FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Finanzielle und sonstige Hilfen

Frankfurt-Pass

Zuständige Stelle

Wo und wann kann der Frankfurt-Pass beantragt bzw. verlängert werden?

Sie können Ihre Neu- und Verlängerungsanträge auf einen Frankfurt-Pass per Post schicken oder im Briefkasten des zuständigen SozialrathausesInternal Link (in dessen Zuständigkeitsbereich Sie wohnen) oder des für Sie zuständigen Besonderen Dienstes einwerfen. 

Öffnungszeiten der Infostellen der Sozialrathäuser:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr
Außerdem Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 15:00 Uhr

Terminvereinbarungen für die anderen Leistungsbereiche können telefonisch oder per Mail mit dem zuständigen SozialrathausInternal Link oder direkt mit der Sachbearbeitung getroffen werden.

Bitte beachten Sie unsere Zuständigkeiten bei den Besonderen Diensten:

Besonderer Dienst 3Internal Link
Personenkreis:
Suchtkranke und wohnungslose Menschen

Besonderer Dienst 4Internal Link
Personenkreis:
Flüchtlinge und Auswärtige


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Leistungsbeschreibung

Den kostenfreien Frankfurt-Pass können Sie bei geringem Einkommen und mit 1. Wohnsitz in Frankfurt am Main ab Geburt beantragen. Damit erhalten Sie kostenlos die Ferienkarte des Jugend- und Sozialamts und das Kultur- und Freizeitticket des Kulturamts ("Kufti" berechtigt Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre zum kostenlosen Zoo- und Museumsbesuch!), sowie den kostenlosen Ausweis für die StadtbüchereiInternal Link und freien Eintritt in den Palmengarten.

Ein jeweils geringer Kostenbeitrag ist zu leisten für den Besuch in den konventionellen städtischen Hallen- und Freibädern (Kinder bis einschließlich 14 Jahre haben freien Eintritt) sowie im Zoo. Erwachsene zahlen hier 1 Euro, Jugendliche ab 15 Jahre 50 Cent. Für den Besuch der Erlebnisbäder (wie Titus-Therme) zahlen Erwachsene 2 Euro, Kinder und Jugendliche 1 Euro.

Zu ermäßigten Preisen (50 % der Eintrittspreise bzw. der festgesetzten Kostenbeiträge) können Sie die Eissporthalle, städtische Museen (Eintritt für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit in allen Dauer- und Sonderausstellungen der städtischen Museen kostenfrei) und Senckenbergmuseum, Freizeitmaßnahmen des Jugend- und Sozialamtes, das kommunale Kino, Theater der Stadt Frankfurt am Main (Oper, Schauspiel, Ballett Frankfurt), Kurse der Volkshochschule besuchen, am FahrRad-Verkehrskompetenzkurs (unterstützt durch das Verkehrsdezernat)
teilnehmen.

Ebenso können Sie mit dem Frankfurt-Pass ermäßigte Fahrkarten erwerben.

Preisgestaltung der ermäßigten Fahrkarten

Monatsfahrkarte Erwachsener ab 2025: 40,50 Euro (vorher 29,25 Euro)
Seniorenticket Hessen (Abo 12x) ab 2025: 12,90 Euro (vorher 9,30 Euro)
Seniorenticket Hessen ab 2025: 151,60 Euro (vorher 109,50 Euro)
Schülerticket Hessen (Abo 12x) ab 2025: 12,90 Euro (vorher 9,30 Euro)
Schülerticket Hessen ab 2025: 151,60 Euro (vorher 109,50 Euro)
Deutschlandticket mit Frankfurt-Pass mobil (Abo 12x) ab 2025: 29,00 Euro (vorher 24,50 Euro)

Voraussetzungen

Die Einkommensgrenzen betragen ab dem 10. Juni 2020 bei

1-Personenhaushalten 976,00 EUR netto
2-Personenhaushalten 1.264,00 EUR netto
3-Personenhaushalten 1.550,00 EUR netto
4-Personenhaushalten 1.838,00 EUR netto
5-Personenhaushalten 2.126,00 EUR netto

und erhöhen sich für jedes weitere Mitglied der Haushaltsgemeinschaft um 288,00 EUR netto. Zum Haushalt im Sinne dieser Regelung zählen alle Personen der Haushaltsgemeinschaft, unabhängig von Verwandtschaftsgrad, Familienstand und Alter.

Bei der Einkommensberechnung werden individuelle Belastungen wie z.B. Miete, Heizung, Kreditraten usw. nicht zusätzlich berücksichtigt. Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten, haben in jedem Fall Anspruch auf einen Frankfurt-Pass.

Die Einkommensgrenzen betragen ab dem 01. Januar 2025 bei

1-Personenhaushalten 1.314,00 EUR netto
2-Personenhaushalten 1.796,00 EUR netto
3-Personenhaushalten 2.278,00 EUR netto
4-Personenhaushalten 2.759,00 EUR netto
5-Personenhaushalten 3.241,00 EUR netto

und erhöhen sich für jedes weitere Mitglied der Haushaltsgemeinschaft um 482,00 EUR netto. Zum Haushalt im Sinne dieser Regelung zählen alle Personen der Haushaltsgemeinschaft, unabhängig von Verwandtschaftsgrad, Familienstand und Alter.

Bei der Einkommensberechnung werden individuelle Belastungen wie z.B. Miete, Heizung, Kreditraten usw. nicht zusätzlich berücksichtigt. Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten, haben in jedem Fall Anspruch auf einen Frankfurt-Pass.

Neue Voraussetzungen ab 01. Januar 2025:

Leistungsbezug von

  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Asylbewerberleistungen

oder ein geringes Einkommen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigte Unterlagen bis inkl 31. Dezember 2024:

Bei Antragstellung sind mitzubringen

  • gültiger Personalausweis/Reisepass,
  • Mietvertrag,
  • vollständige Einkommensnachweise,
  • aktuelles Passbild,

Studierende benötigen zusätzlich

  • den aktuellen BaFöG-Bescheid,

Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Personen in Einrichtungen sowie Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegeeinrichtungen benötigen zusätzlich

  • den aktuellen Bescheid des Sozialleistungsträgers.

(Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht abschließend)

 

Benötigte Unterlagen ab dem 01. Januar 2025:

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vollständig einzureichen:

  • gültiger Personalausweis / Reisepass
  • aktuelles Passbild
  • der aktuelle Bescheid des Sozialleistungs­träger (z. B. Bürgergeldbescheid) oder
  • vollständige Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnung)
  • Mietvertrag

(Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht abschließend)

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Erwerb von Fahrkarten mit dem Frankfurt Pass und die Möglichkeit, ein vergünstigtes Deutschlandticket direkt online zu erwerben, finden Sie auf der Seite der VGF.

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