Leistungsbeschreibung
Wollen Sie einen geschützten Baum in der Stadt fällen oder ihn auf den Stock schneiden? Dann müssen Sie eine Baumfällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Umweltamtes einholen.
Geschützt sind
- Laubbäume, Ginkgobäume und Walnussbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm
- Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 cm jeweils gemessen in 1 Meter Höhe
Der Baumfällantrag muss von der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Grundstücks gestellt werden.
Weitere Informationen zur Baumschutzsatzung und den Baumfällantrag finden Sie hierInternal Link.