Stadt Frankfurt, DEHOGA und IHK verständigen sich auf optimierte Regelungen für Außengastronomie
20.03.2023, 13:44 Uhr

„Nach drei finanziell sehr schwierigen Jahren für die Betriebe war es überfällig, dass wir die Regelungen zur Außengastronomie auf ihre Praxistauglichkeit überprüft haben. Die von uns erreichte Ausdehnung des Genehmigungszeitraums auf zwei Jahre bewerten wir als sehr positiv, da nun für die Gastronomiebetriebe eine deutlich höhere Planbarkeit entstanden ist. Die von der Stadt Frankfurt forcierte erweiterte Nutzung von Parkplätzen durch die Gastronomie – zum Beispiel auf Anwohner- und bewirtschaftete Parkflächen - stellt zunächst zwischen den Betrieben einen gewissen wirtschaftlichen Ausgleich her, der bisher so nicht möglich war“, erklärt Robert Mangold, Vorsitzender des DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt am Main. Dr. Alexander Theiss, Geschäftsführer der IHK Frankfurt am Main, weist zugleich auf die dringende Notwendigkeit eines zufriedenstellenden Parkplatzangebotes für alle Gewerbetreibende hin. „Für einige Branchen, zum Beispiel dem Einzelhandel, ist es besonders wichtig, dass genügend Parkplätze für die Kunden vorhanden sind. Die erweiterte Bereitstellung von Außengastronomieflächen auf bewirtschaftete Parkflächen sollten wir genau im Blick behalten. Falls sich herausstellen sollte, dass anderen Gewerbetreibenden zu wenig Parkplätze bleiben, sollte diese Regelung wieder geändert werden“, so Dr. Theiss.
Ausweitung von Flächen und Genehmigungszeiträumen
Dem DEHOGA und der IHK ist es im Sinne der Betriebe besonders wichtig,
dass die Sondernutzungen nun schnell erteilt werden. „Leider bleibt bis zum 1.
April nicht mehr viel Zeit. Wir appellieren deshalb an die Stadt, die
Erlaubnisse möglichst schnell zu erteilen, damit die Betriebe bereits im April
ihre Tische aufstellen können“, so Mangold.
Die sicher wesentlichen Anpassungen sind die Ausweitungen der Fläche
und die Genehmigungszeiträume. Wer Parkflächen als Sommergarten nutzen will,
hat die Möglichkeit, einen Antrag für ein komplettes Jahr zu stellen. Vor der
Corona-Pandemie waren sechs Monate der maximale Genehmigungszeitraum für
Parkflächen.
Die Außengastronomieflächen auf Gehwegen und Plätzen können ab jetzt für
zwei Jahre beantragt werden. Zuvor war maximal ein Jahr als
Genehmigungszeitraum möglich. Die Stadt hofft so, der Gastronomie mehr Planungssicherheit
zu geben und zugleich für eine ganzjährig belebte Gastronomielandschaft zu
sorgen, die das Stadtbild prägt.
Apropos Stadtbild: Um den öffentlichen Raum sichtbarer zu machen, sind
alle zeltartigen Aufbauten, Pavillons und Seitenteile an Sonnenschirmen und an
Markisen künftig nicht mehr erlaubt. Die Sonderregelung zu Wind- Kälte- und
Regenschutz, die in der Pandemie sinnvoll waren, um möglichst viele Personen zu
animieren, in aerosolarmen frischen Luft aufzuhalten, endet zum 31. März 2023.
Einen Antrag stellen
Die Details sind in einem Merkblatt zusammengestellt (weiter unten auf dieser Seite).
Wer eine Außengastronomiefläche neu beantragen möchte, kann dies online unter www.frankfurt.de/aussengastronomieExternal Link erledigen. Hinweis: Die Beantragung einer Außengastronomie für ein Jahr auf einem Parkplatz kann noch nicht online erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das Antragsformular zur gewerblichen Sondernutzung unter SondernutzungenInternal Link.