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Umzug

Führerschein - Umzug (innerhalb Deutschlands) oder Namensänderung

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link

Was passiert mit dem Führerschein?
Seit dem 01.01.1999 wurde der EURO-Führerschein (Scheckkartenformat) europaweit eingeführt. Der bisherige Führerschein behält weiterhin seine Gültigkeit, auch wenn Sie zwischenzeitlich umziehen oder sich der Name (z.B. nach Heirat) geändert hat.

Die Ausnahmen finden Sie unter Zwangsumtausch (besondere Personengruppen, die einen Umtausch ihres Papierführerscheins vornehmen lassen müssen) und unter Pflichtumtausch des Führerscheins - FührerscheinumtauschInternal Link

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren alten Führerschein freiwillig gegen einen Scheckkartenführerschein einzutauschen. 


Voraussetzungen

Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 10,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig.
  • bisheriger Führerschein
  • Karteikartenabschrift, sofern Sie Inhaber eines Papierführerscheins (grau oder rosa) sind, der nicht von der Führerscheinstelle Frankfurt am Main ausgestellt wurde.
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung  

Mustertafel Passbild (pdf , 564KB)Download Link

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,30 € (bei Umtausch eines Kartenführerscheines in einen neuen Kartenführerschein: 42,30 €).

Seit dem 07.02.2000 besteht die Möglichkeit, eine erneute Vorsprache zur Abholung des Führerscheins zu vermeiden, indem der Führerschein nach Hause übersandt wird. In diesen Fällen muss der bisherige Führerschein bei Antragstellung abgegeben werden. Für den Zeitraum der Bearbeitung wird dann ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Für das Versendeverfahren werden zusätzlich Gebühren von € 5,10 erhoben.