Leiter des Klimareferats. Das Fördergeld wird
nach Abschluss der Maßnahme ausbezahlt. Es ist möglich, in mehrere Vorhaben
gleichzeitig zu investieren sowie verschiedene Förderprogramme, beispielsweise
von Land und Bund, miteinander zu kombinieren. „Bereits gestellte Anträge zur
Begrünung werden noch nach der alten Förderrichtlinie ‚Frankfurt frischt auf‘ bearbeitet.
Anträge, die ab dem 3. November gestellt werden, laufen über das neue integrierte
Förderprogramm ‚Klimabonus‘“, sagt Hans-Georg Dannert.
Der Link zur Antragstellung steht unter frankfurt.de/klimabonus zur
Verfügung. Dort kann man auch die neue Richtlinie und das Merkblatt zur
Antragstellung herunterladen. Fragen zum Förderantrag beantwortet das
Klimareferat unter der Telefonnummer
Wie hoch ist die Förderung?
Solaranlagen | 20% der förderfähigen Kosten |
Solar-Gründächer | 30% der förderfähigen Kosten |
Mini-PV-Anlagen | 50% (mit Frankfurt-Pass 75%) der förderfähigen Kosten |
Batteriespeicher für Solarstrom | 20% der förderfähigen Kosten |
Ladesäulen zur Nutzung von Solarstrom | 20% der förderfähigen Kosten |
Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen | 50% der förderfähigen Kosten |
Regenwasserspeicherung | 50% der förderfähigen Kosten |
Trinkbrunnen | 50% der förderfähigen Kosten |
Gemeinschaftsprojekte erhalten einen
zusätzlichen Bonus von fünf Prozentpunkten.
Bitte beachten Sie für weitere Informationen unsere aktuelle Klimabonus-SeiteInternal Link.