FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Genehmigungen/Bescheinigungen

Erweiterte Auskünfte aus dem Melderegister (schriftlich)

Zuständige Stelle

Ihre Anfrage senden Sie bitte an folgende Adresse:

              Stadt Frankfurt am Main
              Zentrales Bürgeramt
              Auskunftsteam
              60275 Frankfurt am Main

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Leistungsbeschreibung

Erweiterte Melderegisterauskünfte können schriftlich oder persönlich beantragt werden.

Die Auskunft wird nur erteilt, wenn die gesuchte Person aufgrund Ihrer Angaben im Melderegister der Stadt Frankfurt am Main eindeutig identifiziert werden kann und dem keine Auskunftssperren oder bedingten Sperrvermerke entgegenstehen.

Ohne Begründung erhalten Sie Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, derzeitige Anschrift und die Information, ob die angefragte Person ggf. verstorben ist. Werden weitere Daten benötigt, so ist dies schriftlich zu begründen und ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Das berechtigte Interesse ist für jedes einzelne gewünschte Datum so konkret wie möglich darzulegen. Im Einzelfall können weitere Dokumente zur Glaubhaftmachung verlangt werden.

Die erweiterten Daten umfassen:

  • Geburtstag,
  • Geburtsort,
  • früherer Vor- und Familiennamen,
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führend oder nicht),
  • Staatsangehörigkeit,
  • frühere Anschriften,
  • das Ein- und Auszugsdatum,
  • der Vor- und Familienname sowie die Anschrift
    - der Ehegattin / des Ehegatten,
    - der Lebenspartnerin / des Lebenspartners,
    - des gesetzlichen Vertreters,
  • Sterbetag und
  • Sterbeort.

Melderegisterauskünfte unterliegen der Zweckbindung. Das bedeutet , dass Sie Daten nur für den oder die Zwecke verwenden dürfen, zu deren Erfüllung sie übermittelt wurden. Für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels dürfen Melderegisterauskünfte nicht verwendet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen die Angaben zur gesuchten Person:

  • Vor- und Familienname,
  • Geburtsdatum,
  • soweit bekannt, letzte Adresse in Frankfurt am Main.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren betragen (jeweils pro Auskunft):

  • € 10,00 für Auskünfte  ab 1984 und jünger
  • € 60,00 für Auskünfte vor 1984

Wegen der Vielzahl der eingehenden Anfragen können wir Auskünfte ausschließlich nach vorheriger Einzahlung der Verwaltungsgebühr beantworten. Bitte fügen Sie den Einzahlungsnachweis Ihrer Anfrage bei.

Bankverbindung:
         Deutsche Postbank AG
         IBAN: DE15 5001 0060 0000 1036 04
         BIC: PBNKDEFF

Was sollte ich noch wissen?

  • Bei Auskünften aus der Altkartei (Daten vor 1984, maximal jedoch 55 Jahre zurück) rufen Sie bitte vorher das Auskunftsteam unter 069/115 an.    

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