FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Sonstiges

Beglaubigungen

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter Bürgeramt Internal Link(egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link

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Leistungsbeschreibung

Eine Beglaubigung bestätigt die Übereinstimmung des Originals mit der Kopie. Hierdurch wird nicht die Echtheit, Gültigkeit oder der Inhalt des Originals beglaubigt.

Folgendes können wir Ihnen amtlich beglaubigen:

  • Fotokopie eines Dokuments

Beachten Sie bitte, dass wir nur komplette Schriftstücke und keine Auszüge fotokopieren und beglaubigen können.

  • Unterschrift

Das Schriftstück ist vor den Augen unserer Sachbearbeiter/-innen zu unterzeichnen. Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.

  • Lichtbild

Die Identität wird auf der Rückseite des Fotos oder auf einem Blatt Papier bestätigt.

Verfahrensablauf

Wir erstellen von Ihrem Original im Bürgeramt eine Kopie, die wir mit Siegel und Unterschrift beglaubigen.

Wenn Sie Ihre eigene Kopie mitbringen, vergleichen wir die Kopie mit dem Original und beglaubigen diese. Aufgrund dieses Mehraufwands sind in diesem Falle die Gebühren erhöht. Wir empfehlen Ihnen daher, die Kopie von uns anfertigen zu lassen.

Die Anfertigung einer Beglaubigung dauert in der Regel wenige Minuten. Je nach Anzahl und Seitenzahl der zu beglaubigenden Dokumente kann die Bearbeitungsdauer jedoch variieren.

Bei über zehn Beglaubigungen behalten wir uns aus zeitlichen und organisatorischen Gründen vor, mit Ihnen für die Folgetage eine Abholung (ohne Termin) zu vereinbaren. Gerne senden wir Ihnen die Dokumente auch per Post zu.

Voraussetzungen

Im Bürgeramt nehmen wir nur amtliche Beglaubigungen vor!

  • das Original muss entweder von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sein oder
  • die Kopie muss zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.

Wir können Ihnen außerdem keine Beglaubigung anfertigen, wenn dies einer anderen Behörde vorbehalten ist oder einer öffentlichen Beglaubigung bedarf:

  • Deutsche Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden)
    können Sie als beglaubigte Abschrift bei dem Standesamt beantragen, bei dem der Personenstandsfall beurkundet wurde.
  • Dokumente oder Unterschriften auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten.
    Diese Beglaubigungen erhalten Sie bei einem OrtsgerichtInternal Link oder NotarExternal Link.

Dokumente können zudem nicht beglaubigt werden, wenn diese unvollständig oder verändert sind (z.B. fehlende Seiten, Durchstreichungen, Änderungen am Dokument, Heftung geöffnet).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Beglaubigung eines Dokuments
  • Dokument, das beglaubigt werden soll, im Original
  • optional: eigene Kopien

Beglaubigung einer Unterschrift

  • Schriftstück, auf dem die Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll
  • Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • persönliche Vorsprache notwendig

Beglaubigung eines Lichtbildes

  • Lichtbild, das beglaubigt werden soll, im Original
  • Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • persönliche Vorsprache notwendig

Welche Gebühren fallen an?

Leistung   Gebühren
Beglaubigung eines Dokuments (Kopie vom Bürgeramt erstellt) je Dokument 3,00 €
  zusätzlich je kopierte Seite 0,30 €
Beglaubigung eines Dokuments (Kopie von Ihnen erstellt) je Dokument bis 10 Seiten  6,00 €
  über 10 Seiten je weitere Seite 0,60 €
Beglaubigung einer Unterschrift/eines Lichtbildes je Unterschrift/Lichtbild   6,00 € 

Wir freuen uns, wenn Sie mit Karte zahlen (wir akzeptieren Giro- und Debit-Karten)!

Was sollte ich noch wissen?

Bei einer Verwendung im Ausland kann es zusätzliche Anforderungen geben. Bitte informieren Sie sich zum Thema "Internationaler Urkundenverkehr", zum Beispiel über die Seite des Auswärtigen AmtesExternal Link.

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