Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter Bürgeramt Internal Link(egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link
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Die Meldepflicht beginnt mit dem tatsächlichen Bezug der Wohnung - unabhängig vom Beginn des Miet-/Kaufvertrages. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn man aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht. Dies ist z.B. dann der Fall wenn man eine Nebenwohnung ersatzlos aufgibt oder wenn man ins Ausland verzieht.
In folgenden Fällen entfällt eine Meldepflicht:
Meldevorgänge sind gebührenfrei.
Meldevorgänge müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Bezug/Verlassen der Wohnung erfolgen. Die Abmeldung ist bereits eine Woche vor dem Auszug möglich.