Veranstaltung für Cannabis-Anbauvereinigungen
23.04.2024, 12:32 Uhr
Drogenreferat möchte informieren und in den Austausch gehen
Seit dem 1. April ist Cannabis teilweise legalisiert. Bis zu 25 Gramm
dürfen Erwachsene bei sich tragen, zuhause sind es bis zu 50 Gramm. Auch der
Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen pro Erwachsenen ist erlaubt. Nur in
Anbauvereinigungen kann Cannabis noch nicht bezogen werden. Die Regelungen
dafür treten erst am Montag, 1. Juli, in Kraft.
Das Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main möchte Anbauvereinigungen bei den
anstehenden Vorbereitungen unterstützen. „Für die Stadtgesellschaft ist es
wichtig, dass Cannabis-Anbauvereinigungen gute Rahmenbedingungen vorfinden“,
erklärt Dr. Artur Schroers, der Leiter des Drogenreferats. „Anbauvereinigungen
können einen wichtigen Beitrag dafür leisten, den Schwarzmarkt zurückzudrängen
und den Gesundheitsschutz für Konsumierende zu verbessern.“
Aus diesem Grund lädt das Drogenreferat Personen, die in Frankfurt eine
Cannabis-Anbauvereinigung gründen möchten oder bereits erste Schritte dazu
unternommen haben, zu einer Informations- und Austauschveranstaltung ein, und
zwar am Dienstag, 14. Mai, von 18 bis 19:30 Uhr im Drogenreferat,
Alte Mainzer Gasse 37.
Anmeldungen werden per E-Mail an drogenreferat@stadt-frankfurt.deInternal Link erbeten. Das
Drogenreferat wird über ausgewählte Regelungen für Anbauvereinigungen
informieren. Auch ein Vertreter eines freien Trägers der Suchthilfe wird vor
Ort sein und spezielle Angebote in Bezug auf Cannabis vorstellen. Zugleich soll
es Raum für Fragen und für einen Austausch über die Bedarfe von
Anbauvereinigungen in der Gründungsphase geben.
Anbauvereinigungen benötigen nach den gesetzlichen Vorgaben eine Erlaubnis von
der dafür zuständigen Behörde. Wer diese Behörde für Anbauvereinigungen in
Frankfurt am Main sein wird, muss noch vom Land Hessen bestimmt werden.
Nur nicht-gewinnorientierte Vereine und Genossenschaften können
Anbauvereinigungen werden. Sie dürfen maximal 500 Mitglieder aufnehmen. Pro
Monat erhalten Mitglieder maximal 50 Gramm Cannabis, junge Erwachsene im Alter
von 18 bis 21 Jahren maximal 30 Gramm.
Weiterhin sind Anbauvereinigungen verpflichtet, ein Gesundheits- und
Jugendschutzkonzept vorzulegen und ein Mitglied als Präventionsbeauftragten zu
benennen. Diese Person muss an speziellen Schulungen bei Suchtberatungsstellen
oder ähnlichen Einrichtungen teilnehmen.
Fragen beantwortet das Drogenreferat unter Telefon 069/212-30124Internal Link oder per E-Mail an drogenreferat@stadt-frankfurt.deInternal Link.