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Stadt weitet Tourismusbeitrag aus

24.06.2024, 12:41 Uhr

Künftig wird der Beitrag auch von Geschäftsreisenden erhoben

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat am Freitag, 21. Juni, beschlossen, die Tourismusabgabe künftig auch von Geschäftsreisenden zu verlangen: Der Beitrag in Höhe von zwei Euro pro Nacht und Person soll nach entsprechender Zustimmung der Stadtverordneten auf geschäftlich bedingte Übernachtungen ausgeweitet werden.
 
„Da auch Geschäftsleute auf Reisen die touristische Infrastruktur nutzen, halten wir es für fair und angebracht, den Tourismusbeitrag auch von dieser Gruppe zu erheben. Das war bislang rechtlich nicht möglich“, sagt Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff. „Die meisten Übernachtungen in Frankfurt sind aber geschäftlich bedingt: Von den knapp neun Millionen Übernachtungen im Jahr 2023 waren es rund 65 Prozent. Für 2024 werden insgesamt rund zehn Millionen Übernachtungen erwartet. Somit können wir für das kommende Jahr unsere Einnahmen erhöhen und für das letzte Quartal 2024 mit einem Ertrag von 5 Millionen Euro rechnen.“
 
Als anerkannter Tourismusort erhebt die Stadt Frankfurt bereits seit dem 1. Januar 2018 diesen Beitrag. Die damit erzielten Einnahmen dienen der Tourismusförderung: Sie werden zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die hierfür durchgeführten Veranstaltungen verwendet.
 
Bislang unterliegen der Regelung in der Tourismusbeitragssatzung aber ausschließlich alle ortsfremden Personen, die touristisch begründet gegen ein Entgelt hier übernachten. Berufsbedingte Übernachtungen konnten bisher nicht herangezogen werden. Doch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und einer zwischenzeitlich erfolgten Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) durch den Hessischen Landtag können die Kommunen in Hessen nun satzungsrechtlich festlegen, den Tourismusbeitrag auch von Geschäftsreisenden zu verlangen.
 
Mit der jetzigen Änderung wird auch eine weitere Befreiungsvorschrift aufgenommen: Bisher gab es keine Regelung zu einer Befreiung von Aufenthalten in Krankenhäusern. So wurde in der Praxis zwar durchweg verfahren, doch die neue Vorschrift soll für Klarheit und Rechtssicherheit sorgen. Unter diese Befreiung fällt auch der Personenkreis, der Patientinnen und Patienten begleitet und entgeltpflichtig als Gast in Krankenhäusern oder vergleichbaren Einrichtungen übernachtet. Außerdem werden alle Personen vom Tourismusbeitrag befreit, die sich zur Berufsausbildung in Frankfurt aufhalten.

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