Leistungsbeschreibung
Mit Hilfe des qualifizierten Frankfurter Mietspiegels können Sie in aller Regel die ortsübliche Vergleichsmiete für eine bestimmte Wohnung ermitteln. Mit ihr lässt sich überprüfen, welche Miethöhen bei Mieterhöhung (bestehendes Mietverhältnis) bzw. bei Einhaltung der „Mietpreisbremse“ (Wiedervermietung) zulässig sind.
Mehr Informationen zum Mietspiegel finden Sie hierInternal Link.