Sie sind gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person (z. B. GmbH, AG, rechtsfähiger Verein etc.) und benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person?
Der Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde kann von juristischen Personen, die über einen im Handelsregister eingetragenen Geschäftssitz innerhalb des Stadtgebietes Frankfurt am Main verfügen, durch deren gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) beim Ordnungsamt Frankfurt am Main, Abt. 32.23.1, gestellt werden.
Es gibt zwei Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 € und ist zahlbar bei der Kasse des Ordnungsamtes bzw. mit einem dem Antrag beigefügten Verrechnungsscheck.
Alternativ können Sie die Gebühr auch auf nachstehendes Konto mit dem Verwendungszweck „GZR-Auskunft, Abt. 32.23.1“ überweisen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag den entsprechenden Überweisungsbeleg bei.
Postbank Frankfurt
Konto-Nummer : 7149602
BLZ.:500 100 60
IBAN: DE 95 50010060 0007149602
BIC: PBNKDEFF
Informationen zu Gewerbezentralregisterauskünfte für natürliche Personen finden Sie hier Gewerbezentralregisterauszug für natürliche Personen (Beantragung)Internal Link