FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Finanzielle und sonstige Hilfen

Kosten der Unterkunft im Sinne des SGB II / SGB XII / AsylbLG

KdU; Übersicht angemessener Bruttokaltmieten; „Grundsicherungsmietspiegel“

An wen muss ich mich wenden?

Es berät Sie bei 

- Bürgergeld das Jobcenter
- SGB XII das örtlich zuständige Sozialrathaus oder der Besondere Dienst 3
- Asylbewerberleistungen der Besondere Dienst 4

Zuständige Stelle

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Neben dem Geld zum Leben werden beim Bürgergeld, SGB XII und bei Asylbewerberleistungen die Kosten für Miete und Heizung gezahlt.
Es werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen.

Nach 12 Monaten wird die so genannte sozialrechtliche Angemessenheit der Wohnung geprüft. Unter Anträge/Formulare finden Sie die aktuellen Beträge.

Sollte die Miete nicht angemessen sein, beraten Sie die Sozialrathäuser, Besonderen Dienste 3 und 4 sowie das Jobcenter gerne.


Sie möchten umziehen?

Es ist wichtig, dass Sie den Mietvertag erstmal nicht unterschreiben.
Bitte lassen Sie die sozialrechtliche Angemessenheit der Wohnung durch die zuständige Stelle überprüfen.
Die Prüfung kann nur für Wohnungen innerhalb Frankfurts gemacht werden.

Zum genauen Ablauf und weitere Informationen zum Beispiel für einen Umzug außerhalb Frankfurts berät Sie die zuständige Stelle gerne.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Schicken Sie der zuständigen Stelle mit Ihrem Antrag auf Bürgergeld, SGB XII oder Asylbewerberleistungen

  • Mietvertrag oder eine aktuelle Mietbescheinigung oder Mietangebot
  • letzte Betriebs- und Heizkostenjahresabrechnung
  • letzte Jahresabrechnung des Energieversorgers für Heizkosten

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