Stadt weitet Tourismusbeitrag aus
24.06.2024, 12:41 Uhr
Künftig wird der Beitrag
auch von Geschäftsreisenden erhoben
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat am Freitag, 21. Juni,
beschlossen, die Tourismusabgabe künftig auch von Geschäftsreisenden zu
verlangen: Der Beitrag in Höhe von zwei Euro pro Nacht und Person soll nach
entsprechender Zustimmung der Stadtverordneten auf geschäftlich bedingte
Übernachtungen ausgeweitet werden.
„Da auch Geschäftsleute auf Reisen die touristische Infrastruktur nutzen,
halten wir es für fair und angebracht, den Tourismusbeitrag auch von dieser
Gruppe zu erheben. Das war bislang rechtlich nicht möglich“, sagt Stadtkämmerer
Bastian Bergerhoff. „Die meisten Übernachtungen in Frankfurt sind aber
geschäftlich bedingt: Von den knapp neun Millionen Übernachtungen im Jahr 2023
waren es rund 65 Prozent. Für 2024 werden insgesamt rund zehn Millionen
Übernachtungen erwartet. Somit können wir für das kommende Jahr unsere
Einnahmen erhöhen und für das letzte Quartal 2024 mit einem Ertrag von 5
Millionen Euro rechnen.“
Als anerkannter Tourismusort erhebt die Stadt Frankfurt bereits seit dem 1.
Januar 2018 diesen Beitrag. Die damit erzielten Einnahmen dienen der
Tourismusförderung: Sie werden zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die
Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der
zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die
hierfür durchgeführten Veranstaltungen verwendet.
Bislang unterliegen der Regelung in der Tourismusbeitragssatzung aber
ausschließlich alle ortsfremden Personen, die touristisch begründet gegen ein
Entgelt hier übernachten. Berufsbedingte Übernachtungen konnten bisher nicht
herangezogen werden. Doch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und
einer zwischenzeitlich erfolgten Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben
(KAG) durch den Hessischen Landtag können die Kommunen in Hessen nun
satzungsrechtlich festlegen, den Tourismusbeitrag auch von Geschäftsreisenden
zu verlangen.
Mit der jetzigen Änderung wird auch eine weitere Befreiungsvorschrift
aufgenommen: Bisher gab es keine Regelung zu einer Befreiung von Aufenthalten
in Krankenhäusern. So wurde in der Praxis zwar durchweg verfahren, doch die
neue Vorschrift soll für Klarheit und Rechtssicherheit sorgen. Unter diese
Befreiung fällt auch der Personenkreis, der Patientinnen und Patienten
begleitet und entgeltpflichtig als Gast in Krankenhäusern oder vergleichbaren
Einrichtungen übernachtet. Außerdem werden alle Personen vom Tourismusbeitrag
befreit, die sich zur Berufsausbildung in Frankfurt aufhalten.