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Verbraucherschutz

Mietpreisüberhöhung

Zuständige Stelle

Adickesallee 67-69
60322 Frankfurt am Main
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Leistungsbeschreibung

Reduzierung überhöhter Wohnungsmieten

Wir prüfen Anzeigen oder Hinweise zu mutmaßlich überteuerten Mietpreisen, das heißt solchen, die über dem in Frankfurt üblichen Niveau liegen. Grundlage hierfür ist § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Danach handelt ein Vermieter ordnungswidrig, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig eine unangemessen hohe Miete (20% über dem Mietspiegel) verlangt.

Weitere Informationen finden Sie hierInternal Link.

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