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Umwelt

Baumfällantrag

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Leistungsbeschreibung

Wollen Sie einen geschützten Baum in der Stadt fällen oder ihn auf den Stock schneiden? Dann müssen Sie eine Baumfällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Umweltamtes einholen.

Geschützt sind

  • Laubbäume, Ginkgobäume und Walnussbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm
  • Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 cm jeweils gemessen in 1 Meter Höhe

Der Baumfällantrag muss von der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Grundstücks gestellt werden. 

Weitere Informationen zur Baumschutzsatzung und den Baumfällantrag finden Sie hierInternal Link.

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