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Pilotprojekt zur Vergabe von im Milieuschutz erworbenen Liegenschaften startet in der Wittelsbacherallee

06.06.2025, 12:21 Uhr

Die Stadt Frankfurt startet ein Pilotprojekt zur Vergabe von Liegenschaften, die sie in Gebieten mit einer Milieuschutzsatzung erworben hat. Als erste Liegenschaft ist für ein leerstehendes stadteigenes Wohnhaus in der Wittelsbacherallee ein Aufruf zur Interessensbekundung erfolgt. Ab sofort können sich Interessierte beim Amt für Bau und Immobilien melden. Ausführliche Infos finden sich auf der Seite zur Vergabe städtischer GrundstückeInternal Link.
 
Bewerben können sich natürliche und juristische Personen, beispielsweise auch Genossenschaften und gemeinnützige oder selbstorganisierte, gemeinschaftliche Wohnprojekte. Interessensbekundungen von Immobilienmaklerinnen und -maklern werden nicht berücksichtigt. Die Liegenschaften werden nach Konzept im Erbbaurecht vergeben. Die Reprivatisierung dieser im Milieuschutz erworbenen Liegenschaften ist gesetzlich vorgeschrieben.
 
Die Stadt Frankfurt hatte seinerzeit für insgesamt neun Liegenschaften in Gebieten mit einer Milieuschutzsatzung ihr Vorkaufsrecht ausgeübt und diese letztendlich erworben, um sicherzustellen, dass die Ziele dieser Milieuschutzsatzungen eingehalten werden: Bezahlbarer Wohnraum soll erhalten und somit einer Verdrängung der ansässigen Bevölkerung und einer sozialen Entmischung des Wohngebiets entgegengewirkt werden. Daher sind bei der jetzigen Vergabe die Ziele des Milieuschutzes einzuhalten und durchzusetzen.
 
„Ich freue mich, dass der Startschuss zur Vergabe der im Milieuschutz erworbenen Gebäude nun erfolgt ist“, erklärt die für Bildung, Immobilien und Neues Bauen verantwortliche Dezernentin Sylvia Weber. „Und dabei gehen wir neue Wege. Ich freue mich auf viele Bewerbungen und interessante Konzepte.“ Stadträtin Weber dankte dem Amt für Bau und Immobilien sowie dem Amt für Wohnungswesen für die Vorbereitung der Ausschreibung sowie die gute Zusammenarbeit: „Hier zeigt sich, wie innovativ die Frankfurter Stadtverwaltung arbeitet. Ich bin sicher, dass dieses Vorgehen bundesweit Beachtung finden wird.“
 
Die Auswertung der Bewerbungen wird durch eine Jury erfolgen, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Koalition, des Magistrats, der Ämter sowie aus dem Ortsvorsteher oder der Ortsvorsteherin des jeweiligen Ortsbezirks zusammensetzt. Der Magistrat wird dabei von der Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF) sowie Sachverständigen aus den Bereichen der Wohnungswirtschaft und Altbausanierung beraten.
 
Mit den Erkenntnissen und Erfahrungen aus diesem Pilotverfahren sollen die weiteren acht Liegenschaften, für die eine Vergabe im Erbbaurecht noch ansteht, ebenfalls nach Konzept ausgeschrieben und vergeben werden. Bei Vergaben von bewohnten Liegenschaften wird ein besonderer Fokus auf den Schutz der bestehenden Mietverhältnisse gelegt.


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