Aufgabenschwerpunkt ist der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden und vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel. Hierher gehört auch die Überwachung der Hygiene während der Herstellung sowie im Verkauf oder zum Verzehr von Lebensmitteln in Lebensmittelbetrieben/Gaststätten.
Durch Betriebskontrollen und Probeentnahmen in Herstellerbetrieben und im Handel gewährleisten insbesondere Lebensmittelkontrolleure den Verbraucherschutz.
Diese Kontrolltätigkeiten beinhalten darüber hinaus auch beratende Funktionen z.B. zu Fragen der baulichen Gestaltung von gewerblichen Küchen, der Personalhygiene und lebensmittelrechtlichen Aspekten. In Einzelfällen unterstützt hier auch der Amtstierärztlichen Dienst der Stadt Frankfurt am Main.
Sollte der Verbraucherinne und Verbraucher Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des gekauften Lebensmittels haben, kann er/sie dieses hier zur weiteren Überprüfung abgeben. Über das Ergebnis der Untersuchung erhält der Verbraucher/die Verbraucherin eine schriftliche Mitteilung.
Hessisches Ministerium für Umwelt
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