Am 30.11.2015 hat die Hessische Landesregierung das Gesetz über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung beschlossen (Fehlbelegungsabgabe-Gesetz – FBAG). Eine Fehlbelegungsabgabe ist in Hessen aus früheren Jahren bekannt. Sie wurde bereits in den Jahren 1993 bis 2011 erhoben. Mit der Wiedereinführung soll vermieden werden, dass es im sozialen Wohnungsbau zu einer Fehlförderung kommt. Nicht jeder, der in einer geförderten Wohnung wohnt, ist auch heute noch auf eine subventionierte Miete angewiesen. Die Abgabe stellt also Gerechtigkeit her.
Weitere Informationen finden Sie hierInternal Link.
64_5_Fehlbelegungsabgabe Gesetz FBAG (pdf , 259KB)Download Link
64_5_Fehlbelegung Höchstbetragsverordnung (pdf , 455KB)Download Link
64_5_Fehlbelegung Erhebungsbogen (pdf , 691KB)Download Link
64_5_Fehlbelegung Erklärung Unterhalt (pdf , 236KB)Download Link
64_5_Fehlbelegung Erklärung Untervermietung (pdf , 145KB)Download Link
64_5_Fehlbelegung Anlage Selbständige (pdf , 137KB)Download Link
64_5_Fehlbelegungsabgabe SEPA Lastschrift (pdf , 1305KB)Download Link
64_5_Fehlbelegung Verdienstbescheinigung (pdf , 156KB)Download Link